Zustimmung Namensänderung Kind Vordruck



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Zustimmung Namensänderung Kind
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Zustimmung Namensänderung Kind

Ich, [Vorname Nachname des Antragstellers], der/die [Beziehung zum Kind] ist, gebe hiermit meine ausdrückliche Zustimmung zur Änderung des Namens meines Kindes [Vorname Nachname des Kindes].

Die Änderung des Namens erfolgt aus folgenden Gründen:

[Begründung für die Namensänderung]

Ich habe alle notwendigen Informationen bezüglich der rechtlichen Konsequenzen der Namensänderung erhalten und stimme diesen zu.

Ich verstehe, dass die geänderten Personenstandsurkunden, wie Geburts- und Heiratsurkunden, ebenfalls aktualisiert werden müssen, um den neuen Namen des Kindes widerzuspiegeln.

Ich verstehe auch, dass die Änderung des Namens meines Kindes in bestimmten Rechtsdokumenten, wie Schulunterlagen, medizinischen Aufzeichnungen usw., ebenfalls berücksichtigt und aktualisiert werden muss.

Ich erkläre hiermit, dass ich mit der Namensänderung einverstanden bin, dass der neue Name des Kindes offiziell verwendet wird und dass der ursprüngliche Name des Kindes nicht weiter verwendet wird.

Angaben zum Kind:

Vorname(n) des Kindes:

Nachname des Kindes:

Geburtsdatum des Kindes:

Angaben zum Antragsteller:

Vorname(n) des Antragstellers:

Nachname des Antragstellers:

Beziehung zum Kind:

Anschrift des Antragstellers:

Telefonnummer des Antragstellers:

E-Mail-Adresse des Antragstellers:

Ich bestätige hiermit, dass alle Angaben wahrheitsgemäß und korrekt sind.

Unterschrift des Antragstellers: ____________________

Datum: ____________________


1. Was ist die Zustimmung zur Namensänderung eines Kindes?

Die Zustimmung zur Namensänderung eines Kindes ist ein Dokument, das von den Eltern oder dem Sorgeberechtigten unterschrieben werden muss, um die Änderung des Nachnamens eines Kindes zu genehmigen.

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2. Wann wird eine Zustimmung zur Namensänderung eines Kindes benötigt?

Eine Zustimmung zur Namensänderung eines Kindes wird benötigt, wenn das Kind den Nachnamen des Elternteils oder des Sorgeberechtigten ändern möchte. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Eltern geschieden sind und das Kind den Nachnamen des neuen Ehepartners des Elternteils annehmen möchte.

3. Wer muss die Zustimmung zur Namensänderung des Kindes unterschreiben?

Die Zustimmung zur Namensänderung des Kindes muss von beiden Eltern oder vom Sorgeberechtigten unterschrieben werden. Wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat, muss nur dieser Elternteil die Zustimmung unterschreiben.

4. Welche Informationen müssen in der Zustimmung zur Namensänderung des Kindes enthalten sein?

In der Zustimmung zur Namensänderung des Kindes müssen folgende Informationen enthalten sein:

Name des Kindes:
Der volle Name des Kindes, inklusive des aktuellen Nachnamens
Name und Kontaktinformationen der Eltern/Sorgeberechtigten:
Die Namen und Kontaktdaten beider Elternteile oder des Sorgeberechtigten
Grund für die Namensänderung:
Der Grund, warum das Kind den Nachnamen ändern möchte
Neuer Nachname:
Der gewünschte neue Nachname des Kindes
Datum und Unterschrift:
Das Datum des Unterschreibens und die Unterschrift der Eltern/Sorgeberechtigten
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5. Wie muss die Zustimmung zur Namensänderung des Kindes eingereicht werden?

Die Zustimmung zur Namensänderung des Kindes muss bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. In der Regel ist dies das Standesamt, in dem das Kind geboren wurde. Es empfiehlt sich, vorher telefonisch einen Termin zu vereinbaren und sich nach den genauen Unterlagen zu erkundigen, die benötigt werden.

6. Gibt es Kosten für die Zustimmung zur Namensänderung des Kindes?

Die Kosten für die Zustimmung zur Namensänderung des Kindes können je nach Standesamt und Aufwand variieren. Es ist ratsam, sich vor der Einreichung der Zustimmung nach den aktuellen Gebühren zu erkundigen.

7. Wie lange dauert es, bis die Zustimmung zur Namensänderung des Kindes genehmigt wird?

Die Dauer der Genehmigung der Zustimmung zur Namensänderung des Kindes kann variieren. In der Regel dauert es jedoch einige Wochen bis Monate, bis die Behörde die Zustimmung geprüft und genehmigt hat.

8. Kann die Zustimmung zur Namensänderung des Kindes abgelehnt werden?

Ja, es besteht die Möglichkeit, dass die Zustimmung zur Namensänderung des Kindes abgelehnt wird. Dies kann der Fall sein, wenn die Behörde feststellt, dass die Namensänderung nicht im besten Interesse des Kindes ist oder aus anderen zwingenden Gründen.

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9. Was passiert nach der Genehmigung der Zustimmung zur Namensänderung des Kindes?

Nach der Genehmigung der Zustimmung zur Namensänderung des Kindes erhalten die Eltern oder der Sorgeberechtigte in der Regel eine Bestätigungsurkunde. Diese Urkunde dient als Nachweis für die erfolgte Namensänderung und kann bei Bedarf vorgelegt werden.

10. Sind weitere Schritte erforderlich, nachdem die Zustimmung zur Namensänderung des Kindes genehmigt wurde?

Nach der Genehmigung der Zustimmung zur Namensänderung des Kindes müssen die Eltern oder der Sorgeberechtigte den neuen Namen des Kindes bei verschiedenen Stellen wie Schule, Arzt, Bank und Versicherungen bekanntgeben. Es empfiehlt sich, eine Kopie der Bestätigungsurkunde bei diesen Stellen vorzulegen.

11. Was passiert, wenn nur ein Elternteil die Zustimmung zur Namensänderung des Kindes gibt?

Wenn nur ein Elternteil die Zustimmung zur Namensänderung des Kindes gibt und das alleinige Sorgerecht hat, kann die Namensänderung in der Regel dennoch genehmigt werden. Es kann jedoch je nach Standesamt und Einzelfall zu weiteren Prüfungen und Beantragungen kommen.

12. Wie lange ist die Zustimmung zur Namensänderung des Kindes gültig?

Die Zustimmung zur Namensänderung des Kindes ist in der Regel dauerhaft gültig. Der neue Nachname des Kindes wird in den meisten offiziellen Dokumenten und Unterlagen, wie dem Personalausweis und Geburtsurkunde, vermerkt.

Bitte beachten Sie, dass sich die rechtlichen Bestimmungen zur Zustimmung zur Namensänderung des Kindes ändern können und es empfehlenswert ist, aktuelle Informationen von einem Rechtsanwalt oder der zuständigen Behörde einzuholen.


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