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Kleiner Waffenschein
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Kleiner Waffenschein

Der Kleine Waffenschein wird gemäß § 10 Absatz 4 Waffengesetz (WaffG) für folgende Gegenstände ausgestellt:

1. Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen

Der Inhaber des Kleinen Waffenscheins ist berechtigt, Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit sich zu führen und zu besitzen.

2. Munition

Der Inhaber des Kleinen Waffenscheins ist berechtigt, die hierzu gehörige Munition mit sich zu führen und zu besitzen.

3. Magazin

Der Inhaber des Kleinen Waffenscheins ist berechtigt, das hierzu gehörige Magazin mit sich zu führen und zu besitzen.

§ 18 Zuständige Behörde

1. Die Zuständigkeit zur Ausstellung des Kleinen Waffenscheins liegt beim Landratsamt bzw. der kreisfreien Stadt.

2. Die Ausstellung erfolgt auf Antrag der Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt.

3. Vorlage der Personalausweises oder des Reisepasses ist erforderlich.

4. Der Kleine Waffenschein ist persönlich abzuholen und wird nach erfolgreicher Antragstellung ausgehändigt.

§ 19 Erlöschen der Berechtigung

1. Die Berechtigung erlischt bei Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis.

2. Die Berechtigung erlischt, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung des Kleinen Waffenscheins wegfallen.

3. Weitere Regelungen finden sich in § 5 WaffG.

§ 20 Gebühren

Die Ausstellung des Kleinen Waffenscheins ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für Waffenrecht (WaffGebV).

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§ 21 Datenschutz

Personenbezogene Daten des Antragstellers werden im Rahmen des Verwaltungsverfahrens erhoben und verarbeitet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und unterliegen den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Der Kleine Waffenschein ist vorbehaltlich der gesetzlichen Vorgaben auszufüllen:

Name: _____________________________

Vorname: __________________________

Geburtsdatum: ______________________

Anschrift: __________________________

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__________________________________

__________________________________

Ich bestätige hiermit, dass ich die oben genannten Abschnitte gelesen und verstanden habe.

Unterschrift: ________________________


Was ist der Kleine Waffenschein?

Der Kleine Waffenschein ist ein behördlicher Dokument, das es ermöglicht, Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit zu tragen.

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Wie kann ich den Kleinen Waffenschein beantragen?

Um den Kleinen Waffenschein zu beantragen, müssen Sie sich an Ihre zuständige Waffenbehörde wenden. Dort erhalten Sie alle Informationen zum Antragsverfahren und den erforderlichen Unterlagen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um den Kleinen Waffenschein zu bekommen?

Um den Kleinen Waffenschein zu erhalten, müssen Sie volljährig sein und eine Zuverlässigkeitsprüfung bestehen. Außerdem müssen Sie einen triftigen Grund für den Waffenschein angeben.

Welche Waffen kann ich mit dem Kleinen Waffenschein führen?

Mit dem Kleinen Waffenschein dürfen Schreckschusswaffen, Reizstoffwaffen (Pfefferspray) und Signalwaffen geführt werden. Der Waffenschein deckt jedoch keine scharfen Schusswaffen ab.

Darf ich meine Waffe überall hin mitnehmen, wenn ich einen Kleinen Waffenschein besitze?

Nein, auch mit einem Kleinen Waffenschein gibt es bestimmte Orte, an denen das Führen von Waffen untersagt ist. Beispielsweise ist das Tragen von Waffen in Behörden, Schulen und öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erlaubt.

Wie lange ist der Kleine Waffenschein gültig?

Der Kleine Waffenschein ist fünf Jahre gültig. Danach muss er erneuert werden.

Muss ich den Kleinen Waffenschein immer bei mir tragen?

Ja, wenn Sie eine Waffe mit sich führen, müssen Sie auch den Kleinen Waffenschein bei sich tragen. Andernfalls kann dies als Verstoß gegen die Waffengesetze gewertet werden.

Muss ich für den Kleinen Waffenschein eine Gebühr bezahlen?

Ja, für den Kleinen Waffenschein ist eine Gebühr zu entrichten. Die genaue Höhe der Gebühr kann je nach Waffenbehörde variieren.

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Was passiert, wenn ich meinen Kleinen Waffenschein verliere?

Wenn Sie Ihren Kleinen Waffenschein verlieren, sollten Sie dies umgehend Ihrer Waffenbehörde melden. Dort können Sie einen neuen Waffenschein beantragen.

Darf ich den Kleinen Waffenschein an Dritte weitergeben?

Nein, der Kleine Waffenschein ist nicht übertragbar und darf ausschließlich von der Person verwendet werden, für die er ausgestellt wurde.

Kann ich den Kleinen Waffenschein auch für den Besuch von Veranstaltungen nutzen?

Nein, das Führen von Waffen mit dem Kleinen Waffenschein ist in der Regel bei öffentlichen Veranstaltungen wie Konzerten oder Sportveranstaltungen nicht gestattet. Informationen dazu erhalten Sie von der jeweiligen Veranstaltungsleitung.

Was passiert, wenn ich gegen die Auflagen des Kleinen Waffenscheins verstoße?

Bei Verstößen gegen die Auflagen des Kleinen Waffenscheins können rechtliche Konsequenzen drohen. Dies kann von einer Verwarnung bis hin zu einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffenrecht führen.

Wo kann ich weitere Informationen zum Kleinen Waffenschein erhalten?

Für weitere Informationen zum Kleinen Waffenschein können Sie sich an Ihre örtliche Waffenbehörde wenden. Diese gibt Ihnen Auskunft zu allen relevanten Fragen und Anliegen.


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