Erklärung Zur Feststellung Des Einheitswerts Vordruck



Muster

Vorlage


Erklärung Zur Feststellung Des Einheitswerts
PDF WORD-Datei
⭐⭐⭐⭐ 4.82 | 2671
ÖFFNEN – Vordruck

Ausdrucken

Ausfüllen


Erklärung Zur Feststellung Des Einheitswerts

Ich, unterzeichnete/r _______________________________ [Vollständiger Name], wohnhaft unter der Adresse _______________________________ [Adresse], erkläre hiermit:

Dass ich der Eigentümer des folgenden Grundstücks bin:

[Feld für Grundstücksbeschreibung]

Dass ich mit dem Einheitswertverfahren einverstanden bin und die erforderlichen Unterlagen zur Feststellung des Einheitswerts zur Verfügung stellen werde.

Ich bestätige weiterhin, dass:

  1. Alle Informationen, die ich in dieser Erklärung angegeben habe, wahrheitsgemäß und vollständig sind.
  2. Ich verpflichtet bin, alle erforderlichen Unterlagen und Informationen bereitzustellen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Feststellung des Einheitswerts zu unterstützen.
  3. Ich meine Mitwirkungspflicht nach § 90 Bewertungsgesetz erfüllen werde.
  4. Ich verpflichtet bin, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass das Verfahren zur Feststellung des Einheitswerts ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.

Ich erkläre mich auch damit einverstanden, dass:

  1. Die zuständige Behörde berechtigt ist, das Grundstück zu inspizieren und alle erforderlichen Informationen von mir oder Dritten zu verlangen.
  2. Alle Informationen, die ich der Behörde zur Verfügung stelle, für die Feststellung des Einheitswerts verwendet und verarbeitet werden dürfen.
  3. Die Informationen, die ich zur Verfügung stelle, an andere Behörden weitergegeben werden können, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder für die Durchführung des Einheitswertverfahrens erforderlich ist.
  Erklärung Persönliche Wirtschaftliche Verhältnisse Vordruck

Ich versichere hiermit, dass ich diese Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts gemäß meiner besten Kenntnis und Überzeugung abgegeben habe.

_______________________________ _______________________________
Unterschrift Eigentümer Datum

Was ist eine Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts?
Eine Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts ist ein Dokument, das vom Eigentümer einer Immobilie bei der zuständigen Behörde eingereicht wird, um den Einheitswert der Immobilie festzustellen. Der Einheitswert ist die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer.
Warum muss ich eine Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts abgeben?
Durch die Abgabe einer Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts ermöglichen Sie der Behörde, den aktuellen Wert Ihrer Immobilie zu ermitteln und die Grundsteuer korrekt zu berechnen.
Wo muss ich die Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts einreichen?
Die Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts muss bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung eingereicht werden.

Vorbereitung der Erklärung

Welche Informationen benötige ich, um die Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts auszufüllen?
Um die Erklärung korrekt auszufüllen, benötigen Sie unter anderem Informationen über Ihre Immobilie wie Adresse, Grundstücksgröße, Baujahr, Nutzung, Gebäudefläche und Besonderheiten wie z.B. Anbauten oder Renovierungen. Zudem sollten Sie Unterlagen wie Grundbuchauszüge, Baugenehmigungen und Gutachten bereithalten.
Welche Besonderheiten sollte ich bei der Angabe der Nutzung meiner Immobilie beachten?
Es ist wichtig, die genaue Nutzung Ihrer Immobilie anzugeben, da sich dies auf den Einheitswert auswirken kann. Unterscheidungen werden beispielsweise gemacht zwischen Wohnnutzung, gewerblicher Nutzung oder vermieteter Nutzung.
Wie ermittele ich die Grundstücksgröße meiner Immobilie?
Die Grundstücksgröße finden Sie in Ihrem Grundbuchauszug oder auf Ihrem Flurkartenplan. Alternativ können Sie auch einen Vermesser beauftragen, der die genauen Maße für Sie ermittelt.
  Erklärung Eheähnliche Gemeinschaft Vordruck

Ausfüllen und Einreichen der Erklärung

Muss die Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts handschriftlich ausgefüllt werden?
Nein, die Erklärung kann entweder handschriftlich oder elektronisch ausgefüllt werden. Bei einer elektronischen Ausfüllung ist es wichtig, die Datei im richtigen Format (z.B. PDF) einzureichen.
Sind Anlagen zur Erklärung erforderlich?
Ja, je nach Art der Immobilie und individuellen Besonderheiten können zusätzliche Anlagen wie Baugenehmigungen, Gutachten oder Fotos erforderlich sein. Die genauen Anforderungen können bei der zuständigen Behörde erfragt werden.
Wie lange habe ich Zeit, um die Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts einzureichen?
Die Frist zur Abgabe der Erklärung kann je nach Bundesland variieren. In der Regel liegt diese Frist zwischen drei und sechs Monaten nach dem Eigentumsübergang oder nach einer wesentlichen Veränderung der Immobilie. Es ist empfehlenswert, die Frist frühzeitig zu beachten und die Erklärung rechtzeitig einzureichen.

Nach der Einreichung

Wie erfahre ich von der Behörde den Einheitswert meiner Immobilie?
Nach Prüfung Ihrer Erklärung wird Ihnen die zuständige Behörde den festgestellten Einheitswert schriftlich mitteilen. Dieser Wert wird dann als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer verwendet.
Was passiert, wenn ich die Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts nicht abgebe?
Wenn Sie die Erklärung nicht abgeben, kann die Behörde den Einheitswert schätzen oder pauschal festlegen. Dies kann zu einer ungünstigen Berechnung Ihrer Grundsteuer führen.
Kann ich den festgestellten Einheitswert anfechten?
Ja, Sie haben das Recht, den festgestellten Einheitswert anzufechten. Hierfür müssen Sie innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch einlegen und entsprechende Begründungen vorlegen. Es empfiehlt sich, hierfür professionelle Unterstützung von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen.
  Erklärung Zum Grundsteuermessbetrag Vordruck

Schreibe einen Kommentar