Öffnen – Umsatzsteuervoranmeldung Vordruck

Vordruck für Umsatzsteuervoranmeldung – Ausfüllen und Erstellung – Öffnen im PDF WORD Datei und Online


Umsatzsteuervoranmeldung

Ausfüllhinweise:

– Bitte tragen Sie die geforderten Angaben in das jeweilige Feld ein.

– Verwenden Sie ausschließlich Zahlen und Buchstaben.

– Beachten Sie die Gültigkeitsdauer der Umsatzsteuervoranmeldung.

– Ergänzen Sie die erforderlichen Anlagen und Belege.

Anzeigeteil:

Steuernummer: ______________________

Angaben zur Person/Firma:

– Name: ___________________________

– Vorname(n): _____________________

– Rechtsform: _____________________

– Straße: __________________________

– Hausnummer: ____________________

– PLZ: _______ Ort: ________________

Zusammenfassende Meldung:

Zeile Betrag Vorsteuer Nettoumsatz Umsatzsteuer
haupt. sonst.
19
20
21

Anlagen:

– Belege über Erwerbe aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union

– Sonstige Belege und Unterlagen

Erklärung und Unterschrift:

Ich bestätige, dass alle Angaben, die ich in dieser Umsatzsteuervoranmeldung gemacht habe, wahrheitsgemäß und vollständig sind.

______________________________

Unterschrift

______________________________

Datum

 

Vordruck für Umsatzsteuervoranmeldung zur Erstellung und Anpassung im WORD– und PDF-Format

Vordruck für Umsatzsteuervoranmeldung



Umsatzsteuervoranmeldung
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Was ist eine Umsatzsteuervoranmeldung?

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist eine regelmäßig abzugebende Erklärung, in der Unternehmer ihre umsatzsteuerpflichtigen Geschäftsvorgänge eines bestimmten Zeitraums zusammenfassen und die zu zahlende Umsatzsteuer ermitteln.

Wer muss eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?

Grundsätzlich müssen alle Unternehmer im Inland, die umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen, eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Ausnahmen gelten für Kleinunternehmer, die von der Umsatzsteuer befreit sind.

Wie oft muss eine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden?

Die Umsatzsteuervoranmeldung muss in der Regel quartalsweise abgegeben werden. Bei Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 7.500 Euro, kann die Umsatzsteuervoranmeldung auch monatlich erfolgen.

Welche Informationen werden in der Umsatzsteuervoranmeldung benötigt?

In der Umsatzsteuervoranmeldung müssen Angaben zu den Umsätzen, den Vorsteuerbeträgen, den Umsatzsteuersätzen und den steuerfreien Umsätzen gemacht werden. Zudem sind die Kontaktdaten des Unternehmers anzugeben.

Wie berechnet man die Umsatzsteuer in der Umsatzsteuervoranmeldung?

Die Umsatzsteuer wird berechnet, indem die Umsätze mit dem jeweiligen Umsatzsteuersatz multipliziert werden. Von dieser Gesamtsumme werden die Vorsteuerbeträge abgezogen. Das Ergebnis ist der zu zahlende oder zu erstattende Betrag.

Wie reicht man die Umsatzsteuervoranmeldung ein?

Die Umsatzsteuervoranmeldung kann online über das Elster-Portal des Finanzamtes eingereicht werden. Alternativ ist auch eine Abgabe in Papierform möglich.

Welche Fristen gelten für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung?

Die Umsatzsteuervoranmeldung muss bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums abgegeben werden. Bei monatlichen Voranmeldungszeiträumen ist die Frist der 10. des Folgemonats.

Was passiert bei verspäteter Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung?

Bei einer verspäteten Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung können Verspätungszuschläge fällig werden. Die genauen Bestimmungen hierzu sind im § 152 der Abgabenordnung geregelt.

Wie kann man Fehler in der Umsatzsteuervoranmeldung korrigieren?

Fehler in der Umsatzsteuervoranmeldung können im Rahmen einer berichtigten Umsatzsteuervoranmeldung korrigiert werden. Diese muss ebenfalls beim Finanzamt eingereicht werden.

Was ist die Zusammenfassende Meldung?

Die Zusammenfassende Meldung ist eine zusätzliche Meldung, die Unternehmer abgeben müssen, wenn sie grenzüberschreitende Umsätze in andere EU-Länder tätigen. Sie dient der Erfassung von innergemeinschaftlichen Lieferungen und Dienstleistungen.

Welche Unterstützung gibt es bei der Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung?

Das Finanzamt bietet kostenlose Hotlines und Beratungsangebote für Steuerzahler an. Zudem können Steuerberater und Buchhaltungsdienstleister bei der Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung behilflich sein.