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Gewährleistungsbescheinigung Bau

Die nachfolgende Gewährleistungsbescheinigung wird ausgestellt von:

Bauunternehmen XYZ GmbH

Anschrift:

Musterstraße 123
12345 Musterstadt
Deutschland

Kontakt:

Telefon: 0123-456789
E-Mail: [email protected]

Der Bauunternehmer XYZ GmbH gewährleistet dem Auftraggeber Folgendes in Bezug auf die durchgeführten Bauarbeiten:

1. Gegenstand der Gewährleistung

Die Gewährleistung bezieht sich auf die im Bauvertrag vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen. Diese umfassen:

a) Bauarbeiten:

1. Bau von Wohnhäusern

2. Bau von Gewerbegebäuden

3. Sonstige spezifische Bauarbeiten

b) Verwendete Materialien:

1. Hochwertige Baumaterialien

2. Markenprodukte mit Herstellergarantie

3. Sonstige spezifische Materialien

2. Gewährleistungsfrist

Die Gewährleistungsfrist beträgt fünf Jahre ab der Abnahme der erbrachten Leistungen.

3. Gewährleistungsbedingungen

a) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung aller Mängel, die innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten und nicht auf unsachgemäße Verwendung, unsachgemäße Wartung oder äußere Einwirkungen zurückzuführen sind.

b) Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich schriftlich gegenüber dem Bauunternehmen zu rügen.

c) Das Bauunternehmen ist berechtigt, innerhalb angemessener Frist die Mängel zu beheben oder nach eigenem Ermessen einwandfreies Material oder eine einwandfreie Leistung bereitzustellen.

d) Sollte das Bauunternehmen seiner Verpflichtung zur Mängelbeseitigung nicht nachkommen, kann der Auftraggeber den Mangel selbst beseitigen lassen und die entstandenen Kosten dem Bauunternehmen in Rechnung stellen. In diesem Fall ist eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu setzen.

e) Die Gewährleistung erlischt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Bauunternehmens Änderungen an den erbrachten Leistungen vornimmt oder Dritte mit Reparatur- oder Wartungsarbeiten beauftragt.

4. Ausnahmen von der Gewährleistung

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden und Mängel, die auf folgende Umstände zurückzuführen sind:

a) Unfallschäden oder Vandalismus

b) Unsachgemäße Verwendung oder Wartung der Bauleistungen

c) Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Witterungsbedingungen

d) Handlungen Dritter, die nicht vom Bauunternehmen autorisiert sind

5. Schadensersatzansprüche

a) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, die auf Mängeln der erbrachten Leistungen beruhen, sind ausgeschlossen.

b) Das Bauunternehmen haftet nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

6. Gerichtsstand und anwendbares Recht

a) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Gewährleistungsbescheinigung ist der Sitz des Bauunternehmens XYZ GmbH.

b) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Die Gewährleistungsbescheinigung ist in zwei gleichen Ausfertigungen ausgestellt und von beiden Vertragsparteien unterzeichnet.

Unterschrift des Auftraggebers:

Unterschrift des Bauunternehmens:


Linie für handschriftliche Eintragungen:

 

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Vordruck für Gewährleistungsbescheinigung Bau



Gewährleistungsbescheinigung Bau
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Frage 1: Was ist eine Gewährleistungsbescheinigung Bau?

Eine Gewährleistungsbescheinigung Bau ist ein Dokument, das vom Bauunternehmer an den Bauherren ausgestellt wird. Es bestätigt, dass der Bauunternehmer für einen bestimmten Zeitraum für eventuelle Mängel oder Schäden am Bauwerk haftet und diese auf eigene Kosten repariert.

Frage 2: Welche Informationen sollten in einer Gewährleistungsbescheinigung Bau enthalten sein?

Eine Gewährleistungsbescheinigung Bau sollte folgende Informationen enthalten:

  • Name und Anschrift des Bauunternehmens
  • Name und Anschrift des Bauherren
  • Stammdaten des Bauwerks (Adresse, Baujahr, Bauplan)
  • Angaben zur Garantiezeit (in Jahren)
  • Erklärung der Haftung des Bauunternehmens für Mängel oder Schäden
  • Unterschrift des Bauunternehmens

Frage 3: Wann wird eine Gewährleistungsbescheinigung Bau benötigt?

Eine Gewährleistungsbescheinigung Bau wird in der Regel bei der Übergabe eines fertiggestellten Bauwerks an den Bauherren benötigt. Sie dient als Nachweis für die Gewährleistungsfrist und zur Absicherung des Bauherren gegen mögliche Mängel oder Schäden.

Frage 4: Wie lange ist die Gewährleistungsfrist für eine Gewährleistungsbescheinigung Bau?

Die Gewährleistungsfrist für eine Gewährleistungsbescheinigung Bau beträgt in der Regel fünf Jahre. Es können jedoch auch kürzere oder längere Fristen vereinbart werden, je nach den spezifischen Bedingungen des Bauvertrags.

Frage 5: Was passiert, wenn während der Gewährleistungsfrist Mängel am Bauwerk auftreten?

Wenn während der Gewährleistungsfrist Mängel am Bauwerk auftreten, ist der Bauunternehmer verpflichtet, diese auf eigene Kosten zu beheben. Der Bauherr informiert den Bauunternehmer schriftlich über die Mängel und setzt ihm eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung.

Frage 6: Kann die Gewährleistungsfrist verlängert werden?

Ja, die Gewährleistungsfrist kann verlängert werden, wenn der Bauherr dies mit dem Bauunternehmen vereinbart. Es ist wichtig, dass diese Vereinbarung schriftlich festgehalten wird, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.

Frage 7: Was passiert, wenn der Bauunternehmer insolvent wird?

Im Falle der Insolvenz des Bauunternehmens müssen mögliche Mängel oder Schäden am Bauwerk von anderen beteiligten Parteien, wie beispielsweise der Bürgschaft des Bauunternehmers oder der Baugewährleistungsversicherung, abgedeckt werden. Es ist ratsam, im Vorfeld solche Sicherheiten zu vereinbaren, um im Falle einer Insolvenz abgesichert zu sein.

Frage 8: Gibt es Ausnahmen von der Gewährleistung?

Ja, es gibt bestimmte Ausnahmen von der Gewährleistung. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung, Fahrlässigkeit oder höhere Gewalt verursacht wurden, können von der Gewährleistung ausgeschlossen sein. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen der Gewährleistungsbescheinigung Bau zu überprüfen, um sicherzustellen, dass keine Ausnahmen gelten.

Frage 9: Wie sollte die Mängelbeseitigung dokumentiert werden?

Die Mängelbeseitigung sollte immer schriftlich dokumentiert werden. Der Bauherr sollte den Bauunternehmer über die Mängel informieren und ihm eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung setzen. Der Bauunternehmer sollte die Reparaturen durchführen und den Bauherrn über die erfolgte Mängelbeseitigung informieren. Es ist ratsam, alle Korrespondenzen und Dokumente bezüglich der Mängelbeseitigung aufzubewahren.

Frage 10: Kann die Gewährleistungsbescheinigung Bau auf eine andere Person übertragen werden?

Ja, die Gewährleistungsbescheinigung Bau kann in der Regel auf eine andere Person übertragen werden. Dies sollte jedoch mit dem Bauunternehmen vereinbart und schriftlich festgehalten werden, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.