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Arbeitsgerichtliches Mahnverfahren |
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In dem Rechtsstreit
zwischen
__________________________,
Vertreten durch __________________________,
Anschrift: _________________________________,
(im Folgenden „Gläubiger“ genannt)
und
__________________________,
Vertreten durch __________________________,
Anschrift: _________________________________,
(im Folgenden „Schuldner“ genannt)
geht es um folgende Forderungen:
1. Beschreibung der Forderung: ________________________
2. Höhe der Forderung: _______________________________
3. Entstehungsgrund der Forderung: _____________________
Hiermit stellen wir den Antrag auf Einleitung des arbeitsgerichtlichen Mahnverfahrens gemäß § 3b des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbgG).
Der Gläubiger macht folgende Ansprüche geltend:
I. Forderungen
Der Gläubiger macht folgende Forderungen gegenüber dem Schuldner geltend:
1. Forderung 1 (Betrag in Euro): _____________________________
2. Forderung 2 (Betrag in Euro): _____________________________
3. Forderung 3 (Betrag in Euro): _____________________________
II. Begründung und Rechtsgrundlage
Die Forderungen ergeben sich aus folgenden Gründen:
Forderung 1: _____________________________
Forderung 2: _____________________________
Forderung 3: _____________________________
Die Rechtsgrundlagen für die geltend gemachten Forderungen sind:
1. Rechtsgrundlage 1: _____________________________
2. Rechtsgrundlage 2: _____________________________
3. Rechtsgrundlage 3: _____________________________
III. Mahnverfahren
Der Gläubiger stellt den Antrag auf Durchführung des arbeitsgerichtlichen Mahnverfahrens gemäß den Bestimmungen des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbgG).
IV. Zuständiges Arbeitsgericht
Das zuständige Arbeitsgericht für das Mahnverfahren ist das Arbeitsgericht:
_____________________________
Rechtsanwaltskanzlei: ________________________________
Adresse: ___________________________________________
Telefon: ___________________________
Email: ______________________________
V. Unterlagen
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beigefügt:
1. Unterlage 1: _______________________________________
2. Unterlage 2: _______________________________________
3. Unterlage 3: _______________________________________
VI. Rechtsbehelfsbelehrung
Der Schuldner wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung dieses Antrags
1. dem Antrag zustimmen,
2. den Antrag ablehnen,
3. einen Widerspruch einlegen oder
4. dem Antrag teilweise zustimmen kann.
Der Schuldner kann sich hierzu an das zuständige Arbeitsgericht wenden:
_____________________________
Rechtsanwaltskanzlei: ________________________________
Adresse: ___________________________________________
Telefon: ___________________________
Email: ______________________________
Bei Nichtreaktion des Schuldners wird das Mahnverfahren fortgesetzt und eventuell ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet.
VII. Gerichtskosten
Die Gerichtskosten des arbeitsgerichtlichen Mahnverfahrens trägt der Antragsteller.
Ort, Datum: ____________________________
__________________________
Unterschrift des Gläubigers
__________________________
Unterschrift des Vertreters des Gläubigers
Handschriftliche Eintragungen:
_________________________________________________
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1. Was ist ein Arbeitsgerichtliches Mahnverfahren?
Ein Arbeitsgerichtliches Mahnverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das dazu dient, offene Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis geltend zu machen. Es ermöglicht dem Gläubiger, ohne große bürokratische Hürden und zu vergleichsweise geringen Kosten seine Ansprüche gegenüber dem Schuldner durchzusetzen.
2. Wann kann ein Arbeitsgerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden?
Ein Arbeitsgerichtliches Mahnverfahren kann eingeleitet werden, wenn der Gläubiger eine offene Forderung gegenüber dem Schuldner aus dem Arbeitsverhältnis hat und der Schuldner trotz mehrfacher Aufforderungen nicht zahlt. Es sollten alle Möglichkeiten einer außergerichtlichen Einigung ausgeschöpft sein, bevor das Mahnverfahren in Betracht gezogen wird.
3. Wie wird ein Arbeitsgerichtliches Mahnverfahren eingeleitet?
Ein Arbeitsgerichtliches Mahnverfahren wird durch Einreichung eines Mahnantrags beim Arbeitsgericht eingeleitet. Der Mahnantrag muss sämtliche relevanten Informationen über den Gläubiger, den Schuldner, die offene Forderung und deren Grund enthalten. Der Antrag kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden.
4. Welche Unterlagen müssen dem Mahnantrag beigefügt werden?
Dem Mahnantrag müssen grundsätzlich keine Unterlagen beigefügt werden. Jedoch kann es empfehlenswert sein, Kopien von relevanten Dokumenten wie Arbeitsverträgen, Gehaltsabrechnungen oder Zahlungserinnerungen dem Mahnantrag beizufügen, um die Forderung zu untermauern.
5. Wie hoch sind die Kosten für ein Arbeitsgerichtliches Mahnverfahren?
Die Kosten für ein Arbeitsgerichtliches Mahnverfahren richten sich nach dem Wert der Forderung. Es gibt eine Kostenstaffelung, nach der sich die Gebühren richten. Es können auch weitere Kosten wie beispielsweise Gerichtsvollziehergebühren oder Auslagen für Zustellungen anfallen. Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die genauen Kosten zu informieren.
6. Wie lange dauert ein Arbeitsgerichtliches Mahnverfahren?
Die Dauer eines Arbeitsgerichtlichen Mahnverfahrens kann je nach Arbeitsgericht und Auslastung unterschiedlich sein. In der Regel dauert es jedoch einige Wochen bis mehrere Monate, bis eine Entscheidung getroffen wird. Die Bearbeitungsdauer kann von Fall zu Fall variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Komplexität des Falls und der Anzahl der noch offenen Verfahren beim Gericht.
7. Was passiert nach Einreichung des Mahnantrags?
Nach Einreichung des Mahnantrags prüft das Gericht zunächst formelle Anforderungen und ob die Forderung hinreichend begründet ist. Der Schuldner hat dann die Möglichkeit, auf den Mahnantrag zu reagieren und seine Einwände schriftlich beim Gericht einzureichen. Danach wird das Verfahren fortgesetzt und es erfolgt eine Entscheidung des Gerichts.
8. Was passiert, wenn der Schuldner auf den Mahnantrag nicht reagiert?
Wenn der Schuldner innerhalb einer bestimmten Frist, in der Regel zwei Wochen, nicht auf den Mahnantrag reagiert, erlässt das Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Mit diesem kann der Gläubiger dann eine Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner einleiten und beispielsweise Gehaltspfändungen oder Kontopfändungen veranlassen.
9. Was kann der Schuldner gegen den Mahnbescheid unternehmen?
Der Schuldner kann gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen. Hierfür hat er ebenfalls eine bestimmte Frist, in der er schriftlich seine Einwände beim Gericht einreichen muss. Wenn der Widerspruch erfolgreich ist, wird das Mahnverfahren in ein reguläres Klageverfahren überführt und es wird eine mündliche Verhandlung angesetzt.
10. Kann das Arbeitsgerichtliches Mahnverfahren auch bei Streitwerten über 5.000 Euro genutzt werden?
Nein, das Arbeitsgerichtliches Mahnverfahren kann nur bei Streitwerten von bis zu 5.000 Euro genutzt werden. Bei höheren Beträgen muss das reguläre Arbeitsgerichtsverfahren gewählt werden.
11. Gibt es eine Möglichkeit des Vergleichs im Arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren?
Ja, auch im Arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren besteht die Möglichkeit eines Vergleichs. Wenn der Gläubiger und der Schuldner zu einer Einigung gelangen, kann diese in einem Vergleich schriftlich festgehalten werden. Der Vergleich wird dann rechtskräftig, wenn das Gericht ihn annimmt und bestätigt.
12. Kann der Gläubiger im Arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren auch Anwaltskosten geltend machen?
Ja, der Gläubiger kann im Arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren auch seine Anwaltskosten als Teil der Forderung geltend machen. Die Anwaltskosten müssen angemessen und erforderlich sein.
13. Was passiert, wenn der Schuldner die Forderung im Mahnverfahren begleicht?
Wenn der Schuldner die Forderung im Mahnverfahren begleicht, kann der Gläubiger dies dem Gericht mitteilen. Das Gericht stellt dann den Vollstreckungsbescheid ein und das Verfahren endet.
14. Kann man gegen die Entscheidung im Arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren Rechtsmittel einlegen?
Ja, gegen die Entscheidung im Arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren kann das Rechtsmittel des Einspruchs eingelegt werden. Hierfür hat der Schuldner in der Regel zwei Wochen Zeit, nachdem er den Vollstreckungsbescheid erhalten hat. Über den Einspruch wird dann in einem regulären Verfahren entschieden.
15. Gibt es eine Möglichkeit der Prozesskostenhilfe im Arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren?
Ja, auch im Arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren besteht die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe muss beim Gericht gestellt werden und wird dann auf Basis der finanziellen Verhältnisse des Antragstellers geprüft.
16. Kann man das Arbeitsgerichtliche Mahnverfahren auch ohne Anwalt durchführen?
Ja, das Arbeitsgerichtliche Mahnverfahren kann grundsätzlich auch ohne Anwalt durchgeführt werden. Es ist jedoch ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, insbesondere wenn es um komplexe Forderungen oder Streitigkeiten geht.