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Wunsch Und Wahlrecht Reha |
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WUNSCH UND WAHLRECHT REHA-DOKUMENT
Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig und sorgfältig aus. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich zur Durchführung Ihrer gewünschten Reha-Maßnahme.
Persönliche Informationen
Vorname: ___________________________________
Nachname: __________________________________
Geburtsdatum: _____________________________
Adresse: ___________________________________
Telefonnummer: _____________________________
E-Mail-Adresse: ____________________________
Reha-Maßnahme
Gewünschte Reha-Einrichtung: ________________
Reha-Beginn: _____________________________
Reha-Dauer: ______________________________
Diagnose: ________________________________
Behandelnder Arzt: ________________________
Wunsch Und Wahlrecht
Unterbringung:
[ ] Einzelzimmer [ ] Doppelzimmer [ ] MehrbettzimmerVerpflegung:
[ ] Vollverpflegung [ ] Teilweise Verpflegung [ ] Vegetarische Verpflegung [ ] Andere (bitte angeben): _________________________Therapieangebote:
[ ] Physiotherapie [ ] Ergotherapie [ ] Psychologische Betreuung [ ] Sozialberatung [ ] Andere (bitte angeben): _________________________Barrierefreiheit:
[ ] Behindertengerechte Einrichtung [ ] Barrierefreie Zimmer [ ] Fahrstuhl [ ] Andere (bitte angeben): _________________________Sonstige Wünsche:
[ ] Begleitperson [ ] Besondere Hilfsmittel [ ] Individueller Therapieplan [ ] Andere (bitte angeben): _________________________Einwilligung:
Ich erkläre mich hiermit damit einverstanden, dass meine persönlichen Informationen und Gesundheitsdaten zur Durchführung der Reha-Maßnahme verwendet werden.
Unterschrift: ____________________________
Datum: _________________________________
Hinweis:
Bitte reichen Sie dieses Formular rechtzeitig vor Beginn der Reha-Maßnahme ein. Ihren Wünschen und Bedürfnissen kann möglicherweise nicht in allen Punkten entsprochen werden, doch wir werden unser Bestes tun, um Ihnen eine optimale Behandlung zu ermöglichen.
- Was ist das Wunsch Und Wahlrecht in der Rehabilitation?
- Das Wunsch Und Wahlrecht in der Rehabilitation gibt Ihnen das Recht, selbst zu entscheiden, in welcher Einrichtung oder Klinik Sie Ihre Rehabilitationsmaßnahmen durchführen möchten.
- Wer hat Anspruch auf das Wunsch Und Wahlrecht in der Rehabilitation?
- Grundsätzlich haben alle Versicherten, die Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation haben, auch das Recht, ihre Wunscheinrichtung auszuwählen.
- Welche Vorteile bietet das Wunsch Und Wahlrecht in der Rehabilitation?
- Das Wunsch Und Wahlrecht ermöglicht Ihnen, eine Einrichtung zu wählen, die Ihren individuellen Bedürfnissen am besten entspricht. Dies kann beispielsweise die Nähe zum Wohnort, die Spezialisierung auf bestimmte Krankheitsbilder oder bestimmte Therapieangebote umfassen.
- Wie kann ich mein Wunsch Und Wahlrecht in Anspruch nehmen?
- Um Ihr Wunsch Und Wahlrecht in Anspruch zu nehmen, informieren Sie Ihren behandelnden Arzt über Ihren Wunsch. Dieser wird Sie bei der Auswahl einer geeigneten Einrichtung unterstützen.
Praktische Umsetzung
- Wie finde ich geeignete Einrichtungen für meine Rehabilitation?
- Sie können sich entweder selbst über verschiedene Einrichtungen informieren oder sich von Ihrem behandelnden Arzt oder Krankenkasse beraten lassen. Es gibt auch spezielle Informationsportale und Datenbanken im Internet, die Ihnen bei der Suche nach geeigneten Einrichtungen helfen können.
- Wie beantrage ich meine Rehabilitation in der Wunscheinrichtung?
- Nachdem Sie eine geeignete Einrichtung ausgewählt haben, informieren Sie Ihren behandelnden Arzt über Ihren Wunsch. Dieser wird Ihnen bei der Beantragung der Rehabilitation in der Wunscheinrichtung behilflich sein.
- Was passiert, wenn meine Wunscheinrichtung keine Kapazitäten hat?
- Falls Ihre Wunscheinrichtung keine Kapazitäten hat, sollten Sie eine alternative Einrichtung in Betracht ziehen. Ihr behandelnder Arzt oder Ihre Krankenkasse können Ihnen dabei helfen, eine passende Alternative zu finden.
- Welche Kosten entstehen mir durch das Wunsch Und Wahlrecht?
- Das Wunsch Und Wahlrecht in der Rehabilitation ist grundsätzlich kostenneutral für Sie. Die Kosten für die Rehabilitation werden von Ihrer Krankenkasse übernommen, unabhängig von der gewählten Einrichtung.
- Wie lange habe ich Zeit, meine Wahl der Einrichtung zu treffen?
- Es gibt keine festgelegte Frist für die Wahl der Einrichtung. Es ist jedoch empfehlenswert, die Auswahl frühzeitig zu treffen, um sicherzustellen, dass die gewünschte Einrichtung noch Kapazitäten hat und die Rehabilitation rechtzeitig beginnen kann.
Rechte und Pflichten
- Welche Rechte habe ich als Patient mit Wunsch Und Wahlrecht?
- Als Patient mit Wunsch Und Wahlrecht haben Sie das Recht, eine Einrichtung Ihrer Wahl für Ihre Rehabilitation zu wählen. Sie haben auch das Recht auf umfassende Information und Beratung durch Ihren behandelnden Arzt oder Ihre Krankenkasse.
- Was passiert, wenn ich mit meiner Wunscheinrichtung unzufrieden bin?
- Wenn Sie mit Ihrer Wunscheinrichtung unzufrieden sind, sollten Sie dies zunächst mit Ihrem behandelnden Arzt besprechen. Dieser kann Ihnen möglicherweise alternative Lösungen oder eine Umverlegung in eine andere Einrichtung vorschlagen.
- Muss ich meiner Wunscheinrichtung treu bleiben?
- Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihrer Wunscheinrichtung treu zu bleiben. Wenn Sie beispielsweise während der Rehabilitation feststellen, dass eine andere Einrichtung besser zu Ihren Bedürfnissen passt, können Sie einen Wechsel in Absprache mit Ihrem behandelnden Arzt vornehmen.
- Was sind meine Pflichten im Rahmen des Wunsch Und Wahlrechts?
- Ihre Pflichten im Rahmen des Wunsch Und Wahlrechts umfassen die rechtzeitige Information Ihrer Wunscheinrichtung über Ihre Anreise und den Beginn der Rehabilitation. Darüber hinaus sollten Sie die geltenden Regeln und Vorschriften der Einrichtung einhalten.