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Erbschein Beantragen
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Erbschein Beantragen

Bitte füllen Sie das folgende Formular sorgfältig aus, um einen Erbschein beim zuständigen Gericht zu beantragen.

Persönliche Daten des Antragstellers

Name des Antragstellers:

_________________________________________________

Geburtsdatum:

_________________________________________________

Anschrift des Antragstellers:

_________________________________________________

Angaben zum Erblasser

Name des Erblassers:

_________________________________________________

Geburtsdatum des Erblassers:

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Datum des Todes des Erblassers:

_________________________________________________

Letzter Wohnort des Erblassers:

_________________________________________________

Ggf. Angaben zum Testament des Erblassers:

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Erbberechtigte Personen

Bitte geben Sie die vollständigen Namen, Geburtsdaten und Anschriften aller erbberechtigten Personen an:

Person 1:

Name:

_________________________________________________

Geburtsdatum:

_________________________________________________

Anschrift:

_________________________________________________

Person 2:

Name:

_________________________________________________

Geburtsdatum:

_________________________________________________

Anschrift:

_________________________________________________

Person 3:

Name:

_________________________________________________

Geburtsdatum:

_________________________________________________

Anschrift:

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Erbnachweis

Bitte fügen Sie dem Antrag die folgenden Dokumente bei:

– Sterbeurkunde des Erblassers

– Ggf. Testamentskopie

– Ggf. Geburtsurkunden der erbberechtigten Personen

– Ggf. Heiratsurkunden oder Scheidungsurteile der erbberechtigten Personen

Unterschriften

Bitte unterzeichnen Sie den Antrag an den gekennzeichneten Stellen:

Unterschrift des Antragstellers:

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Datum:

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Unterschrift des Mit-Erben 1:

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Datum:

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Unterschrift des Mit-Erben 2:

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Datum:

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Unterschrift des Mit-Erben 3:

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Datum:

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Hinweis: Bitte stellen Sie sicher, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind. Falsche oder unvollständige Angaben können zu Verzögerungen bei der Bearbeitung des Antrags führen.

WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass dieser Vordruck nur ein Beispiel ist und möglicherweise nicht den rechtlichen Anforderungen in Ihrem konkreten Fall entspricht. Es wird empfohlen, sich vor dem Ausfüllen an einen Rechtsanwalt zu wenden, um sicherzustellen, dass der Antrag den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entspricht.


1. Was ist ein Erbschein und wofür wird er benötigt?

Ein Erbschein ist ein behördlich ausgestelltes Dokument, das bestätigt, wer bei einem Todesfall das Recht hat, das Vermögen des Verstorbenen zu erben. Er wird benötigt, um den rechtmäßigen Erben als solchen nachzuweisen und ihm in den Angelegenheiten des Verstorbenen rechtliche Befugnisse zu verleihen.

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2. Wann muss ein Erbschein beantragt werden?

Ein Erbschein sollte beantragt werden, wenn Sie als Erbe nach dem Tod eines Familienmitglieds oder einer anderen Person an deren Vermögenswerten teilhaben möchten, insbesondere wenn es um Grundstücke, Bankkonten oder andere wertvolle Vermögenswerte geht.

3. Welche Unterlagen werden für den Erbscheinantrag benötigt?

Für den Erbscheinantrag werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass: Zur Identifikation des Antragstellers.
  • Geburtsurkunde: Zur Bestätigung des Verwandtschaftsverhältnisses mit dem Verstorbenen.
  • Todesbescheinigung: Um den Todesfall nachzuweisen.
  • Testament: Sofern ein Testament vorhanden ist.
  • Sterbeurkunde: Um den Verstorbenen zu identifizieren.
  • Nachweise von Bankkonten und Vermögenswerten: Um den Umfang des zu verteilenden Vermögens festzustellen.
  • Genehmigung des Familiengerichts: Falls erforderlich.
  • Weitere Dokumente: Je nach individuellen Umständen kann es zusätzliche Dokumente geben.

4. Wo muss der Erbschein beantragt werden?

Der Erbschein wird beim zuständigen Nachlassgericht beantragt. Das örtliche Nachlassgericht ist in der Regel das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Wenn der Verstorbene im Ausland gelebt hat, ist das Amtsgericht Schöneberg in Berlin zuständig.

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5. Wie lange dauert es, einen Erbschein zu erhalten?

Die Dauer variiert je nach Komplexität des Falls und der Bearbeitungszeit des zuständigen Nachlassgerichts. In der Regel kann es einige Wochen bis mehrere Monate dauern, bis der Erbschein ausgestellt wird.

6. Wie hoch sind die Kosten für den Erbscheinantrag?

Die Kosten für den Erbscheinantrag werden durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Generell gilt, je höher der Vermögenswert, desto höher sind die Kosten für den Erbscheinantrag.

7. Was passiert nach der Ausstellung des Erbscheins?

Nach der Ausstellung des Erbscheins können Sie als rechtmäßiger Erbe über das Vermögen des Verstorbenen verfügen. Sie können Konten auflösen, Immobilien verkaufen oder andere notwendige Maßnahmen ergreifen, um den Nachlass abzuwickeln. Es ist wichtig, alle rechtlichen Bestimmungen zu beachten und erforderlichenfalls einen Erbschaftssteuerbescheid einzuholen.

8. Kann ein Erbschein angefochten werden?

Ja, ein Erbschein kann in bestimmten Fällen angefochten werden, wenn Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben im Antrag bestehen. Dies kann durch eine sogenannte „Testamentsvollstreckung“ geschehen, bei der ein Testamentsvollstrecker beauftragt wird, den Erbschein und die Vermögensaufteilung zu überprüfen.

9. Können mehrere Erben einen gemeinsamen Erbschein beantragen?

Ja, wenn mehrere Personen erbberechtigt sind, können sie einen gemeinsamen Erbschein beantragen. In diesem Fall werden alle rechtmäßigen Erben namentlich im Erbschein aufgeführt.

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10. Was ist der Unterschied zwischen einem Erbschein und einem Testamentsvollstreckerzeugnis?

Ein Erbschein bestätigt die Erbfolge und identifiziert die rechtmäßigen Erben, während ein Testamentsvollstreckerzeugnis die Befugnisse und Pflichten eines Testamentsvollstreckers dokumentiert. Der Erbschein wird von der zuständigen Behörde ausgestellt, während das Testamentsvollstreckerzeugnis in der Regel vom Testamentsvollstrecker selbst beantragt wird.

11. Was passiert, wenn kein Erbschein vorhanden ist?

Ohne Erbschein kann es schwierig sein, das Erbe zu beanspruchen und über den Nachlass des Verstorbenen zu verfügen. In einigen Fällen können Banken oder andere Institutionen aufgrund eines Testaments oder anderer rechtlicher Dokumente dennoch eine Auszahlung vornehmen. Es ist jedoch ratsam, einen Erbschein zu beantragen, um sicherzustellen, dass Ihr Erbrecht nachgewiesen werden kann.

12. Kann ein Erbschein verloren gehen?

Ja, ein Erbschein kann verloren gehen. Wenn dies der Fall ist, können Sie beim Aussteller des Erbscheins eine beglaubigte Kopie anfordern oder einen neuen Erbschein beantragen.

13. Kann ich den Erbschein vor dem Tod des Erblassers beantragen?

Nein, der Antrag auf einen Erbschein kann erst nach dem Tod des Erblassers gestellt werden.

14. Kann ich den Erbschein selbst beantragen oder brauche ich einen Anwalt?

Der Erbschein kann grundsätzlich selbst beantragt werden. Es kann jedoch ratsam sein, einen Anwalt hinzuzuziehen, insbesondere bei komplexen Fällen oder wenn Sie unsicher sind, wie Sie den Antrag korrekt stellen sollen.


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