Vordruck für Formlose Gewinnermittlung Kleinunternehmer – Erstellung und Ausfüllen – Öffnen im WORD PDF Datei und Online
1. Name des Unternehmens: ______________________________________
2. Steuernummer: _____________________________________________
3. Anschrift des Unternehmens: __________________________________
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4. Geschäftsjahr: ______________________________________________
5. Gewinnermittlungsart: ______________________________________
6. Allgemeine Angaben zur Geschäftstätigkeit:
Die Firma [Name des Unternehmens] ist ein Kleinunternehmen im Sinne von § 19 UStG. Das Unternehmen ist tätig im Bereich [Beschreibung der Geschäftstätigkeit]. Das Hauptaugenmerk liegt auf dem Verkauf von [Produkte/Dienstleistungen]. Der Unternehmer erzielt Einnahmen aus dem Verkauf von Produkten bzw. der Erbringung von Dienstleistungen.
7. Umsatzerlöse:
Die Umsatzerlöse setzen sich zusammen aus den Erlösen des Verkaufs von Produkten bzw. der Erbringung von Dienstleistungen. Im Geschäftsjahr [Jahr] betrugen die Umsatzerlöse insgesamt [Betrag] Euro. Dabei entfällt der größte Anteil auf den Verkauf von [Produktkategorie/Dienstleistung].
8. Betriebliche Aufwendungen:
8.1. Wareneinkäufe:
Die Kosten für Wareneinkäufe betrugen im Geschäftsjahr [Jahr] insgesamt [Betrag] Euro. Diese Kosten entstehen vor allem durch den Ankauf von [Produkte/Dienstleistungen]. Es wurden [Anzahl] Einheiten erworben zu einem durchschnittlichen Einkaufspreis von [Preis] Euro pro Einheit.
8.2. Personalkosten:
Im Geschäftsjahr wurden keine Personalkosten veranschlagt und somit auch keine entsprechenden Ausgaben getätigt.
8.3. Mietkosten:
Die Mietkosten für die Geschäftsräume betrugen im Geschäftsjahr insgesamt [Betrag] Euro. Die monatliche Miete beläuft sich auf [Betrag] Euro.
8.4. Sonstige Betriebskosten:
Zu den sonstigen Betriebskosten zählen unter anderem Kosten für [Mögliche Kostenkategorien]. Im Geschäftsjahr betrugen diese Kosten insgesamt [Betrag] Euro.
9. Sonstige Angaben:
Die Steuererklärung für das Geschäftsjahr [Jahr] wurde ordnungsgemäß am [Datum] beim Finanzamt eingereicht.
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Unterschrift Inhaber/Inhaberin Datum
Vordruck für Formlose Gewinnermittlung Kleinunternehmer zur Erstellung und Anpassung im WORD– und PDF-Format
Vordruck für Formlose Gewinnermittlung Kleinunternehmer
Formlose Gewinnermittlung Kleinunternehmer |
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Was ist eine formlose Gewinnermittlung?
Die formlose Gewinnermittlung ist eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung für Kleinunternehmer. Dabei wird keine Bilanz erstellt, sondern lediglich eine formlose Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben vorgenommen.
Wer kann die formlose Gewinnermittlung verwenden?
Kleinunternehmer, die nicht verpflichtet sind, eine Bilanz zu erstellen, können die formlose Gewinnermittlung verwenden. Dies betrifft Unternehmer, deren Gesamtumsatz im Vorjahr 60.000 Euro nicht überstiegen hat und voraussichtlich im laufenden Jahr 600.000 Euro nicht überschreiten wird.
Wie erstellt man eine formlose Gewinnermittlung?
Um eine formlose Gewinnermittlung zu erstellen, müssen Sie eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben für das Geschäftsjahr vornehmen. Dabei sollten Sie die folgenden Schritte befolgen:
- Fassen Sie alle Einnahmen aus dem Verkauf Ihrer Waren oder Dienstleistungen zusammen.
- Ziehen Sie von den Einnahmen die Ausgaben für Material, Miete, Versicherungen und andere betriebliche Aufwendungen ab.
- Berechnen Sie die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben, um den Gewinn oder Verlust zu ermitteln.
Die Ergebnisse sollten Sie in einer übersichtlichen Aufstellung festhalten und am Ende des Geschäftsjahres archivieren.
Welche Angaben sollten in der formlosen Gewinnermittlung enthalten sein?
Die formlose Gewinnermittlung sollte folgende Angaben enthalten:
- Einnahmen aus dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen
- Ausgaben für Material, Miete, Versicherungen und sonstige betriebliche Aufwendungen
- Gewinn oder Verlust für das Geschäftsjahr
Zusätzlich können auch weitere Angaben wie z.B. Rückstellungen oder außergewöhnliche Belastungen gemacht werden, je nach Bedarf und Steuerrecht.
Wie unterscheidet sich die formlose Gewinnermittlung von anderen Methoden der Gewinnermittlung?
Die formlose Gewinnermittlung unterscheidet sich vor allem von der Bilanzierung, da keine Bilanz erstellt wird. Stattdessen erfolgt eine einfache Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben. Auch ist die formlose Gewinnermittlung weniger detailliert als die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, bei der sämtliche Einnahmen und Ausgaben einzeln erfasst werden.
Muss ich die formlose Gewinnermittlung dem Finanzamt vorlegen?
Grundsätzlich sind Sie als Kleinunternehmer nicht verpflichtet, die formlose Gewinnermittlung dem Finanzamt vorzulegen. Sie sollten sie jedoch als Nachweis für Ihre Gewinnermittlung aufbewahren und dem Finanzamt auf Anfrage vorlegen können.
Wie lange sollte ich die formlose Gewinnermittlung aufbewahren?
Sie sollten die formlose Gewinnermittlung mindestens 10 Jahre aufbewahren, da dies die gesetzliche Aufbewahrungsfrist ist. Es ist ratsam, die Dokumente gut geordnet und geschützt aufzubewahren, um im Zweifelsfall schnell darauf zugreifen zu können.
Kann ich während des Geschäftsjahres Änderungen an der formlosen Gewinnermittlung vornehmen?
Ja, Sie können während des Geschäftsjahres Änderungen an der formlosen Gewinnermittlung vornehmen, falls sich Ihre Einnahmen oder Ausgaben ändern oder sich Fehler einschleichen. Es ist wichtig, alle Änderungen und Korrekturen zu dokumentieren, um eine lückenlose Gewinnermittlung zu gewährleisten.
Was ist der Unterschied zwischen der formlosen Gewinnermittlung und der Einnahmen-Überschuss-Rechnung?
Die formlose Gewinnermittlung ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung, bei der keine detaillierte Aufschlüsselung aller Einnahmen und Ausgaben erfolgt. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung hingegen erfasst sämtliche Einnahmen und Ausgaben einzeln und ermöglicht eine detailgenaue Gewinnermittlung.
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung wird in der Regel von Freiberuflern und Gewerbetreibenden verwendet, die nicht zur Erstellung einer Bilanz verpflichtet sind. Sie erfordert eine gewisse Buchführung und Dokumentation und ist daher etwas aufwändiger als die formlose Gewinnermittlung.
Muss ich eine Gewerbesteuererklärung abgeben, wenn ich die formlose Gewinnermittlung verwende?
Ja, auch wenn Sie die formlose Gewinnermittlung verwenden, müssen Sie in der Regel eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Die Gewerbesteuererklärung dient dazu, Ihren Gewerbeertrag zu ermitteln, der als Grundlage für die Berechnung der Gewerbesteuer dient. Die formlose Gewinnermittlung kann Ihnen dabei helfen, den Gewerbeertrag zu ermitteln, indem Sie den Gewinn oder Verlust für das Geschäftsjahr feststellen.