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Freistellungsauftrag Sparkasse |
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Freistellungsauftrag Sparkasse
Bitte füllen Sie das nachfolgende Formular aus, um einen Freistellungsauftrag für Ihr Sparkassenkonto zu erteilen.
Persönliche Informationen
Name:_______________________________________________________
Vorname:____________________________________________________
Adresse:______________________________________________________
PLZ:_________________________________________________________
Ort:_________________________________________________________
Steuernummer:_______________________________________________
Geburtsdatum:_______________________________________________
Kontoinformationen
Kontonummer:_______________________________________________
Filiale:_____________________________________________________
Freistellungsauftrag
Durch diesen Freistellungsauftrag befreie ich, der oben genannte Kontoinhaber, die Sparkasse hiermit von der Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls der Kirchensteuer auf Kapitalerträge bis zu dem im Folgenden angegebenen Betrag.
Freistellungsbetrag (in Euro):_________________________________
Der Freistellungsbetrag kann maximal einen Betrag von 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für Zusammenveranlagte betragen, sofern dieser nicht bereits für andere Konten oder Banken genutzt wurde.
Ich bin mir bewusst, dass eine Überschreitung des Freistellungsbetrags dazu führen kann, dass Kapitalerträge entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen besteuert werden.
Der Freistellungsauftrag gilt für das aktuelle Kalenderjahr und kann bis zum 30. November des laufenden Jahres für das kommende Jahr eingereicht werden.
Unterschrift
_________________________________________
Ort, Datum
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Freistellungsauftrag nur für Kapitalerträge aus Ihrem Sparkassenkonto gilt. Für weitere Konten oder Banken müssen separate Freistellungsaufträge erteilt werden.
Hinweis: Die rechtliche Wirksamkeit dieses Freistellungsauftrags unterliegt den geltenden Steuergesetzen und kann sich gegebenenfalls ändern. Bitte konsultieren Sie bei Bedarf einen Steuerexperten.
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Ein Freistellungsauftrag ist eine Erklärung, die Sie Ihrer Bank erteilen können, um Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag von der Abgeltungsteuer zu befreien. Dieser Betrag wird als Sparerpauschbetrag bezeichnet.
Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag?
Der Sparerpauschbetrag beträgt für Ledige 801 Euro und für Verheiratete 1.602 Euro. Dieser Betrag gilt pro Jahr und pro Person.
Wie kann ich einen Freistellungsauftrag bei der Sparkasse erteilen?
Um einen Freistellungsauftrag bei der Sparkasse zu erteilen, müssen Sie ein entsprechendes Dokument ausfüllen. Dieses Dokument finden Sie auf der Website der Sparkasse oder können es direkt bei Ihrer Filiale erhalten.
Was muss ich bei der Erteilung eines Freistellungsauftrags beachten?
Beim Ausfüllen des Freistellungsauftrags müssen Sie Ihre persönlichen Daten angeben, wie Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihre Steueridentifikationsnummer. Außerdem müssen Sie angeben, wie hoch der gewünschte Freistellungsbetrag ist.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass der Freistellungsauftrag für alle Konten bei der Sparkasse gilt. Wenn Sie mehrere Konten haben, sollten Sie den gewünschten Freistellungsbetrag entsprechend aufteilen.
Wie wirkt sich der Freistellungsauftrag auf meine Steuererklärung aus?
Wenn Sie einen Freistellungsauftrag erteilen, wird der entsprechende Betrag von Ihren Kapitalerträgen nicht besteuert. Sie müssen diesen Betrag daher nicht in Ihrer Steuererklärung angeben.
Was passiert, wenn ich meinen Freistellungsbetrag überschreite?
Wenn Ihre Kapitalerträge den Freistellungsbetrag überschreiten, werden diese Beträge mit der Abgeltungsteuer von derzeit 25 Prozent besteuert. In diesem Fall sollten Sie überprüfen, ob es sinnvoll ist, den Freistellungsbetrag anzupassen oder einen weiteren Freistellungsauftrag bei einer anderen Bank zu erteilen, um den Betrag aufzuteilen.
Wie kann ich meinen Freistellungsauftrag ändern oder löschen?
Wenn Sie Ihren Freistellungsauftrag ändern oder löschen möchten, können Sie dies jederzeit bei Ihrer Sparkasse beantragen. Dafür müssen Sie ein entsprechendes Formular ausfüllen und es bei Ihrer Filiale einreichen. Sie können auch online Änderungen vornehmen, wenn Ihre Sparkasse diese Option anbietet.
Kann ich einen Freistellungsauftrag für ein Gemeinschaftskonto erteilen?
Ja, Sie können einen Freistellungsauftrag auch für ein Gemeinschaftskonto erteilen. In diesem Fall müssen alle Kontoinhaber den Freistellungsauftrag unterschreiben und ihre persönlichen Daten angeben.
Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag erteile?
Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag erteilen, werden Ihre Kapitalerträge automatisch mit der Abgeltungsteuer besteuert. In diesem Fall müssen Sie die entsprechenden Beträge in Ihrer Steuererklärung angeben.
Gibt es eine Frist für die Erteilung eines Freistellungsauftrags?
Es gibt keine festgelegte Frist für die Erteilung eines Freistellungsauftrags. Sie können diesen jederzeit bei Ihrer Sparkasse beantragen.
Kann ich meinen Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufteilen?
Ja, Sie können Ihren Freistellungsbetrag auf mehrere Banken aufteilen, wenn Sie Konten bei verschiedenen Banken haben. In diesem Fall müssen Sie den gewünschten Freistellungsbetrag entsprechend aufteilen und bei jeder Bank einen Freistellungsauftrag erteilen.
Was passiert, wenn ich meinen Freistellungsauftrag vergesse?
Wenn Sie vergessen, einen Freistellungsauftrag zu erteilen, werden Ihre Kapitalerträge automatisch mit der Abgeltungsteuer besteuert. In diesem Fall müssen Sie die entsprechenden Beträge in Ihrer Steuererklärung angeben. Es ist daher ratsam, einen Freistellungsauftrag zu erteilen, um Steuern zu sparen.