Vordruck für Grundsteuer Bayern – Ausfüllen und Erstellung – Öffnen im PDF WORD Datei und Online
Grundsteuer Bayern
1. Allgemeine Informationen
Der Grundsteuerbescheid wird auf der Grundlage des Grundsteuergesetzes (GrStG) und der entsprechenden Bestimmungen des bayerischen Gesetzes über die Grundsteuer (BayGrStG) erstellt. Die Grundsteuer ist eine Steuer, die auf den Grundbesitz erhoben wird.
2. Angaben zum Grundstück
Name des Eigentümers: __________________________________________________
Adresse des Eigentümers: ________________________________________________
Steuernummer: _________________________________________________________
Adresse des Grundstücks: ________________________________________________
Flurstücksnummer: _____________________________________________________
3. Berechnung der Grundsteuer
3.1 Grundstücksart (bitte ankreuzen):
Wohngrundstück
Gewerbegrundstück
Sonstiges Grundstück
3.2 Berechnungsgrundlage:
Einheitswert: _________________________________________________________
Steuerhebesatz: ______________________________________________________
Gemäß der Multiplikation des Einheitswerts mit dem Steuerhebesatz ergibt sich die zu zahlende Grundsteuer.
4. Zahlungsmodalitäten
4.1 Fälligkeit:
Die Grundsteuer ist jeweils zum 15. Februar und 15. August eines jeden Jahres fällig.
4.2 Zahlungsweisen:
Überweisung auf das Konto des zuständigen Finanzamts
Lastschriftverfahren
Barzahlung am Schalter des zuständigen Finanzamts
5. Anmerkungen
5.1 Einspruch:
Gegen den Grundsteuerbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erhoben werden.
5.2 Abweichende Regelungen:
Sofern abweichende Regelungen bezüglich der Grundsteuer gelten, sind diese gesondert aufzuführen.
Bitte beachten Sie:
Alle Angaben sind wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Falsche Angaben können strafrechtliche Konsequenzen haben.
__________________________
Unterschrift des Eigentümers
Vordruck für Grundsteuer Bayern zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format
Vordruck für Grundsteuer Bayern
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Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer, die auf Grundstücke und Gebäude in Deutschland erhoben wird. Sie dient dazu, die lokalen Gemeinden mit Einnahmen für ihre Aufgaben zu versorgen.
Wie wird die Grundsteuer in Bayern berechnet?
Die Grundsteuer in Bayern wird auf Basis des Grundsteuermessbetrags und des Hebesatzes berechnet. Der Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt festgelegt und ist abhängig vom Wert des Grundstücks.
Der Hebesatz hingegen wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt und bestimmt, wie viel Prozent des Grundsteuermessbetrags als Steuern erhoben werden.
Wer ist verpflichtet, Grundsteuer in Bayern zu zahlen?
Grundsätzlich ist der Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks in Bayern zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet. In bestimmten Fällen kann die Grundsteuer auch auf den Nutzer oder Mieter übertragen werden.
Welche Dokumente und Informationen werden für die Grundsteuererklärung in Bayern benötigt?
Um die Grundsteuer in Bayern zu berechnen und zu deklarieren, benötigen Sie folgende Dokumente und Informationen:
- Grundbuchauszug oder Kaufvertrag des Grundstücks
- Angaben zur Grundstücksgröße
- Angaben zum Einheitswert des Grundstücks
- Angaben zur Gebäudefläche und -alter
- Angaben zum Hebesatz der Gemeinde
Wie wird der Einheitswert des Grundstücks bestimmt?
Der Einheitswert des Grundstücks wird von den Finanzbehörden auf Basis des Wertes zum 1. Januar 1964 berechnet. Dieser Wert wird regelmäßig überprüft und angepasst.
Wie kann ich Einspruch gegen meinen Grundsteuerbescheid in Bayern einlegen?
Wenn Sie mit Ihrem Grundsteuerbescheid in Bayern nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids Einspruch einlegen. Hierfür müssen Sie schriftlich beim Finanzamt Einspruch einlegen und Ihre Gründe angeben.
Welche Sanktionen drohen bei Nichtzahlung der Grundsteuer in Bayern?
Bei Nichtzahlung der Grundsteuer in Bayern können Sanktionen wie Mahngebühren, Zwangsgeld oder Zwangsvollstreckung drohen. Im schlimmsten Fall kann das Grundstück zwangsversteigert werden.
Gibt es Ausnahmen oder Ermäßigungen bei der Grundsteuer in Bayern?
Ja, in Bayern gibt es bestimmte Ausnahmen und Ermäßigungen bei der Grundsteuer. Zum Beispiel können landwirtschaftliche Betriebe, gemeinnützige Organisationen oder Kleingartenvereine bestimmte Vergünstigungen erhalten. Nähere Informationen dazu erhalten Sie beim Finanzamt oder der Gemeindeverwaltung.
Wie kann ich eine Änderung meiner Grundsteuer in Bayern beantragen?
Wenn sich die Grundlage für die Berechnung Ihrer Grundsteuer in Bayern geändert hat, zum Beispiel durch einen Umbau oder einen Verkauf des Grundstücks, können Sie eine Änderung der Grundsteuer beim Finanzamt beantragen. Hierfür müssen Sie die entsprechenden Nachweise einreichen.
Wie oft muss die Grundsteuer in Bayern gezahlt werden?
Die Grundsteuer in Bayern muss in der Regel vierteljährlich gezahlt werden. Es kann aber auch möglich sein, die Steuer jährlich oder halbjährlich zu entrichten. Über die genauen Zahlungsmodalitäten informiert Sie das Finanzamt.
Wo finde ich weitere Informationen zur Grundsteuer in Bayern?
Weitere Informationen zur Grundsteuer in Bayern erhalten Sie beim Finanzamt, der Gemeindeverwaltung oder auf der Webseite des Bayerischen Landesamts für Steuern.
Fazit
Die Grundsteuer in Bayern ist eine wichtige Einnahmequelle für die lokalen Gemeinden. Um die Grundsteuer korrekt zu berechnen und zu zahlen, sollten Sie die Grundlagen kennen und alle erforderlichen Dokumente und Informationen parat haben. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich an das Finanzamt oder die Gemeindeverwaltung wenden.