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Knappschaft Verhinderungspflege |
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Die Knappschaft Verhinderungspflege dient der vorübergehenden Entlastung pflegender Angehöriger im Falle einer eigenen Erkrankung, Urlaub oder anderer dringender Verhinderungsgründe.
Angaben zur pflegebedürftigen Person:
Name: ____________________________________________________
Geburtsdatum: _____________________________________________
Pflegegrad: _______________________________________________
Verhinderungszeitraum:
Von: _______________________________________________________
Bis: ________________________________________________________
Vertretungsperson:
Name: ____________________________________________________
Beziehung zur pflegebedürftigen Person: ______________________
Anschrift: _________________________________________________
Telefonnummer: ___________________________________________
Pflegeleistungen:
Beschreibung der täglich anfallenden Pflegeleistungen in Abwesenheit des pflegenden Angehörigen:
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Pflegemittel:
Beschreibung der benötigten Pflegemittel in Abwesenheit des pflegenden Angehörigen:
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Zustimmung:
Ich, die pflegebedürftige Person, stimme der Knappschaft Verhinderungspflege für den genannten Zeitraum zu und bestätige, dass ich die Vertretungsperson ermächtige, alle erforderlichen Pflegeleistungen in meiner Abwesenheit zu übernehmen.
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(Datum) (Unterschrift)
Bitte beachten Sie:
1. Die Knappschaft Verhinderungspflege kann für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
2. Die Vertretungsperson muss über ausreichende Pflegequalifikationen verfügen oder die Pflege in Zusammenarbeit mit einem professionellen Pflegedienst durchführen.
3. Die Kosten der Verhinderungspflege werden von der Pflegekasse übernommen. Bitte beachten Sie die geltenden Regelungen zur Kostenübernahme.
4. Es ist erforderlich, die Verhinderungspflege im Voraus bei der Pflegekasse anzumelden und die Genehmigung einzuholen.
5. Der pflegende Angehörige muss während der Verhinderungspflege keine Beiträge zur Knappschaft entrichten.
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(Unterschrift der pflegebedürftigen Person)
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(Unterschrift der Vertretungsperson)
1. Was ist die Knappschaft Verhinderungspflege?
Die Knappschaft Verhinderungspflege ist eine Leistung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Knappschaft-Bahn-See. Sie ermöglicht pflegenden Angehörigen eine Auszeit von der Pflege, wenn sie selbst erkrankt oder anderweitig verhindert sind. Dabei werden Ersatzpflegekräfte finanziert, die die Versorgung des Pflegebedürftigen während der Abwesenheit des Pflegenden übernehmen.
2. Wer hat Anspruch auf Knappschaft Verhinderungspflege?
Anspruch auf Knappschaft Verhinderungspflege haben Personen, die eine Pflegeperson pflegen und in der Knappschaft versichert sind. Die Pflegeperson muss mindestens sechs Monate lang die pflegebedürftige Person mindestens zehn Stunden wöchentlich gepflegt haben oder bezieht Pflegegeld für die häusliche Pflege.
3. Wie lange kann man Knappschaft Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?
Die Knappschaft Verhinderungspflege kann für maximal sechs Wochen im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, den nicht genutzten Anspruch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen, jedoch ist eine Nachzahlung in diesem Fall nicht möglich.
4. Wie hoch ist der Betrag für die Knappschaft Verhinderungspflege?
Der Betrag für die Knappschaft Verhinderungspflege beträgt bis zu 1.612 Euro im Kalenderjahr. Dieser Betrag kann genutzt werden, um die Ersatzpflegekraft zu bezahlen. Es ist jedoch zu beachten, dass die tatsächlichen Kosten für die Ersatzpflegekraft möglicherweise niedriger sind und somit nicht der gesamte Betrag ausgeschöpft werden muss.
5. Wie beantrage ich Knappschaft Verhinderungspflege?
Um Knappschaft Verhinderungspflege zu beantragen, müssen Sie einen formlosen Antrag bei der Knappschaft einreichen. In diesem Antrag geben Sie an, wann und für welchen Zeitraum Sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen möchten. Außerdem muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, die Ihre Verhinderung als pflegende Person bestätigt.
6. Wie finde ich eine geeignete Ersatzpflegekraft?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine geeignete Ersatzpflegekraft zu finden. Sie können beispielsweise bei Pflegeeinrichtungen in Ihrer Nähe nachfragen oder private Pflegedienste kontaktieren. Es ist wichtig, dass die Ersatzpflegekraft über ausreichende Qualifikationen verfügt und die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen adäquat erfüllen kann.
7. Kann ich die Knappschaft Verhinderungspflege mit anderen Leistungen kombinieren?
Ja, die Knappschaft Verhinderungspflege kann mit anderen Leistungen der Pflegeversicherung kombiniert werden. Sie können zum Beispiel gleichzeitig die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen, wenn dies benötigt wird. Es ist jedoch wichtig, die individuellen Möglichkeiten und Voraussetzungen zu prüfen, um mögliche Auswirkungen auf andere Leistungen zu berücksichtigen.
8. Wie werde ich während der Verhinderungspflege versichert?
Während der Knappschaft Verhinderungspflege bleiben Sie in der Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Die Beiträge werden weiterhin von der Knappschaft abgeführt. Sie müssen sich daher keine Sorgen um den Versicherungsschutz während Ihrer Abwesenheit machen.
9. Gibt es Fristen für die Beantragung der Knappschaft Verhinderungspflege?
Grundsätzlich sollte der Antrag für die Knappschaft Verhinderungspflege so früh wie möglich gestellt werden, um genügend Zeit für die Organisation der Ersatzpflegekraft zu haben. Es gibt jedoch keine festen Fristen für die Beantragung. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig mit der Knappschaft in Verbindung zu setzen, um eventuelle Fragen zu klären und den Antrag zu stellen.
10. Wo finde ich weitere Informationen zur Knappschaft Verhinderungspflege?
Weitere Informationen zur Knappschaft Verhinderungspflege erhalten Sie auf der Website der DRV Knappschaft-Bahn-See. Dort finden Sie detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen, Leistungen und dem Antragsverfahren. Sie können auch direkt bei der Knappschaft anrufen oder eine persönliche Beratung in Anspruch nehmen.
Diese Informationen dienen nur zur Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Im Einzelfall können abweichende Regelungen gelten. Nehmen Sie bei Fragen bitte Kontakt mit der Knappschaft auf.