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Handzettel Bundeswehr |
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Handzettel Bundeswehr
Feld für: Eintragungsnummer: _____________________________________________ Vorname: ______________________________________________________ Nachname: ____________________________________________________ Datum: ________________________________________________________
Folgende Klauseln, Abschnitte und rechtliche Bedingungen gelten für die Bundeswehr:
1. Zuständigkeiten
Bei der Bundeswehr sind verschiedene Zuständigkeiten zu beachten. Diese schließen ein, sind jedoch nicht beschränkt auf: 1.1. Aufgabenverteilung zwischen den verschiedenen Truppenteilen und Dienststellen der Bundeswehr 1.2. Organisation und Befehlskette 1.3. Zuständigkeiten in den Bereichen Personalverwaltung, Ausbildung, Ausrüstung und Einsatz2. Dienstpflicht
2.1. Alle männlichen Bürger Deutschlands sind zur Ableistung des Grundwehrdienstes verpflichtet, sofern sie nicht aus bestimmten Gründen davon befreit sind. 2.2. Wehrpflichtige sind verpflichtet, die ihnen zugewiesenen Aufgaben und Anweisungen zu erfüllen und den Befehlen ihrer Vorgesetzten nachzukommen. 2.3. Wehrpflichtige haben die Bundeswehr mit der gebotenen Sorgfalt und dem nötigen Respekt zu repräsentieren.3. Pflichten und Rechte
3.1. Wehrpflichtige haben das Recht auf Gleichbehandlung und würdevolle Behandlung innerhalb der Bundeswehr. 3.2. Wehrpflichtige haben die Pflicht, alle ihnen übertragenen Aufgaben gewissenhaft und diszipliniert auszuführen. 3.3. Wehrpflichtige haben das Recht, ärztliche Versorgung und Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn sie verletzt oder erkrankt sind. 3.4. Wehrpflichtige haben das Recht auf angemessene Unterkunft und Verpflegung während ihrer Dienstzeit.4. Disziplinarmaßnahmen
4.1. Verstöße gegen Recht und Ordnung innerhalb der Bundeswehr können zu Disziplinarmaßnahmen führen. 4.2. Disziplinarmaßnahmen können beinhalten, sind jedoch nicht beschränkt auf Ermahnungen, Verweise, Geldbußen und Arrest. 4.3. Disziplinarmaßnahmen werden gemäß den geltenden Rechtsvorschriften und dem Disziplinarrecht der Bundeswehr durchgeführt.5. Beendigung des Wehrdienstes
5.1. Der Grundwehrdienst endet nach Ablauf der festgelegten Dienstzeit oder bei vorzeitiger Entlassung. 5.2. Wehrpflichtige haben nach dem Ende des Wehrdienstes Anspruch auf bestimmte Leistungen und Vergünstigungen gemäß den geltenden Vorschriften.6. Haftung
6.1. Die Bundeswehr haftet für Schäden, die Wehrpflichtigen während ihrer Dienstzeit aufgrund von Dienstunfällen oder dienstlich veranlassten Krankheiten entstehen. 6.2. Wehrpflichtige haften für Schäden, die sie mutwillig oder grob fahrlässig verursachen.7. Unterschrift
Ich bestätige, den oben genannten Handzettel gelesen und verstanden zu haben. Ich erkläre mich bereit, die in diesem Handzettel festgelegten Bedingungen zu erfüllen.
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Unterschrift (Wehrpflichtiger) Datum
, , , -Tags für Absätze und -Tags für wichtige Informationen verwendet werden. verwendet, um den Text übersichtlich zu gliedern.
Verfassen eines Handzettel Bundeswehr
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Häufig gestellte Fragen