Öffnen – Grundsteuererklärung Bayern Vordruck

Vordruck für Grundsteuererklärung Bayern – Erstellung und Ausfüllen – Öffnen im PDF und WORD Datei und Online


Grundsteuererklärung Bayern


Steuernummer: ___________________________

Gemeinde: _______________________________

Grundstücksadresse: ________________________

Eigentümer: _______________________________

Finanzamt: _______________________________


1. Allgemeine Informationen

1.1 Das Grundstück ist bebaut:

Ja Nein


1.2 Das Grundstück ist vermietet:

Ja Nein


2. Angaben zum Grundstück

2.1 Grundstücksfläche: _____________________ m²

2.2 Nutzung des Grundstücks:

Wohngrundstück

Gewerbegrundstück

Mischgrundstück

Sonstiges: _______________________


3. Mieterinformationen (falls zutreffend)

3.1 Mietvertrag

Vorhanden Nicht vorhanden


3.2 Mietername: __________________________

3.3 Anschrift des Mieters: ___________________

3.4 Mietzahlungen pro Jahr: ________________ €


4. Angaben zum Eigentümer

4.1 Name: ________________________________

4.2 Adresse: _____________________________

4.3 Steuerliche Identifikationsnummer: ________


5. Angaben zum Vorjahresbescheid

5.1 Aktenzeichen des Vorjahresbescheids: ________

5.2 Ausstellungsdatum des Vorjahresbescheids: ________


6. Zahlungsinformationen

6.1 Bankverbindung:

Bank: _______________________________

IBAN: _______________________________

BIC: ________________________________


7. Erklärung des Eigentümers

Ich erkläre hiermit, dass alle gemachten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.


Unterschrift des Eigentümers: _____________________

Datum: ___________________


Anweisungen für das Ausfüllen der Grundsteuererklärung

Bitte füllen Sie das Formular vollständig und deutlich lesbar aus. Verwenden Sie dafür schwarze oder blaue Tinte.

Wichtiger Hinweis: Diese Erklärung ist rechtlich bindend. Falsche Angaben können zu rechtlichen Konsequenzen führen.


Anlagen:

– Kopie des Mietvertrags (falls zutreffend)

– Kopie des Vorjahresbescheids

– Nachweise der gezahlten Grundsteuer


Bitte reichen Sie die vollständig ausgefüllte Grundsteuererklärung sowie alle erforderlichen Anlagen fristgerecht beim Finanzamt ein.

 

Vordruck für Grundsteuererklärung Bayern zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format

Vordruck für Grundsteuererklärung Bayern



Grundsteuererklärung Bayern
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1. Was ist eine Grundsteuererklärung?

Die Grundsteuererklärung ist ein Formular, das von Grundstückseigentümern in Bayern ausgefüllt werden muss, um die Grundsteuer für ihr Grundstück zu berechnen und zu entrichten.

2. Wer muss eine Grundsteuererklärung in Bayern abgeben?

Grundstückseigentümer in Bayern müssen eine Grundsteuererklärung abgeben. Dies gilt für Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen.

3. Wann muss die Grundsteuererklärung in Bayern abgegeben werden?

Die Fristen für die Abgabe der Grundsteuererklärung in Bayern können variieren. In der Regel müssen Grundsteuererklärungen jedoch bis zum 31. Mai des jeweiligen Jahres abgegeben werden. Es empfiehlt sich, den genauen Termin bei der zuständigen Finanzbehörde zu erfragen.

4. Wo kann ich das Formular für die Grundsteuererklärung in Bayern erhalten?

Das Formular für die Grundsteuererklärung kann bei Ihrer örtlichen Finanzbehörde oder online auf der Website des Bayerischen Landesamts für Steuern heruntergeladen werden.

5. Welche Informationen werden für die Grundsteuererklärung benötigt?

Bei der Grundsteuererklärung müssen Sie Angaben zu Ihrem Grundstück machen, wie zum Beispiel die Adresse, die Grundstücksgröße und die Nutzung. Außerdem sind Informationen zu den Gebäuden auf dem Grundstück erforderlich, wie zum Beispiel das Baujahr und die Anzahl der Wohneinheiten.

6. Muss ich den Wert meines Grundstücks angeben?

Ja, Sie müssen den Wert Ihres Grundstücks angeben. Dieser kann auf unterschiedliche Weise ermittelt werden, zum Beispiel durch einen Verkehrswertgutachten oder durch Vergleichswerte ähnlicher Grundstücke in derselben Gegend.

7. Kann ich die Grundsteuererklärung selbst ausfüllen?

Ja, die Grundsteuererklärung kann in der Regel selbst ausgefüllt werden. Es kann jedoch ratsam sein, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, insbesondere wenn es um komplexe Grundstücks- und Gebäudeinformationen geht.

8. Welche Unterlagen muss ich meiner Grundsteuererklärung beifügen?

Zu den Unterlagen, die Ihrer Grundsteuererklärung beigefügt werden müssen, gehören in der Regel der Grundsteuerbescheid des Vorjahres, Nachweise über Investitionen oder Modernisierungen am Grundstück sowie eventuelle Mietverträge.

9. Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Die Grundsteuer wird auf Basis des Einheitswerts und des Hebesatzes berechnet. Der Einheitswert wird von der Finanzbehörde ermittelt und der Hebesatz ist von der jeweiligen Gemeinde abhängig. Die Berechnung erfolgt in der Regel wie folgt: Grundsteuer = Einheitswert * Hebesatz.

10. Kann ich die Grundsteuer von der Steuer absetzen?

Nein, die Grundsteuer kann nicht von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Sie ist eine separate Steuer und wird unabhängig von anderen Steuern berechnet und entrichtet.

11. Was passiert, wenn ich die Grundsteuererklärung nicht abgebe?

Wenn Sie die Grundsteuererklärung nicht abgeben, kann dies zu Sanktionen führen. Sie können mit Bußgeldern belegt werden und die Finanzbehörde kann eine Schätzung des Einheitswerts vornehmen, was zu einer höheren Grundsteuer führen kann.

12. Kann ich Einspruch gegen meinen Grundsteuerbescheid einlegen?

Ja, Sie können Einspruch gegen Ihren Grundsteuerbescheid einlegen, wenn Sie der Meinung sind, dass er fehlerhaft ist. Dazu müssen Sie innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich Einspruch bei der zuständigen Finanzbehörde einlegen und Ihre Gründe für den Einspruch angeben.

13. Wie lange gilt der Grundsteuerbescheid?

Der Grundsteuerbescheid gilt in der Regel für das laufende Kalenderjahr. Sie erhalten jedoch in der Regel jedes Jahr einen neuen Bescheid mit den aktualisierten Grundsteuerinformationen.

14. Kann ich meine Grundsteuererklärung rückwirkend ändern?

Ja, Sie können Ihre Grundsteuererklärung rückwirkend ändern, wenn sich die grundlegenden Informationen über Ihr Grundstück geändert haben, wie zum Beispiel eine Veränderung der Grundstücksgröße oder der Gebäudestruktur. Dabei ist es wichtig, den Änderungsantrag so schnell wie möglich bei der Finanzbehörde einzureichen.

15. Gibt es besondere Regelungen für landwirtschaftliche Grundstücke?

Ja, für landwirtschaftliche Grundstücke gelten besondere Regelungen. Landwirtschaftliche Betriebe können zum Beispiel eine Pauschalierung der Grundsteuer beantragen, bei der die Grundsteuer pauschal berechnet wird, statt auf Basis des Einheitswerts.

16. Kann ich die Grundsteuererklärung online einreichen?

Ja, in Bayern besteht die Möglichkeit, die Grundsteuererklärung online einzureichen. Auf der Webseite des Bayerischen Landesamts für Steuern finden Sie weitere Informationen zur elektronischen Abgabe.

17. Wer ist für die Berechnung der Grundsteuer zuständig?

Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt in Bayern durch das zuständige Finanzamt oder das Bayerische Landesamt für Steuern.

18. Wie kann ich Unterstützung bei der Grundsteuererklärung erhalten?

Sie können sich bei Fragen und Hilfe zur Grundsteuererklärung an Ihr örtliches Finanzamt oder an einen Steuerberater wenden. Diese können Ihnen bei der korrekten Ausfüllung des Formulars und der Berechnung der Grundsteuer helfen.

19. Gibt es Ausnahmen von der Grundsteuerpflicht?

Ja, es gibt bestimmte Ausnahmen von der Grundsteuerpflicht. Zum Beispiel sind öffentliche Grundstücke wie Straßen und Parks in der Regel von der Grundsteuer befreit. Auch gemeinnützige Organisationen können in einigen Fällen von der Grundsteuerpflicht befreit sein.

20. Was passiert, wenn ich mein Grundstück verkaufe?

Wenn Sie Ihr Grundstück verkaufen, wird die Grundsteuer in der Regel auf den Käufer übertragen. Es ist wichtig, dies im Kaufvertrag oder in der notariellen Urkunde festzuhalten, damit die Zuständigkeit für die Zahlung der Grundsteuer klar geregelt ist.