Jagderlaubnisschein Baden Württemberg Vordruck



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Jagderlaubnisschein Baden Württemberg
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JAGDERLAUBNISSCHEIN

Baden Württemberg

Ich, ________________________ (Vor- und Nachname), wohnhaft in ________________________ (Straße, PLZ, Ort), geboren am _______________ (Geburtsdatum), erteile hiermit die Erlaubnis zur Ausübung der Jagd auf meinem Grundbesitz im Bundesland Baden Württemberg.

1. Definitionen

1.1 „Jagd“: Die Ausübung der Jagd im Sinne des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) und des Landesjagdgesetzes Baden Württemberg (LJagdG).

1.2 „Grundbesitz“: Das Eigentum an dem in Abschnitt 2 näher bezeichneten Grundstück.

2. Grundbesitz

2.1 Bezeichnung des Grundbesitzes: ____________________________________________

2.2 Adresse des Grundbesitzes: _______________________________________________

2.3 Flächengröße des Grundbesitzes: _________________________________________

2.4 Flur- und Flurstücksnummern: ____________________________________________

2.5 Jagdbezirk: Der Grundbesitz ist im Jagdbezirk _________________________ gelegen.

3. Jagdzeit

3.1 Die Jagd auf dem Grundbesitz ist in folgenden Zeiträumen gestattet:

_________________________________________________________________________

3.2 Die Jagdzeiten richten sich nach den Bestimmungen des LJagdG und den gesetzlichen Vorschriften.

4. Jäger

4.1 Als Jäger zur Ausübung der Jagd auf dem Grundbesitz ist ausschließlich die folgende Person berechtigt:

Name: ________________________

Anschrift: ________________________

Jägerprüfungsnummer: ________________________

4.2 Die vorstehend genannte Person ist verpflichtet, einen gültigen Jagdschein vorzulegen und die gesetzlichen Regelungen sowie die Vorgaben dieses Jagderlaubnisscheins einzuhalten.

5. Jagdausübung

5.1 Die Jagd darf ausschließlich auf dem oben beschriebenen Grundbesitz und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen ausgeübt werden.

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5.2 Die jagdlichen Traditionen und Gepflogenheiten sind zu beachten und zu respektieren.

5.3 Die Jagdausübung erfolgt gemäß den Vorgaben des BJagdG, des LJagdG, sowie der Bonitätsprüfung und der Kontrolle des Wildbestandes.

5.4 Der Jäger hat sämtliche Wildfänge ordnungsgemäß zu dokumentieren und Jagdstreckenberichte zu führen.

6. Haftung

6.1 Der Grundbesitzer übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Jagdausübung auf seinem Grundbesitz entstehen.

7. Gültigkeit

7.1 Dieser Jagderlaubnisschein ist ab dem ______________ (Datum) bis auf Widerruf gültig.

7.2 Eine Übertragung dieses Jagderlaubnisscheins auf eine andere Person bedarf der schriftlichen Zustimmung des Grundbesitzers.

7.3 Bei Beendigung der Jagderlaubnis ist dieser Jagderlaubnisschein dem Grundbesitzer zurückzugeben.

8. Unterschriften

Ich, der Grundbesitzer, bestätige hiermit, dass ich den vorliegenden Jagderlaubnisschein zur Ausübung der Jagd auf meinem Grundbesitz erteile.

Der Jäger ist verpflichtet, den Jagderlaubnisschein bei der Jagdausübung stets mit sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen.

_____________________________ _____________________________

Unterschrift Grundbesitzer Datum

_____________________________ _____________________________

Unterschrift Jäger Datum

Handschriftliche Eintragungen:

_____________________________ _____________________________

Jagdscheinnummer Datum

_____________________________ _____________________________

Wildfänge dokumentiert Datum

_____________________________ _____________________________

Jagdstreckenberichte geführt Datum


Was ist ein Jagderlaubnisschein?

Ein Jagderlaubnisschein ist ein Dokument, das es einer Person ermöglicht, in Baden-Württemberg die Jagd auszuüben. Er dient als Nachweis, dass die Person die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hat, um sicher und verantwortungsbewusst zu jagen.

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Wer braucht einen Jagderlaubnisschein?

Jeder, der in Baden-Württemberg jagen möchte, muss einen gültigen Jagderlaubnisschein besitzen, es sei denn, er oder sie besitzt eine gleichwertige Qualifikation oder ist staatlich geprüfter Jäger.

Wie beantrage ich einen Jagderlaubnisschein?

Um einen Jagderlaubnisschein zu beantragen, müssen Sie verschiedene Schritte durchlaufen. Hier ist eine detaillierte Anleitung:

  1. Besuchen Sie die Website des zuständigen Forstamts in Baden-Württemberg.
  2. Laden Sie das Antragsformular für den Jagderlaubnisschein herunter.
  3. Füllen Sie das Antragsformular sorgfältig aus und sorgen Sie dafür, dass alle erforderlichen Unterlagen beigefügt sind (z. B. Nachweis über Jägerprüfung, Nachweis über Versicherungsschutz).
  4. Senden Sie das ausgefüllte Antragsformular zusammen mit den Unterlagen per Post an das zuständige Forstamt.
  5. Warten Sie auf die Bearbeitung Ihres Antrags und eine Rückmeldung vom Forstamt.
  6. Wenn Ihr Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie den Jagderlaubnisschein per Post.
  7. Stellen Sie sicher, dass Sie den Jagderlaubnisschein immer bei sich führen, wenn Sie jagen.

Wie lange ist ein Jagderlaubnisschein gültig?

Ein Jagderlaubnisschein in Baden-Württemberg ist in der Regel fünf Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Zeit müssen Sie einen neuen Jagderlaubnisschein beantragen, um weiterhin jagen zu können.

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Was kostet ein Jagderlaubnisschein?

Die Kosten für einen Jagderlaubnisschein können je nach Forstamt unterschiedlich sein. Es empfiehlt sich, sich direkt beim zuständigen Forstamt über die aktuellen Gebühren zu informieren.

Gibt es bestimmte Voraussetzungen, um einen Jagderlaubnisschein zu erhalten?

Ja, um einen Jagderlaubnisschein zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem:

  • Mindestalter von 16 Jahren
  • Bestandene Jägerprüfung
  • Nachweis über Versicherungsschutz
  • Keine Vorstrafen im Zusammenhang mit Jagd oder Naturschutz

Welche Rechte und Pflichten habe ich mit einem Jagderlaubnisschein?

Mit einem Jagderlaubnisschein haben Sie das Recht, in Baden-Württemberg zu jagen, unterliegen jedoch auch bestimmten Pflichten. Dazu gehören:

  • Einhaltung der geltenden Jagdgesetze und Verordnungen
  • Verantwortungsvoller Umgang mit der Natur und den Wildtieren
  • Teilnahme an Jagdschauen und Wildzählungen
  • Einhaltung von Ruhezeiten und Schonzeiten

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