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Gema Musikfolge
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GEMA MUSIKFOLGE

VERTRAGSNUMMER:


VERTRAGSPARTEIEN:

Anbieter: __________________________________________________________

Adresse: ____________________________________________________________

Kontakt: ____________________________________________________________


Kunde: _____________________________________________________________

Adresse: ____________________________________________________________

Kontakt: ____________________________________________________________


VERTRAGSGEGENSTAND:

Der Anbieter liefert dem Kunden eine Musikfolge, bestehend aus ausgewählten Musiktiteln, die zum öffentlichen Abspielen oder Abspielen in geschlossenen Räumen verwendet werden darf.


NUTZUNGSRECHTE:

Der Kunde erwirbt das nicht-ausschließliche Recht zur Nutzung der Musikfolge für öffentliche oder geschlossene Aufführungen gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Der Kunde darf die Musikfolge nicht unautorisiert verkaufen, vermieten, unterlizenzieren, kopieren, bearbeiten oder in anderer Weise ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters verwenden.


VERGÜTUNG:

Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter eine vereinbarte Vergütung für die Nutzung der Musikfolge zu zahlen. Die Vergütung wird gemäß den festgelegten Zahlungsbedingungen fällig.


GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG:

Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für die Verfügbarkeit, Qualität oder Fehlerfreiheit der Musikfolge. Jegliche Haftung des Anbieters für direkte oder indirekte Schäden, die durch die Nutzung der Musikfolge entstehen, ist ausgeschlossen.


VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG:

Der Vertrag tritt ab dem Datum der Unterzeichnung in Kraft und gilt für die vereinbarte Laufzeit. Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist schriftlich zu kündigen.


ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND:

Dieser Vertrag unterliegt dem geltenden Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Gerichtsstand des Anbieters zuständig.


UNTERSCHRIFTEN:

_______________________________________________________________

Ort, Datum und Unterschrift des Anbieters


_______________________________________________________________

Ort, Datum und Unterschrift des Kunden



1. Was ist die Gema Musikfolge?
Die Gema Musikfolge ist ein Dokument, das von der Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) verwendet wird, um Aufführungen von Musikstücken zu verfolgen und die entsprechenden Tantiemen an die Urheber und Rechteinhaber zu zahlen.
2. Wie verfasse ich ein Gema Musikfolge-Dokument?
Um ein Gema Musikfolge-Dokument zu verfassen, folgen Sie den Anweisungen auf der Gema-Website und füllen Sie alle erforderlichen Informationen wie Datum, Veranstaltungsort, gespielte Musikstücke und beteiligte Künstler aus.
3. Ist das Verfassen eines Gema Musikfolge-Dokuments Pflicht?
Ja, gemäß den Bestimmungen der Gema müssen alle Veranstalter von Musikveranstaltungen ein Gema Musikfolge-Dokument verfassen und an die Gema senden.
4. Welche Musikstücke müssen in der Musikfolge angegeben werden?
In der Musikfolge müssen alle Musikstücke aufgeführt werden, die während der Veranstaltung gespielt wurden, unabhängig von der Art der Aufführung (live, DJ, Hintergrundmusik usw.).
5. Muss ich die Komponisten und Texter der Musikstücke angeben?
Ja, Sie müssen die Komponisten und Texter der Musikstücke in der Musikfolge angeben, damit die Tantiemen richtig zugeordnet werden können.
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Einsendung und Bearbeitung des Musikfolge-Dokuments

6. Wie und wo sende ich das Musikfolge-Dokument ein?
Das Musikfolge-Dokument kann entweder online über das Gema-Portal oder postalisch an die Gema-Zentrale eingereicht werden.
7. Gibt es eine Frist zur Einreichung des Musikfolge-Dokuments?
Ja, das Musikfolge-Dokument muss innerhalb einer bestimmten Frist nach der Veranstaltung bei der Gema eingereicht werden. Die genaue Frist wird von der Gema festgelegt und kann je nach Art der Veranstaltung variieren.
8. Kann ich das Musikfolge-Dokument nachträglich bearbeiten?
Ja, nach der Einreichung können Sie das Musikfolge-Dokument noch bearbeiten, wenn sich Fehler oder Änderungen ergeben. Beachten Sie jedoch, dass einige Änderungen möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden können, wenn bereits Tantiemen berechnet wurden.
9. Kann ich das Musikfolge-Dokument elektronisch signieren?
Ja, das Musikfolge-Dokument kann elektronisch signiert werden, um die Authentizität und Verbindlichkeit der Angaben zu gewährleisten.

Tantiemen und Abrechnung

10. Wie berechnet die Gema die Tantiemen?
Die Gema verwendet verschiedene Faktoren wie die Anzahl der Aufführungen, die Dauer der Aufführungen, den Veranstaltungsort und die Art der Veranstaltung, um die Tantiemen zu berechnen. Die genaue Berechnungsmethode ist komplex und wird von der Gema verwaltet.
11. Wann erhalte ich meine Tantiemen?
Die Auszahlung der Tantiemen erfolgt in der Regel quartalsweise. Die genauen Auszahlungstermine können Sie dem Auszahlungsplan der Gema entnehmen.
12. Was passiert, wenn ich das Musikfolge-Dokument nicht einreiche?
Wenn Sie das Musikfolge-Dokument nicht einreichen, können keine Tantiemen berechnet und ausgezahlt werden. Außerdem kann es zu rechtlichen Konsequenzen kommen.
13. Werden auch GEMA-freie Musikstücke in der Musikfolge erfasst?
Ja, auch GEMA-freie Musikstücke müssen in der Musikfolge erfasst werden, da sie dennoch relevante Informationen für die GEMA enthalten können.
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Umgang mit fehlerhaften Einträgen

14. Was passiert, wenn ich einen Fehler in der Musikfolge entdecke?
Wenn Sie einen Fehler in der Musikfolge entdecken, sollten Sie dies der Gema so schnell wie möglich mitteilen. Die Gema wird den Fehler prüfen und gegebenenfalls Korrekturen vornehmen.
15. Kann die Gema meine Musikfolge-Einträge überprüfen?
Ja, die Gema hat das Recht, die Musikfolge-Einträge zu überprüfen und zu kontrollieren, um sicherzustellen, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind.
16. Welche Konsequenzen hat es, wenn fehlerhafte Einträge entdeckt werden?
Wenn fehlerhafte Einträge entdeckt werden, kann dies zu Nachzahlungen, Strafen oder anderen rechtlichen Konsequenzen führen. Es ist daher wichtig, dass die Musikfolge korrekt und sorgfältig erstellt wird.

Weitere Fragen

17. Wo finde ich weitere Informationen zur Gema Musikfolge?
Weitere Informationen zur Gema Musikfolge finden Sie auf der offiziellen Website der Gema oder durch Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice der Gema.
18. Gibt es Ausnahmen von der Verpflichtung zur Einreichung eines Musikfolge-Dokuments?
Ja, in einigen Fällen gibt es Ausnahmen von der Verpflichtung zur Einreichung eines Musikfolge-Dokuments, z. B. bei rein privaten Veranstaltungen oder Aufführungen von GEMA-freien Musikstücken. Es ist ratsam, dies vorher mit der Gema abzuklären.
19. Kann ich die Musikfolge auch auf Papier einreichen?
Ja, Sie können die Musikfolge auch auf Papier einreichen, wenn Sie dies bevorzugen. Die Gema bietet dafür entsprechende Formulare zum Download auf ihrer Website an.
20. Kann ich die Musikfolge für mehrere Veranstaltungen verwenden?
Nein, für jede Veranstaltung muss eine separate Musikfolge erstellt werden. Jede Musikfolge sollte nur die Musikstücke enthalten, die bei der jeweiligen Veranstaltung gespielt wurden.
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Bitte beachten Sie, dass dies nur allgemeine Informationen sind und keine rechtliche Beratung darstellen. Bei spezifischen Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an die Gema oder einen Rechtsanwalt.


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