Grundsteuererklärung Brandenburg Vordruck



Muster

Vorlage


Grundsteuererklärung Brandenburg
WORD PDF-Datei
⭐⭐⭐⭐ 4.75 | 5862
ÖFFNEN – Vordruck

Ausdrucken

Ausfüllen


Grundsteuererklärung Brandenburg

Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig und korrekt aus, um Ihre Grundsteuerpflicht in Brandenburg zu erfüllen. Die folgenden Informationen sind erforderlich, um Ihre Grundsteuer angemessen zu berechnen und festzulegen.

1. Angaben zum Eigentümer

Eigentümer Vorname: ___________________________
Eigentümer Nachname: ___________________________
Steuernummer: ___________________________

2. Angaben zur Immobilie

Adresse: ___________________________
Postleitzahl: ___________________________
Ort: ___________________________
Gemarkung: ___________________________
Flur: ___________________________
Flurstück: ___________________________
Grundbuch: ___________________________

3. Angaben zum Grundstück

Grundstücksart: ___________________________
Grundstücksfläche (in m²): ___________________________
Baujahr: ___________________________
Anzahl der Stockwerke: ___________________________
Anzahl der Wohneinheiten: ___________________________
Wohnfläche (in m²): ___________________________

4. Zu versteuernde Beträge

Bodenwert: ___________________________
Gebäudewert: ___________________________

Bitte beachten Sie:

Die Angaben in dieser Erklärung sind rechtlich verbindlich. Es ist Ihre Verantwortung, sicherzustellen, dass alle Informationen korrekt und vollständig sind. Falsche oder ungenaue Angaben können zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Ich bestätige hiermit, dass ich die Grundsteuererklärung wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt habe.

Datum: ________________________________

Unterschrift: ___________________________


Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und detaillierte Antworten zur Grundsteuererklärung in Brandenburg:

  Grundsteuererklärung Rheinland Pfalz Vordruck

1. Wer muss eine Grundsteuererklärung in Brandenburg einreichen?

Grundsätzlich sind alle Grundstückseigentümer in Brandenburg dazu verpflichtet, eine Grundsteuererklärung einzureichen. Dies beinhaltet sowohl private als auch gewerbliche Eigentümer.

2. Wann muss die Grundsteuererklärung in Brandenburg eingereicht werden?

Die Grundsteuererklärung muss in Brandenburg bis spätestens zum 31. Mai eines jeden Jahres eingereicht werden.

3. Wie kann ich die Grundsteuererklärung in Brandenburg einreichen?

Die Grundsteuererklärung kann entweder in Papierform per Post oder elektronisch über das Elster-Portal des Finanzamtes Brandenburg eingereicht werden.

4. Welche Informationen werden für die Grundsteuererklärung in Brandenburg benötigt?

Für die Grundsteuererklärung werden unter anderem folgende Informationen benötigt:
  • Grundstücksadresse
  • Größe des Grundstücks
  • Nutzungsart des Grundstücks (z.B. Wohngrundstück, Gewerbegrundstück)
  • Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer

5. Wie berechnet sich die Grundsteuer in Brandenburg?

Die Grundsteuer in Brandenburg basiert auf dem Einheitswert des Grundstücks und einem Hebesatz, der von der Gemeinde festgelegt wird. Die genaue Berechnung erfolgt durch das Finanzamt.

6. Was passiert, wenn ich die Grundsteuererklärung in Brandenburg nicht einreiche?

Wenn Sie die Grundsteuererklärung nicht fristgerecht einreichen, kann das Finanzamt Schätzungen vornehmen und die Grundsteuerabrechnung entsprechend festsetzen. Zudem können Bußgelder verhängt werden.
  Grundsteuererklärung Schleswig Holstein Vordruck

7. Kann ich Einspruch gegen die Grundsteuerfestsetzung in Brandenburg einlegen?

Ja, Sie können Einspruch gegen die Grundsteuerfestsetzung einlegen, wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit haben. Hierfür müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem Zugang des Bescheids Einspruch einlegen.

8. Wie lange ist die Grundsteuererklärung in Brandenburg aufzubewahren?

Die Grundsteuererklärung und alle dazugehörigen Unterlagen sollten für einen Zeitraum von sechs Jahren aufbewahrt werden.

9. Gibt es in Brandenburg besondere Regelungen für Denkmalschutzimmobilien bei der Grundsteuererklärung?

Ja, Denkmalschutzimmobilien können unter bestimmten Voraussetzungen von der Grundsteuer befreit oder reduziert werden. Es ist empfehlenswert, sich hierbei an das Finanzamt zu wenden und die entsprechenden Nachweise einzureichen.

10. Wo erhalte ich weitere Informationen zur Grundsteuererklärung in Brandenburg?

Weitere Informationen zur Grundsteuererklärung in Brandenburg erhalten Sie auf der Internetseite des zuständigen Finanzamtes oder durch direkte Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt.

Hoffentlich konnten wir Ihnen helfen, alle Ihre Fragen zur Grundsteuererklärung in Brandenburg zu beantworten. Bitte beachten Sie, dass sich rechtliche Bestimmungen ändern können und es ratsam ist, sich beim Finanzamt oder einem Steuerberater zu informieren, um spezifische Fragen zu klären.

  Grundsteuererklärung Hessen Vordruck

Schreibe einen Kommentar