Vordruck für Verpflegungsmehraufwand Finanzamt – Erstellung und Ausfüllen – Öffnen im PDF WORD Datei und Online
Verpflegungsmehraufwand Finanzamt
Antrag auf Erstattung von Verpflegungsmehraufwand
Angaben zum Steuerpflichtigen:
Name: ____________________________
Vorname: _________________________
Steuernummer: ____________________
Anschrift:
Straße: ___________________________
PLZ: ______________________________
Ort: ______________________________
Angaben zur Reise:
Reisezeitraum (von-bis): ___________
Zielort: __________________________
Zweck der Reise: __________________
Angaben zur Unterkunft:
Name des Hotels/der Unterkunft: ___________
Adresse: _______________________________
Verpflegungsmehraufwand pro Tag:
Für den An- und Abreisetag: _______ Euro
Für jeden vollen Abwesenheitstag: _______ Euro
Die folgenden Zeilen sind für handschriftliche Eintragungen vorgesehen:
___________________________________
___________________________________
___________________________________
___________________________________
___________________________________
___________________________________
___________________________________
Erklärung:
Ich versichere hiermit, dass die gemachten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Ich habe die rechtlichen Bedingungen des Verpflegungsmehraufwands zur Kenntnis genommen und erkläre mich mit diesen einverstanden.
______________________________
Unterschrift Steuerpflichtiger
Datum: ________________________
Vordruck für Verpflegungsmehraufwand Finanzamt zur Erstellung und Anpassung im WORD– und PDF-Format
Vordruck für Verpflegungsmehraufwand Finanzamt
Verpflegungsmehraufwand Finanzamt |
PDF – WORD Datei |
Bewertung: ⭐⭐⭐⭐⭐ 4.63 |
Ergebnisse – 6906 |
Allgemeines
- Was ist der Verpflegungsmehraufwand?
- Der Verpflegungsmehraufwand ist ein steuerlich absetzbarer Betrag, den Arbeitnehmer geltend machen können, wenn sie außerhalb ihrer Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte beruflich bedingte Mehraufwendungen für Verpflegung haben.
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Verpflegungsmehraufwand geltend machen zu können?
- Um den Verpflegungsmehraufwand geltend machen zu können, muss die berufliche Tätigkeit außerhalb der Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte stattfinden, es muss eine Abwesenheit von mindestens 8 Stunden vorliegen und es darf keine Verpflegung gestellt werden.
- Wie hoch ist der Verpflegungsmehraufwand?
- Die Höhe des Verpflegungsmehraufwands variiert je nach Land und der Dauer der Abwesenheit. Es gibt Pauschalen, die vom Finanzamt festgelegt werden.
Antragsstellung
- Muss ich meine Verpflegungsmehraufwendungen dem Finanzamt mitteilen?
- Ja, um den Verpflegungsmehraufwand geltend machen zu können, müssen Sie eine entsprechende Erklärung beim Finanzamt abgeben.
- Wie gebe ich meinen Verpflegungsmehraufwand richtig an?
- Um Ihren Verpflegungsmehraufwand richtig anzugeben, müssen Sie das entsprechende Formular des Finanzamts ausfüllen. Geben Sie darin die tatsächliche Anzahl der Verpflegungstage sowie das Land, in dem Sie sich aufgehalten haben, an. Vergleichen Sie die Pauschalen des Finanzamts mit den tatsächlichen Kosten und tragen Sie den höheren Betrag ein.
- Gibt es Fristen für die Antragsstellung?
- Ja, der Antrag auf Verpflegungsmehraufwand sollte zeitnah nach dem Ende des Veranlagungszeitraums beim Finanzamt eingereicht werden.
Abrechnung
- Wie erhalte ich den erstatteten Verpflegungsmehraufwand?
- Der erstattete Verpflegungsmehraufwand wird Ihnen entweder direkt vom Arbeitgeber ausgezahlt oder im Rahmen der jährlichen Steuererklärung erstattet.
- Muss ich Belege für meine Verpflegungsmehraufwendungen einreichen?
- Belege für Verpflegungsmehraufwendungen müssen in der Regel nicht eingereicht werden. Es ist jedoch ratsam, diese Belege für etwaige Rückfragen des Finanzamts aufzubewahren.
- Darf ich auch die Kosten für Getränke geltend machen?
- Ja, neben den Kosten für Mahlzeiten können auch die Kosten für Getränke als Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden.
Besondere Situationen
- Gilt der Verpflegungsmehraufwand auch bei Dienstreisen ins Ausland?
- Ja, der Verpflegungsmehraufwand kann auch bei Dienstreisen ins Ausland geltend gemacht werden. Hierbei gelten jedoch andere Pauschalen, die je nach Land unterschiedlich sein können.
- Wie sieht es aus, wenn Mahlzeiten kostenlos gestellt werden?
- Wenn Ihnen Mahlzeiten kostenlos gestellt werden, können Sie den Verpflegungsmehraufwand nicht geltend machen, da keine Mehraufwendungen entstanden sind.
- Was passiert, wenn ich meine Verpflegungsmehraufwendungen falsch angegeben habe?
- Falls Sie Ihre Verpflegungsmehraufwendungen falsch angegeben haben, sollten Sie dies korrigieren und eine Berichtigung beim Finanzamt einreichen. Im schlimmsten Fall kann es zu Rückforderungen seitens des Finanzamts kommen.