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Personensorgevollmacht
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Personensorgevollmacht

Hiermit bevollmächtige ich, [Vollmachtgeber/Vollmachtgeberin], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Wohnadresse], nachfolgend „Vollmachtgeber“ genannt,

Vollmachtnehmer: [Vollmachtnehmer/Vollmachtnehmerin], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Wohnadresse], nachfolgend „Vollmachtnehmer“ genannt

1. Allgemeines

Der Vollmachtgeber bevollmächtigt hiermit den Vollmachtnehmer zur Wahrnehmung der Personensorge gemäß § 1626 Abs. 2 BGB für die im Abschnitt 2 dieser Vollmacht aufgeführten minderjährigen Kinder.

2. Minderjährige Kinder

(Hier sind alle minderjährigen Kinder des Vollmachtgebers aufzuführen, einschließlich Vor- und Nachnamen, Geburtsdaten und Geburtsorte)

[Name des Kindes 1], geboren am [Geburtsdatum], geboren in [Geburtsort] [Name des Kindes 2], geboren am [Geburtsdatum], geboren in [Geburtsort] [Name des Kindes 3], geboren am [Geburtsdatum], geboren in [Geburtsort]

3. Umfang der Vollmacht

Die Vollmacht umfasst sämtliche Angelegenheiten der Personensorge für die oben genannten minderjährigen Kinder, einschließlich:

(Hier sollten alle relevanten Themen aufgeführt werden, z.B. medizinische Entscheidungen, Aufenthaltsbestimmung, Bildung, Religion, Freizeitaktivitäten usw.)

Die Vollmacht befugt den Vollmachtnehmer insbesondere:

[ ] medizinische Entscheidungen zu treffen, einschließlich Einwilligung in medizinische Behandlungen, Operationen und Impfungen [ ] den Aufenthaltsort der Kinder festzulegen [ ] Entscheidungen in Bezug auf die schulische und außerschulische Bildung der Kinder zu treffen [ ] religiöse Erziehung und Zugehörigkeit der Kinder zu bestimmen [ ] Freizeitaktivitäten, Sportveranstaltungen und Ausflüge zu genehmigen [ ] die Vertretung der Kinder in rechtlichen Angelegenheiten zu übernehmen

4. Dauer der Vollmacht

Die Vollmacht tritt am [Datum] in Kraft und bleibt gültig bis zum [Datum].

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5. Widerruf der Vollmacht

Der Vollmachtgeber behält sich das Recht vor, diese Vollmacht jederzeit schriftlich zu widerrufen. Der Widerruf hat gegenüber dem Vollmachtnehmer schriftlich zu erfolgen.

6. Haftung und Versicherung

Der Vollmachtnehmer handelt im Rahmen dieser Vollmacht nach bestem Wissen und Gewissen und ist bestrebt, die Interessen der minderjährigen Kinder zu wahren. Der Vollmachtgeber stellt den Vollmachtnehmer von jeglicher Haftung frei, sofern der Vollmachtnehmer in gutem Glauben und vernünftigem Ermessen im Interesse der Kinder gehandelt hat.

Der Vollmachtgeber erklärt, dass für die minderjährigen Kinder eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung besteht, um eventuelle medizinische Kosten abzudecken.

7. Schlussbestimmungen

Die Rechte und Pflichten aus dieser Vollmacht unterliegen dem deutschen Recht.

Ort, Datum: _____________________

Vollmachtgeber/Vollmachtgeberin

Unterschrift: _____________________

Vollmachtnehmer/Vollmachtnehmerin

Unterschrift: _____________________


FAQ Personensorgevollmacht

Was ist eine Personensorgevollmacht?

Eine Personensorgevollmacht ist ein rechtliches Dokument, das ermöglicht, dass eine andere Person (Vollmachtnehmer) bestimmte Entscheidungen über die Personensorge für eine andere Person (Vollmachtgeber) treffen kann. Dies ist besonders relevant, wenn der Vollmachtgeber aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderer Umstände nicht in der Lage ist, solche Entscheidungen selbst zu treffen.

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Wer kann eine Personensorgevollmacht erstellen?

Jede volljährige Person kann eine Personensorgevollmacht erstellen, sofern sie in der Lage ist, die Bedeutung und Tragweite der Vollmacht zu verstehen und ihre Entscheidungen frei zu treffen.

Welche Entscheidungen kann der Vollmachtnehmer treffen?

Der Vollmachtnehmer kann Entscheidungen hinsichtlich der medizinischen Behandlung, der Wohnsituation, der Bildung und Ausbildung, der Freizeitaktivitäten und anderer Aspekte, die die Personensorge betreffen, treffen.

Wie wird eine Personensorgevollmacht erstellt?

Die Personensorgevollmacht sollte in schriftlicher Form erstellt werden. Es ist empfehlenswert, die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen und Bestimmungen erfüllt sind.

Wie viele Personen können als Vollmachtnehmer benannt werden?

Es können eine oder mehrere Personen als Vollmachtnehmer benannt werden. Es ist ratsam, eine oder zwei Ersatzpersonen zu benennen, falls der/die ursprünglich benannte Vollmachtnehmer/in nicht in der Lage ist, die Verantwortung zu übernehmen.

Gibt es spezifische Anforderungen an den Inhalt der Personensorgevollmacht?

Ja, die Personensorgevollmacht sollte die spezifischen Aufgaben und Befugnisse des Vollmachtnehmers klar definieren. Es sollten auch mögliche Beschränkungen oder Einschränkungen festgelegt werden, falls gewünscht.

Wie wird eine Personensorgevollmacht wirksam?

Die Personensorgevollmacht wird wirksam, sobald der Vollmachtgeber sie ausstellt, unterzeichnet und datiert. Es ist jedoch ratsam, eine Kopie der Vollmacht bei den relevanten Behörden oder Personen, die möglicherweise davon betroffen sind, einzureichen.

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Kann eine Personensorgevollmacht widerrufen werden?

Ja, der Vollmachtgeber kann die Personensorgevollmacht jederzeit widerrufen, solange er/sie noch in der Lage ist, rechtliche Entscheidungen zu treffen. Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen und allen relevanten Parteien mitgeteilt werden.

Was passiert, wenn keine Personensorgevollmacht erstellt wurde?

Wenn keine Personensorgevollmacht erstellt wurde und der Vollmachtgeber nicht in der Lage ist, rechtliche Entscheidungen zu treffen, kann es erforderlich sein, dass das Gericht einen rechtlichen Vertreter bestellt, der die Personensorge übernimmt. Dieser Prozess kann zeitaufwändig und kostspielig sein.

Wo sollte eine Personensorgevollmacht aufbewahrt werden?

Es wird empfohlen, dass der Vollmachtgeber Kopien der Personensorgevollmacht an relevante Personen und Institutionen gibt, wie z. B. Ärzte, Krankenhäuser, Altenheime und Rechtsanwälte. Es ist auch ratsam, eine Kopie an einem sicheren Ort aufzubewahren und die Vollmachtnehmer darüber zu informieren.

Gibt es spezifische Gesetze oder Vorschriften, die eine Personensorgevollmacht regeln?

Ja, in Deutschland regeln die §§ 1901-1908 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die Voraussetzungen und den Inhalt einer Personensorgevollmacht. Es können auch regionale oder lokale Bestimmungen gelten, die beachtet werden müssen.


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