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Grundsteuererklärung Hessen |
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Grundsteuererklärung Hessen
Hinweise zur Ausfüllung
Bitte füllen Sie dieses Formular wahrheitsgemäß und vollständig aus. Beachten Sie, dass die Grundsteuererklärung jährlich bis zum 31. März eingereicht werden muss. Unvollständige oder falsche Angaben können zu rechtlichen Konsequenzen führen. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Finanzamt.
1. Angaben zur grundsteuerpflichtigen Person / Firma
Name/Vorname/Firma: _______________________________
Straße und Hausnummer: _____________________________
Postleitzahl und Ort: _______________________________
Steuernummer: _______________________________
2. Angaben zum Grundstück
Anschrift des Grundstücks: _________________________
Beschreibung des Grundstücks: ______________________
Grundbuch-Blatt, Abteilung, Nummer: __________________
Größe des Grundstücks (in m²): _______________________
3. Angaben zur Nutzung des Grundstücks
Art der Nutzung: __________________________________
Anzahl der Personen, die das Grundstück dauerhaft bewohnen: _________________
Gibt es Nebengebäude auf dem Grundstück (z.B. Garage, Schuppen)?: _____________
4. Angaben zu Veränderungen am Grundstück
Gab es im vergangenen Jahr Veränderungen am Grundstück (z.B. Neubau, Umbauten)?: __________
Wenn ja, welche Veränderungen wurden vorgenommen?: ________________________
5. Angaben zur Wertberechnung
Einheitswert des Grundstücks (falls bekannt): _____________________________
Grundsteuermesszahl (falls bekannt): ___________________________________
6. Erklärungen und Unterschriften
Ich erkläre hiermit, dass die Angaben in dieser Grundsteuererklärung vollständig und wahrheitsgemäß sind. Mir ist bewusst, dass unvollständige oder falsche Angaben zu rechtlichen Konsequenzen führen können.
Ort: ______________________________ Datum: ____________________
Unterschrift: _________________________
Formulare und Dokumente
Berechnung der Grundsteuer
Einreichung und Zahlung
Sonstige Fragen
Zusammenfassung
Die Grundsteuererklärung Hessen ist ein wichtiges Dokument, das jährlich von den Eigentümern von Grundstücken in Hessen abgegeben werden muss. Die Grundsteuer wird anhand des Einheitswerts des Grundstücks und des Hebesatzes berechnet. Die Grundsteuererklärung kann online oder in Papierform beim Finanzamt eingereicht werden, und die Zahlung erfolgt per Überweisung oder im Lastschriftverfahren. Bei Fragen oder Unstimmigkeiten sollte man sich an das zuständige Finanzamt wenden.