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Verzugspauschale
Kunden-Nr.: ___________________________
Vertrags-Nr.: ___________________________
Name des Gläubigers: ___________________________
Name des Schuldners: ___________________________
1. Verzug und Verzugspauschale
Wenn der Schuldner Verzug mit der Zahlung oder einer anderen Leistung gerät, ist er gemäß § 288 BGB verpflichtet, unabhängig von einem eventuell entstandenen Schaden, eine Verzugspauschale zu zahlen.
Die Verzugspauschale beträgt gemäß § 288 Abs. 5 BGB bei Verbrauchern 40 Euro und bei Nichtverbrauchern 25 Euro. Der Anspruch auf eine höhere Verzugspauschale bleibt unberührt, wenn der Gläubiger einen höheren Schaden nachweist.
2. Fälligkeit der Verzugspauschale
Die Verzugspauschale wird mit Verzugseintritt fällig und ist spätestens bei Zahlungseingang des geschuldeten Betrags zu entrichten. Die Zahlungsverpflichtung besteht unabhängig von einer Mahnung oder sonstigen Fristsetzung.
3. Zahlungsmodalitäten
Die Verzugspauschale ist auf das folgende Konto zu überweisen:
Bank: ___________________________
IBAN: ___________________________
BIC: ___________________________
Verwendungszweck: Verzugspauschale
4. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das zuständige Gericht am Geschäftssitz des Gläubigers.
5. Sonstige Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Ort, Datum: ___________________________
Unterschrift Gläubiger: ___________________________
Unterschrift Schuldner: ___________________________
Was ist eine Verzugspauschale?
Eine Verzugspauschale ist eine Entschädigung, die ein Gläubiger von einem Schuldner verlangen kann, wenn dieser mit einer geschuldeten Zahlung in Verzug gerät. Sie dient dazu, die Kosten des Gläubigers, die durch den Zahlungsverzug entstehen, abzudecken.
Wie hoch darf die Verzugspauschale sein?
Die Höhe der Verzugspauschale ist gesetzlich begrenzt und beträgt für Verbraucher in der Regel 40 Euro. Für Unternehmer kann die Verzugspauschale höher sein, sofern dies im Vertrag vereinbart wurde.
Wann kann ich eine Verzugspauschale geltend machen?
Sie können eine Verzugspauschale geltend machen, wenn eine Zahlung, die Ihnen geschuldet wird, nicht fristgerecht erfolgt. Hierbei ist wichtig, dass der Schuldner in Verzug geraten ist, also die Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist oder angemessenen Nachfrist geleistet hat.
Wie setze ich eine Verzugspauschale durch?
Um eine Verzugspauschale durchzusetzen, sollten Sie den Schuldner schriftlich auffordern, die ausstehende Zahlung sowie die Verzugspauschale zu begleichen. Geben Sie eine angemessene Frist zur Zahlung an und drohen Sie gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte an.
Was sind die Voraussetzungen für eine Verzugspauschale?
Die Voraussetzungen für eine Verzugspauschale sind:
- Das Bestehen einer Zahlungspflicht durch den Schuldner.
- Ein Verzug des Schuldners, d.h. er hat die Zahlung nicht fristgerecht geleistet.
- Eine schriftliche Mahnung des Gläubigers, in der er den Schuldner zur Zahlung auffordert und eine angemessene Zahlungsfrist setzt.
- Die Höhe der Verzugspauschale darf gesetzlich festgelegte Höchstgrenzen nicht überschreiten.
Kann ich zusätzlich zur Verzugspauschale Verzugszinsen verlangen?
Ja, zusätzlich zur Verzugspauschale können Sie auch Verzugszinsen verlangen. Die Verzugszinsen berechnen sich meist auf Basis des gesetzlichen Verzugszinssatzes und können eine zusätzliche Entschädigung für den Verzug darstellen.
Wie hoch sind die Verzugszinsen?
Die Höhe der Verzugszinsen ist gesetzlich festgelegt. Für Verbraucher beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Für Unternehmer beträgt er 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Kann ich die Verzugspauschale bei Vertragsstrafe verlangen?
Die Verzugspauschale kann neben einer vereinbarten Vertragsstrafe geltend gemacht werden, sofern diese für den gleichen Zahlungsverzug vereinbart wurde. Es ist jedoch zu beachten, dass die Verzugspauschale die Höchstgrenzen nicht überschreiten darf.
Kann ich die Verzugspauschale von der Steuer absetzen?
Ob die Verzugspauschale von der Steuer abgesetzt werden kann, hängt von der individuellen steuerlichen Situation ab. In der Regel sind Entschädigungszahlungen wie die Verzugspauschale als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzbar. Es wird empfohlen, sich hierfür an einen Steuerberater zu wenden.
Gibt es Ausnahmen, in denen keine Verzugspauschale verlangt werden kann?
Ja, es gibt Ausnahmen, in denen keine Verzugspauschale verlangt werden kann. Zum Beispiel, wenn der Zahlungsverzug auf Umständen beruht, die der Schuldner nicht zu vertreten hat.
Wie lange kann ich die Verzugspauschale geltend machen?
Die Verzugspauschale kann innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist geltend gemacht werden. Diese beträgt in der Regel drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Kann ich die Verzugspauschale gerichtlich einklagen?
Ja, wenn der Schuldner die Verzugspauschale nicht freiwillig zahlt, können Sie diese gerichtlich einklagen. Es wird empfohlen, sich hierfür an einen Rechtsanwalt zu wenden, der Sie im Klageverfahren unterstützen kann.