Öffnen – Nebenkostenabrechnung Vordruck

Vordruck für Nebenkostenabrechnung – Ausfüllen und Erstellung – Öffnen im PDF WORD Datei und Online


Nebenkostenabrechnung

Mieterinformationen:

Mietername: ________________________________

Mietadresse: ________________________________

Vertragsnummer: ___________________________

Objektinformationen:

Objektadresse: _____________________________

Abrechnungszeitraum: ______________________

Abrechnung der Nebenkosten:

I. Wohnungsmiete:

Grundmiete: ______________________________

Nebenkostenvorauszahlung: __________________

Nachzahlung (Rückzahlung): __________________

II. Betriebskosten:

A. Allgemeine Angaben:

Gesamtfläche des Mietobjekts: _______________________ m²

Anzahl der Mieter im Objekt: _______________________

Umlegbare Kosten pro m²: _________________________ EUR

B. Einzeln aufgeführte Kosten:

1. Heizkosten:

Nach Verbrauch abgerechnete Heizkosten: __________________ EUR

Grundkosten für Heizung: __________________________ EUR

Gesamtkosten: ___________________________ EUR

2. Warmwasserkosten:

Nach Verbrauch abgerechnete Kosten: __________________ EUR

Grundkosten für Warmwasser: ______________________ EUR

Gesamtkosten: ___________________________ EUR

Gesamtabrechnung:

Gesamtbetrag der Nebenkosten: ___________________ EUR

Zahlung bis spätestens: ________________________

Rechtliche Hinweise:

1. Der Mieter ist verpflichtet, die Nebenkosten gemäß der hier dargestellten Abrechnung zu begleichen.

2. Eventuelle Einsprüche gegen die Nebenkostenabrechnung müssen innerhalb von vier Wochen schriftlich erfolgen.

3. Bei verspäteter Zahlung der Nebenkostenabrechnung ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu erheben.

4. Sollte der Mieter den Rechnungsbetrag nicht fristgerecht begleichen, behält sich der Vermieter das Recht vor, Mahnkosten sowie gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

__________________________

Unterschrift Mieter

__________________________

Unterschrift Vermieter

 

Vordruck für Nebenkostenabrechnung zur Erstellung und Anpassung im WORD– und PDF-Format

Vordruck für Nebenkostenabrechnung



Nebenkostenabrechnung
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Was ist eine Nebenkostenabrechnung?
Die Nebenkostenabrechnung ist eine Aufstellung der Betriebskosten, die ein Mieter zusätzlich zur Grundmiete zahlen muss. Sie dient dazu, die tatsächlich angefallenen Nebenkosten auf die Mieter umzulegen.
Wer ist für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung verantwortlich?
Der Vermieter ist für die Erstellung und Zusendung der Nebenkostenabrechnung an den Mieter verantwortlich.
Welche Kosten können in der Nebenkostenabrechnung enthalten sein?
In der Nebenkostenabrechnung können unter anderem Kosten für Heizung, Warmwasser, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Gartenpflege, Hausmeister, Versicherung und Grundsteuer enthalten sein.
Darf der Vermieter die Nebenkostenpauschale erhöhen?
Ja, der Vermieter darf die Nebenkostenpauschale erhöhen, jedoch muss er dies rechtzeitig und nachvollziehbar ankündigen.

Erstellung einer Nebenkostenabrechnung

Welche Angaben müssen in der Nebenkostenabrechnung enthalten sein?
In der Nebenkostenabrechnung müssen folgende Angaben enthalten sein: Angaben zur Wohnung, Aufstellung der Gesamtkosten, Vorwegabzüge, Verteilerschlüssel, Berechnung der einzelnen Kostenpositionen, Guthaben- oder Nachzahlungsbetrag und eine Erläuterung der Abrechnung.
Welche Unterlagen werden für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung benötigt?
Für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung werden typischerweise die Heizkostenabrechnung, der Versicherungsnachweis, der Grundsteuerbescheid und weitere relevante Unterlagen benötigt.
Wie wird der Verteilerschlüssel für die Nebenkostenabrechnung bestimmt?
Der Verteilerschlüssel wird nach dem Anteil der Wohnfläche, Anzahl der Personen oder nach Verbrauchsmengen (z.B. Heizkosten) bestimmt. Dies muss im Mietvertrag oder in der Betriebskostenvereinbarung festgelegt sein.

Überprüfung und Einspruch

Wie kann ich als Mieter die Nebenkostenabrechnung überprüfen?
Als Mieter können Sie Ihre Nebenkostenabrechnung überprüfen, indem Sie die Aufstellung der Kosten, die einzelnen Positionen und den Verteilerschlüssel nachvollziehen. Bei Unstimmigkeiten sollten Sie sich an den Vermieter oder einen Mieterverein wenden.
Wie lange habe ich Zeit, um Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einzulegen?
Sie haben als Mieter 12 Monate Zeit, um Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einzulegen. Danach sind Nachforderungen des Vermieters in der Regel nicht mehr möglich.
Was kann ich tun, wenn ich mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden bin?
Wenn Sie mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden sind, können Sie Einspruch einlegen. Hierzu sollten Sie schriftlich und detailliert begründen, warum Sie die Abrechnung für fehlerhaft halten. Im Zweifel können Sie sich an einen Anwalt oder einen Mieterverein wenden.

Zahlung und Nachzahlung

Wie und wann muss ich die Nebenkostenabrechnung bezahlen?
Die Nebenkostenabrechnung muss innerhalb einer bestimmten Frist (z.B. 30 Tage) nach Erhalt bezahlt werden. Die genaue Zahlungsweise und Frist sollten im Mietvertrag vereinbart sein.
Was passiert, wenn ich die Nebenkostenabrechnung nicht bezahle?
Wenn Sie die Nebenkostenabrechnung nicht bezahlen, kann der Vermieter rechtliche Schritte einleiten, um die offenen Beträge einzufordern. Es ist ratsam, die Abrechnung rechtzeitig zu prüfen und evtl. Unklarheiten mit dem Vermieter zu klären.
Was passiert, wenn ich zu viel Nebenkosten bezahlt habe?
Wenn Sie zu viel Nebenkosten bezahlt haben, haben Sie einen Anspruch auf Rückzahlung. Sie können den Vermieter auffordern, Ihnen den zu viel gezahlten Betrag zurückzuerstatten.

Verjährung

Gibt es eine Verjährungsfrist für Nebenkostenabrechnungen?
Ja, es gibt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren für Nachforderungen aus Nebenkostenabrechnungen. Das bedeutet, dass der Vermieter nur noch innerhalb dieser Frist eine Nachzahlung verlangen kann.
Wann beginnt die Verjährungsfrist für die Nebenkostenabrechnungen?
Die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Nebenkostenabrechnung erstellt und dem Mieter zugesandt wurde.
Können bereits gezahlte Nebenkosten nach Ablauf der Verjährungsfrist zurückgefordert werden?
Nein, nach Ablauf der Verjährungsfrist können bereits gezahlte Nebenkosten nicht mehr zurückgefordert werden. Es ist daher wichtig, die Nebenkostenabrechnung fristgerecht zu prüfen und ggf. Einspruch einzulegen.

Beachten Sie, dass dies nur ein Beispiel für einen umfassenden Q&A-Bereich zur Nebenkostenabrechnung ist und dass zusätzliche Fragen und Antworten je nach spezifischer Situation und Gesetzgebung erforderlich sein können.