Öffnen – Mieterhöhung Mietspiegel Vordruck

Vordruck für Mieterhöhung Mietspiegel – Erstellung und Ausfüllen – Öffnen im PDF WORD Datei und Online


Mieterhöhung Mietspiegel

Mieter: ______________________________________________________________

Vermieter: ___________________________________________________________

Adresse der Mietwohnung: _____________________________________________

Mietvertragsnummer: _________________________________________________

Mietbeginn: _________________________________________________________

Aktuelle Nettokaltmiete: _________________________________________€

Bezugszeitpunkt des neuen Mietspiegels: ______________________________

I. Mietspiegelinformationen:

Der aktuelle Mietspiegel für die oben genannte Wohngegend liegt der Mieterhöhung zugrunde. Dieser Mietspiegel wurde dem Mieter schriftlich zur Verfügung gestellt und wird diesem Schreiben als Anlage beigefügt.

II. Begründung der Mieterhöhung:

Gemäß § 558 Abs. 1 BGB wird die Mieterhöhung wie folgt begründet:

Die Nettokaltmiete für vergleichbare Wohnungen in der Wohngegend ist seit dem Mietbeginn erheblich gestiegen. Die ortsübliche Vergleichsmiete, wie im aktuellen Mietspiegel angegeben, liegt über der aktuellen Nettokaltmiete des Mieters.

III. Ankündigung der Mieterhöhung:

Hiermit kündigen wir Ihnen eine Mieterhöhung an. Gemäß § 558 Abs. 2 BGB wird die aktuelle Nettokaltmiete um _____€ erhöht. Ab dem __.__.____ beträgt die monatliche Nettokaltmiete somit _______€.

Die Mieterhöhung wird wirksam _______ Tage nach Zugang dieses Schreibens bei Ihnen.

IV. Hinweis auf Widerspruchsrecht:

Sie haben das Recht, dieser Mieterhöhung innerhalb von zwei Monaten nach Zugang dieses Schreibens zu widersprechen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und bei uns ordnungsgemäß eingehen.

V. Sonstige Hinweise:

Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, Ihre Miete auch zukünftig auf der Grundlage der ortsüblichen Vergleichsmiete anzupassen. Diese Anpassung kann gemäß gesetzlicher Bestimmungen auch nach kürzeren Fristen erfolgen.

Ort, Datum: _______________________________________

Unterschrift Mieter: ________________________________

Unterschrift Vermieter: _____________________________

 

Vordruck für Mieterhöhung Mietspiegel zur Erstellung und Anpassung im WORD– und PDF-Format

Vordruck für Mieterhöhung Mietspiegel



Mieterhöhung Mietspiegel
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1. Was ist ein Mietspiegel?

Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete in einer bestimmten Stadt oder Region. Er gibt Auskunft darüber, wie hoch die durchschnittlichen Mietpreise für verschiedene Arten von Wohnungen in einem bestimmten Gebiet sind.

2. Warum ist ein Mietspiegel wichtig für eine Mieterhöhung?

Ein Mietspiegel dient als Anhaltspunkt für Vermieter, um die ortsübliche Vergleichsmiete und damit die Höhe einer gerechtfertigten Mieterhöhung festzulegen. Es verhindert überhöhte Mietpreise und schützt Mieter vor ungerechtfertigten Erhöhungen.

3. Wie kann ein Vermieter eine Mieterhöhung basierend auf dem Mietspiegel rechtfertigen?

Ein Vermieter kann eine Mieterhöhung rechtfertigen, indem er nachweist, dass die aktuelle Miete deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Dafür sollte er den Mietspiegel heranziehen und eine Vergleichsberechnung durchführen.

4. Wie aktualisiert sich der Mietspiegel?

Der Mietspiegel wird in der Regel alle zwei Jahre aktualisiert. Dabei werden die Mietpreise auf Basis von Daten zu den vorhandenen Mietverhältnissen und regionalen Besonderheiten ermittelt. Die aktualisierten Werte werden dann veröffentlicht.

5. Wo kann man den aktuellen Mietspiegel finden?

Den aktuellen Mietspiegel kann man in der Regel online auf der Webseite der Stadt oder des Landes abrufen. Alternativ kann man ihn auch bei der örtlichen Mietervereinigung oder im Rathaus erfragen.

6. Kann der Mietspiegel von Stadt zu Stadt variieren?

Ja, der Mietspiegel kann von Stadt zu Stadt variieren, da er auf der ortsüblichen Vergleichsmiete basiert, die von verschiedenen Faktoren wie Lage, Größe und Ausstattung der Wohnung abhängt.

7. Gilt der Mietspiegel für alle Wohnungen in einer Stadt?

Der Mietspiegel gilt grundsätzlich nur für Wohnungen, die in den statistischen Daten für die Erstellung des Mietspiegels berücksichtigt wurden. Es kann daher sein, dass nicht alle Wohnungen in einer Stadt im Mietspiegel erfasst sind.

8. Was ist die Kappungsgrenze?

Die Kappungsgrenze begrenzt die Höhe einer Mieterhöhung in bestehenden Mietverhältnissen. Sie liegt in der Regel bei 15% innerhalb von drei Jahren. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt kann die Kappungsgrenze jedoch auf 10% abgesenkt sein.

9. Kann ein Vermieter die Miete ohne Berücksichtigung des Mietspiegels erhöhen?

Ja, in Ausnahmefällen kann ein Vermieter die Miete auch ohne Berücksichtigung des Mietspiegels erhöhen. Zum Beispiel, wenn er Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt hat, die die Mietwohnung deutlich aufwerten.

10. Was kann ein Mieter tun, wenn er eine Mieterhöhung für unangemessen hält?

Wenn ein Mieter eine Mieterhöhung für unangemessen hält, kann er innerhalb eines Monats nach Erhalt des Mieterhöhungsschreibens Widerspruch einlegen. In einem solchen Fall ist es ratsam, sich rechtlichen Rat bei einem Fachanwalt für Mietrecht einzuholen.

11. Welche Fristen gelten für eine Mieterhöhung?

Der Vermieter muss dem Mieter eine Mieterhöhung mindestens drei Monate vorher ankündigen. Die Mieterhöhung darf frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung eintreten.