Öffnen – Krankengeld Vordruck

Vordruck für Krankengeld – Erstellung und Ausfüllen – Öffnen im WORD PDF Datei und Online


Bitte füllen Sie dieses Formular sorgfältig aus, um Krankengeldansprüche geltend zu machen.

Angaben zur Person

Name: ___________

Vorname: ___________

Geschlecht: ___________

Geburtsdatum: ___________

Sozialversicherungsnummer: ___________

Angaben zur Krankheit

Krankheitsbeginn: ___________

Krankheitsursache: ___________

Arztname: ___________

Behandlungsdatum: ___________

Ärztliche Bescheinigung beigefügt: [ ] Ja [ ] Nein

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss für den gesamten Krankheitszeitraum vorliegen und vom behandelnden Arzt ausgefüllt werden.

Arbeitsunfähigkeitsbeginn: ___________

Arbeitsunfähigkeitsende: ___________

Diagnose:

___________

Behandlung:

___________

Krankengeldzahlungen

Die Krankengeldzahlungen beginnen am Tag nach dem Ende der Lohnfortzahlungsfrist durch den Arbeitgeber.

Arbeitgeber: ___________

Lohnfortzahlungsfrist: ___________

Letzter Lohnfortzahlungstag: ___________

Krankengeldansprüche:

___________

Bankverbindung

Kontoinhaber: ___________

IBAN: ___________

BIC: ___________

Bankname: ___________

Unterschrift

Ich bestätige, dass die gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Ich bin darüber informiert, dass falsche Angaben zu rechtlichen Konsequenzen führen können.

Unterschrift: ___________

Datum: ___________

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Linie für handschriftliche Eintragungen

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Linie für handschriftliche Eintragungen

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Linie für handschriftliche Eintragungen

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Linie für handschriftliche Eintragungen

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Linie für handschriftliche Eintragungen

 

Vordruck für Krankengeld zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format

Vordruck für Krankengeld



Krankengeld
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Was ist Krankengeld?

Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die Arbeitnehmern zusteht, wenn diese aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig sind und länger als sechs Wochen von ihrem Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung mehr bekommen.

Wer hat Anspruch auf Krankengeld?

Arbeitnehmer, die Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, haben Anspruch auf Krankengeld, wenn sie aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig sind und kein Anspruch mehr auf Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber besteht.

Wie hoch ist das Krankengeld?

Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent des sogenannten Regelentgelts. Es darf jedoch nicht höher sein als das bisherige Nettoeinkommen und nicht über der Beitragsbemessungsgrenze liegen.

Beantragung von Krankengeld

Wo beantrage ich Krankengeld?

Das Krankengeld wird bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse beantragt. Hierfür ist in der Regel ein ärztliches Attest über die Arbeitsunfähigkeit erforderlich.

Wie lange kann ich Krankengeld beziehen?

Die Dauer des Krankengeldbezugs hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel kann man bis zu 78 Wochen Krankengeld erhalten, wenn die Arbeitsunfähigkeit medizinisch begründet ist.

Was passiert, wenn das Krankengeld ausläuft?

Wenn das Krankengeld ausläuft und man weiterhin arbeitsunfähig ist, kann man unter Umständen Arbeitslosengeld I oder II (Hartz IV) beantragen. Hierfür ist jedoch eine Prüfung der Voraussetzungen erforderlich.

Weitere Fragen zum Krankengeld

Wie wird das Krankengeld berechnet?
Das Krankengeld wird auf Basis des Regelentgelts berechnet. Hierbei werden die Bruttoeinkünfte der letzten drei Kalendermonate vor der Arbeitsunfähigkeit herangezogen.
Wer zahlt das Krankengeld?
Das Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt.
Muss ich das Krankengeld versteuern?
Das Krankengeld unterliegt nicht der Steuerpflicht.
Was passiert, wenn ich während des Krankengeldbezugs wieder gesund werde?
Wenn man während des Krankengeldbezugs wieder gesund wird und arbeitsfähig ist, muss dies der Krankenkasse gemeldet werden. Das Krankengeld wird dann eingestellt.
Kann ich während des Krankengeldbezugs arbeiten gehen?
Während des Krankengeldbezugs ist eine geringfügige Beschäftigung oder ehrenamtliche Tätigkeit in der Regel erlaubt. Es ist jedoch wichtig, dies vorher mit der Krankenkasse abzuklären.

Die oben genannten Informationen sollen einen allgemeinen Überblick über das Thema Krankengeld geben. Es können individuelle Unterschiede und weitere Voraussetzungen gelten. Im Zweifelsfall sollte man sich direkt an die zuständige gesetzliche Krankenkasse wenden.