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Vorsorgevollmacht Bundesjustizministerium |
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Vorsorgevollmacht Bundesjustizministerium
Bitte verwenden Sie diese Vorsorgevollmacht, um eine bevollmächtigte Person zu ernennen, die in Ihrem Namen handeln kann, sollten Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderer Gründe Ihre eigenen Entscheidungen nicht mehr treffen können.
WICHTIG: Bitte lesen Sie dieses Dokument sorgfältig durch, bevor Sie es ausfüllen und unterzeichnen. Es wird empfohlen, grundlegende rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass Ihre Vorsorgevollmacht Ihren individuellen Bedürfnissen und rechtlichen Anforderungen entspricht.
1. Bevollmächtigter
Ich, [Vorname Nachname], wohnhaft in [Anschrift], ernenne hiermit [Vorname Nachname] als meine bevollmächtigte Vertreterin/meinen bevollmächtigten Vertreter.
2. Umfang der Vollmacht
Die Bevollmächtigte/der Bevollmächtigte wird ermächtigt, in meinem Namen und meiner Person alle rechtlichen Angelegenheiten zu erledigen, die ich selbst erledigen könnte, wenn ich dazu in der Lage wäre. Dies umfasst, ist jedoch nicht beschränkt auf:
- Vertretung vor Behörden und Gerichten
- Vertragsabschlüsse und -auflösungen
- Verwaltung meines Vermögens
- Einholung von Informationen über meine medizinische Behandlung und Entscheidungen in Bezug auf medizinische Maßnahmen
- Wohnungsangelegenheiten
- Rechtsstreitigkeiten
3. Erweiterung der Vollmacht
Die Bevollmächtigte/der Bevollmächtigte ist befugt, weitere Personen in bestimmten Angelegenheiten stellvertretend zu bevollmächtigen, falls dies erforderlich sein sollte. Ich bitte darum, dass sie/er ihre/seine ausführlichen Befugnisse auf einem gesonderten Blatt schriftlich festhält.
4. Widerruf der Vollmacht
Ich behalte mir das Recht vor, diese Vorsorgevollmacht jederzeit schriftlich zu widerrufen. Der Widerruf erfolgt durch eine Erklärung meinerseits gegenüber der Bevollmächtigten/des Bevollmächtigten und ist unwiderruflich.
Der Widerruf wird wirksam, sobald die Bevollmächtigte/der Bevollmächtigte Kenntnis von meinem Widerruf erlangt hat.
5. Versicherungspflicht
Die Bevollmächtigte/der Bevollmächtigte verpflichtet sich, von Beginn der Bevollmächtigung an eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten, um eventuelle Schäden, die durch ihre/seine Handlungen verursacht werden könnten, abzudecken.
6. Verbindlichkeit
Ich bestätige, dass diese Vorsorgevollmacht meine freie und vollständige Willenserklärung darstellt und dass ich im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte bin.
Ich erteile diese Vorsorgevollmacht freiwillig und ohne Zwang.
7. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus dieser Vorsorgevollmacht wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz meines Wohnsitzgerichts vereinbart.
8. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vorsorgevollmacht berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt, soweit rechtlich möglich, eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Ort, Datum: __________________________
Vorname Nachname: __________________________
Unterschrift: __________________________
1. Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Dokument, das es einer Person ermöglicht, eine andere Person ihrer Wahl zu bevollmächtigen, ihre Rechte und Pflichten zu übernehmen und Entscheidungen in ihrem Namen zu treffen, falls sie selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.
2. Wer kann eine Vorsorgevollmacht erstellen?
Jede volljährige Person kann eine Vorsorgevollmacht erstellen, solange sie geschäftsfähig ist.
3. Welche rechtliche Grundlage regelt die Vorsorgevollmacht?
Die rechtliche Grundlage für die Vorsorgevollmacht findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 164 ff.
4. Muss die Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt werden?
Die Vorsorgevollmacht muss grundsätzlich nicht notariell beglaubigt werden. Eine schriftliche Form ist jedoch erforderlich, um sie wirksam zu machen.
5. Was sollte in einer Vorsorgevollmacht geregelt sein?
In einer Vorsorgevollmacht sollten unter anderem folgende Punkte geregelt sein:
- Benennung der bevollmächtigten Person
- Umfang und Dauer der Vollmacht
- Verhältnis des Bevollmächtigten zu anderen Bevollmächtigten oder Betreuern
- Einschränkungen oder Bedingungen für den Einsatz der Vollmacht
- Regelungen zur Kontrolle und Rechenschaftspflicht des Bevollmächtigten
- Regelungen für den Fall der Beendigung oder Widerruf der Vollmacht
6. Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung?
Die Vorsorgevollmacht regelt die rechtliche Vertretung einer Person, während die Patientenverfügung medizinische Entscheidungen im Voraus festlegt.
7. Kann eine Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen werden?
Ja, eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit vom Vollmachtgeber widerrufen werden, solange er geschäftsfähig ist.
8. Wie ist eine Vorsorgevollmacht zu verwahren?
Eine Vorsorgevollmacht sollte sicher verwahrt werden. Es empfiehlt sich, sie an einem Ort aufzubewahren, der sowohl für den Vollmachtgeber als auch für den Bevollmächtigten leicht zugänglich ist.
9. Können mehrere Personen gleichzeitig als Bevollmächtigte eingesetzt werden?
Ja, es ist möglich, mehrere Personen gleichzeitig als Bevollmächtigte einzusetzen. Es sollte jedoch festgelegt werden, ob diese gemeinschaftlich handeln oder einzeln Entscheidungen treffen dürfen.
10. Kann eine Vorsorgevollmacht auch für finanzielle Angelegenheiten gelten?
Ja, eine Vorsorgevollmacht kann auch für finanzielle Angelegenheiten gelten. In diesem Fall sollte klar geregelt sein, welche Befugnisse der Bevollmächtigte in finanziellen Fragen hat.
11. Kann eine Vorsorgevollmacht auch für eine bestimmte Krankheit oder Behinderung gelten?
Ja, eine Vorsorgevollmacht kann auch auf bestimmte Krankheiten oder Behinderungen beschränkt werden. In diesem Fall sollte genau festgelegt werden, welche Entscheidungen der Bevollmächtigte in Bezug auf diese Krankheit oder Behinderung treffen darf.
12. Kann eine Vorsorgevollmacht aus dem Ausland anerkannt werden?
Ob eine Vorsorgevollmacht aus dem Ausland anerkannt wird, hängt von den Gesetzen des jeweiligen Landes ab. Es kann daher ratsam sein, eine Vorsorgevollmacht auch im Ausland notariell beglaubigen zu lassen.
13. Was passiert, wenn keine Vorsorgevollmacht erstellt wurde?
Wenn keine Vorsorgevollmacht erstellt wurde und eine Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, kann das Gericht einen Betreuer bestellen, der die rechtliche Vertretung übernimmt.
14. Wie lange ist eine Vorsorgevollmacht gültig?
Eine Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich unbefristet gültig, es sei denn, im Dokument selbst wurde ein bestimmtes Enddatum festgelegt.
15. Gibt es eine Vorlage für eine Vorsorgevollmacht vom Bundesjustizministerium?
Ja, das Bundesjustizministerium stellt eine Vorlage für eine Vorsorgevollmacht zur Verfügung, die kostenlos genutzt werden kann.