Öffnen – Häusliches Arbeitszimmer Vordruck

Vordruck für Häusliches Arbeitszimmer – Erstellung und Ausfüllen – Öffnen im WORD PDF Datei und Online


Sehr geehrter Mieter,

im Folgenden finden Sie den Mietvertrag für das häusliche Arbeitszimmer, das sich in der von Ihnen gemieteten Immobilie befindet. Bitte lesen Sie den Vertrag sorgfältig durch und füllen Sie die erforderlichen Felder vollständig aus.

Mietvertrag

1. Vertragsparteien

Mieter:


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Vermieter:


[[Leerzeile für handschriftliche Eintragung]]

2. Mietgegenstand

Das häusliche Arbeitszimmer befindet sich in der von Ihnen gemieteten Immobilie.

3. Mietdauer

Der Mietvertrag hat eine Laufzeit von:


[[Leerzeile für handschriftliche Eintragung]]

Mietbeginn:


[[Leerzeile für handschriftliche Eintragung]]

Mietende:


[[Leerzeile für handschriftliche Eintragung]]

4. Mietzahlung

Die monatliche Miete beträgt:


[[Leerzeile für handschriftliche Eintragung]]

Die Miete ist jeweils bis zum:


[[Leerzeile für handschriftliche Eintragung]]

Auf das folgende Konto zu überweisen:


[[Leerzeile für handschriftliche Eintragung]]

5. Nutzungsbedingungen

5.1 Das häusliche Arbeitszimmer darf ausschließlich als Arbeitsraum genutzt werden.

5.2 Der Mieter ist für die Reinigung und Instandhaltung des Arbeitszimmers verantwortlich.

5.3 Der Mieter ist verpflichtet, das Arbeitszimmer ordnungsgemäß zu versichern.

6. Kündigung

6.1 Der Mietvertrag kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von:


[[Leerzeile für handschriftliche Eintragung]]

gekündigt werden.

6.2 Die Kündigung muss schriftlich und unterschrieben erfolgen.

7. Sonstige Bestimmungen

[Hier können weitere Klauseln und Bestimmungen eingefügt werden, falls erforderlich]

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben sorgfältig und füllen Sie die leeren Felder vollständig aus. Unterschreiben Sie den Vertrag an den dafür vorgesehenen Stellen und senden Sie uns eine Kopie zurück.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Vermieter

 

Vordruck für Häusliches Arbeitszimmer zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format

Vordruck für Häusliches Arbeitszimmer



Häusliches Arbeitszimmer
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1. Was ist ein häusliches Arbeitszimmer?

Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein Teil einer Wohnung oder eines Hauses, der ausschließlich oder überwiegend beruflich genutzt wird. Es dient als Arbeitsplatz für Selbstständige oder angestellte Personen, die von zu Hause aus arbeiten.

2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ein häusliches Arbeitszimmer absetzen zu können?

Damit ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich absetzbar ist, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

a) Betriebliche oder berufliche Nutzung:
Das Arbeitszimmer muss für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt werden.
b) Eigener abgeschlossener Raum:
Das Arbeitszimmer muss ein eigener abgeschlossener Raum sein und darf nicht für andere Zwecke genutzt werden.
c) Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit:
Das Arbeitszimmer muss der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit sein. Alternativ kann es auch als einziger Arbeitsplatz genutzt werden, wenn keine anderen Räumlichkeiten zur Verfügung stehen.

3. Wie hoch ist der steuerliche Abzug für ein häusliches Arbeitszimmer?

Der steuerliche Abzug für ein häusliches Arbeitszimmer hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Die Größe des Arbeitszimmers
  • Die Höhe der Gesamtkosten für das Arbeitszimmer (z.B. Miete, Strom, Internet)
  • Der Anteil der beruflichen Nutzung im Verhältnis zur gesamten Wohnfläche
  • Der persönliche Steuersatz des Steuerpflichtigen

Es ist wichtig, dass ein Steuerberater oder Steuerexperte hinzugezogen wird, um den genauen steuerlichen Abzug für das häusliche Arbeitszimmer zu berechnen.

4. Können auch angestellte Personen ein häusliches Arbeitszimmer absetzen?

Ja, auch angestellte Personen können unter bestimmten Bedingungen ein häusliches Arbeitszimmer absetzen. Das Arbeitszimmer muss jedoch zwingend der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit sein und es darf kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen.

5. Welche Kosten können für ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt werden?

Folgende Kosten können für ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt werden:

  • Miete oder Abschreibung der Immobilie/ Wohnung
  • Strom- und Heizungskosten
  • Internet- und Telefongebühren
  • Kosten für Renovierung und Instandhaltung
  • Möbel und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich für das Arbeitszimmer genutzt werden

6. Gibt es Obergrenzen für den steuerlichen Abzug?

Ja, für den steuerlichen Abzug von häuslichen Arbeitszimmern gibt es bestimmte Obergrenzen:

  • Maximal 1.250 Euro pro Jahr können abgesetzt werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.
  • Bei einer Nutzung als einziger Arbeitsplatz ohne andere Arbeitsmöglichkeiten können bis zu 1.250 Euro pro Jahr abgesetzt werden.
  • Wenn das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der Tätigkeit darstellt und nur als Nebenraum genutzt wird, können nur die tatsächlichen Kosten bis zu einem Betrag von 1.250 Euro pro Jahr abgesetzt werden.

7. Kann das häusliche Arbeitszimmer auch anteilig abgesetzt werden?

Ja, das häusliche Arbeitszimmer kann anteilig abgesetzt werden, wenn es nicht ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt wird. In diesem Fall müssen die tatsächlichen Kosten proportional zur beruflichen Nutzung abgezogen werden.

8. Was muss in einem Häusliches Arbeitszimmer-Dokument enthalten sein?

Ein Häusliches Arbeitszimmer-Dokument sollte folgende Informationen enthalten:

  • Angaben zur Person und zur Wohnadresse
  • Beschreibung des Arbeitszimmers und dessen Nutzung
  • Aufstellung der Kosten, die für das Arbeitszimmer angefallen sind
  • Berechnung des steuerlichen Abzugs
  • Unterschrift und Datum

9. Muss das Häusliches Arbeitszimmer-Dokument eingereicht werden?

Das Häusliches Arbeitszimmer-Dokument muss nicht zwingend eingereicht werden. Es sollte jedoch für die eigene Dokumentation aufbewahrt werden, da die Finanzbehörden es im Rahmen einer Steuerprüfung anfordern können.

10. Können auch Persönliche Ausgaben für das häusliche Arbeitszimmer abgesetzt werden?

Nein, persönliche Ausgaben für das häusliche Arbeitszimmer können nicht abgesetzt werden. Nur Kosten, die unmittelbar mit der beruflichen Nutzung des Arbeitszimmers zusammenhängen, können steuerlich geltend gemacht werden.

… würde den Rahmen dieses Textfeldes sprengen.)