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Gefährdungsbeurteilung
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Gefährdungsbeurteilung

Anfertigende/r: _____________________________________________________

Datum: ____________________________________________________________

Gegenstand: _______________________________________________________

1. Allgemeine Informationen

Vor Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sind folgende Informationen zu ermitteln und zu dokumentieren:

Informationen Eintragungen
1.1 Betriebsstätte/Maschinenstandort
1.2 Verantwortliche Person(en)
1.3 Arbeitsbereich(e)

2. Gefährdungsfaktoren

Es sind mögliche Gefährdungsfaktoren zu identifizieren und zu bewerten. Eine genaue Beschreibung der Gefährdungen sowie deren Bewertung sind im Folgenden anzugeben:

Gefährdungsfaktoren Beschreibung Bewertung
2.1 Mechanische Gefährdungen

2.2 Chemische Gefährdungen

2.3 Biologische Gefährdungen

2.4 Physikalische Gefährdungen

2.5 Ergonomische Gefährdungen

3. Risikobewertung

Nach der Identifikation und Bewertung der Gefährdungen sind die Risiken entsprechend zu bewerten:

Risiken Bewertung
3.1 Geringes Risiko
3.2 Mittleres Risiko
3.3 Hohes Risiko

4. Maßnahmen zur Gefährdungsvermeidung

Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die identifizierten Gefährdungen zu beseitigen oder zu minimieren:

Maßnahmen Verantwortliche Person(en) Frist
4.1 Technische Maßnahmen

4.2 Organisatorische Maßnahmen

4.3 Persönliche Schutzausrüstung

5. Ergebnisse

Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung müssen dokumentiert und archiviert werden:

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6. Überprüfung und Aktualisierung

Die Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren:

Überprüfungstermin: __________________________________________________

Aktualisierungsdatum: _______________________________________________































Unterschrift verantwortliche Person(en):

Unterschrift: ________________________________________________________

Datum: ____________________________________________________________

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1. Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Prozess, bei dem die potenziellen Risiken und Gefahren in einem Arbeitsumfeld identifiziert und bewertet werden. Ziel ist es, Arbeitnehmer vor möglichen Verletzungen oder Gesundheitsschäden zu schützen und sicherzustellen, dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden, um die Risiken zu minimieren.

2. Wer ist für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung verantwortlich?

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. In kleineren Unternehmen kann dies auch der Arbeitnehmer oder eine vom Arbeitgeber beauftragte Person sein.

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3. Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?

Die Gefährdungsbeurteilung sollte regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Dies kann je nach Art der Tätigkeit und den Risiken im Unternehmen variieren. Es wird empfohlen, die Beurteilung mindestens einmal im Jahr durchzuführen oder bei Veränderungen im Arbeitsumfeld oder den verwendeten Arbeitsmitteln.

4. Welche Bereiche sollten bei der Gefährdungsbeurteilung abgedeckt werden?

Die Gefährdungsbeurteilung sollte alle Aspekte der Arbeit und Arbeitsumgebung abdecken, einschließlich physischer, chemischer, biologischer und psychosozialer Risiken. Es sollte sowohl die unmittelbaren Gefahren als auch die Langzeitfolgen berücksichtigt werden.

5. Welche Schritte sind bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung zu beachten?

1. Identifizieren Sie potenzielle Gefahren und Risiken.

2. Bewerten Sie die Risiken anhand der Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens und des möglichen Schadens.

3. Nehmen Sie angemessene Maßnahmen zur Risikominderung vor, z.B. durch technische oder organisatorische Verbesserungen.

4. Überprüfen Sie regelmäßig die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen.

6. Sind Arbeitsunfälle die einzigen potenziellen Gefahren, die in einer Gefährdungsbeurteilung betrachtet werden sollten?

Nein, eine Gefährdungsbeurteilung sollte alle möglichen Risiken abdecken, einschließlich Unfällen, Krankheiten, psychischen Belastungen, Überlastung und anderen potenziellen Gefahren am Arbeitsplatz.

7. Wie sollte eine Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden?

Eine Gefährdungsbeurteilung sollte schriftlich dokumentiert werden, um die Ergebnisse festzuhalten und den Fortschritt bei der Risikominderung zu verfolgen. Dies kann in Form eines Berichts, einer Checkliste oder eines Protokolls erfolgen.

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8. Welche Informationen sollten in einer Gefährdungsbeurteilung enthalten sein?

Eine Gefährdungsbeurteilung sollte Informationen über die identifizierten Risiken, die Bewertung der Risiken, die getroffenen Maßnahmen zur Risikominderung und einen Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahmen enthalten. Sie sollte auch eine Liste der verantwortlichen Personen und eine Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen enthalten.

9. Welche Vorteile hat die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung?

Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung bietet mehrere Vorteile, darunter:

– Schutz der Arbeitnehmer vor Verletzungen und Gesundheitsschäden.

– Identifizierung von Risiken und Implementierung von Maßnahmen zur Risikominderung.

– Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Betriebsklimas.

– Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Vermeidung potenzieller Strafen.

10. Gibt es spezifische Vorlagen oder Tools für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung?

Ja, es gibt verschiedene Vorlagen und Tools, die bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung helfen können. Diese können online oder bei Arbeits- und Gesundheitsschutzbehörden erhältlich sein. Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass sie den spezifischen Anforderungen und Gesetzen Ihres Landes entsprechen.


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