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Elternzeit Arbeitgeber Informieren |
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Elternzeit Arbeitgeber Informieren
Bitte füllen Sie das unten stehende Formular vollständig aus und reichen Sie es bei Ihrem Arbeitgeber ein, um Ihre Elternzeit zu beantragen.
Felder, die von Ihnen ausgefüllt werden müssen, sind mit einem (*) markiert.
Persönliche Angaben des/der Arbeitnehmers/in:
Nachname*: ______________________________________________________
Vorname*: ______________________________________________________
Geburtsdatum*: _________________________________________________
Adresse*: _______________________________________________________
Telefonnummer*: ________________________________________________
Email-Adresse*: ________________________________________________
Angaben zum Arbeitgeber:
Unternehmen*: ___________________________________________________
Adresse*: _______________________________________________________
Telefonnummer*: ________________________________________________
Email-Adresse*: ________________________________________________
Kontaktperson: __________________________________________________
Angaben zur Elternzeit:
Beginn der Elternzeit*: _________________________________________
Ende der Elternzeit*: ___________________________________________
Dauer der Elternzeit in Monaten*: ______________________________
Anzahl der vorgesehenen Elternteile, die gleichzeitig Elternzeit nehmen*: ___________________________________________________________
Rechtliche Bedingungen:
1. Gemäß §15 Absatz 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz bin ich verpflichtet, meinen Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich über den genauen Zeitraum zu informieren.
2. Die Antragsfrist gemäß §16 Absatz 3 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz beträgt sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit.
3. Während der Elternzeit besteht gemäß §16 Absatz 4 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ein besonderer Kündigungsschutz.
Bestätigung:
Ich bestätige hiermit, dass ich die vorstehenden Angaben wahrheitsgemäß gemacht habe und dass ich die rechtlichen Bedingungen zur Elternzeit verstanden habe.
Datum: ________________________
Unterschrift Arbeitnehmer/in: ___________________________________
Anmerkungen des Arbeitgebers:
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Unterschrift Arbeitgeber/in: ______________________________
- Was ist Elternzeit?
- Die Elternzeit ist eine gesetzlich geregelte Auszeit vom Beruf, die es Eltern ermöglicht, sich um ihr neugeborenes oder adoptiertes Kind zu kümmern.
- Wie lange dauert die Elternzeit?
- Eltern haben Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ihres Kindes. Bei Alleinerziehenden kann die Elternzeit bis zum achten Lebensjahr verlängert werden.
- Kann die Elternzeit auch aufgeteilt werden?
- Ja, die Elternzeit kann in bis zu drei Zeitabschnitte unterteilt werden.
- Müssen beide Elternteile Elternzeit nehmen?
- Nein, es ist nicht zwingend erforderlich, dass beide Elternteile Elternzeit nehmen. Jeder Elternteil kann einzeln Elternzeit in Anspruch nehmen.
Arbeitgeber informieren
- Wann und wie sollte ich meinen Arbeitgeber über meine Elternzeit informieren?
- Den Arbeitgeber sollte man frühzeitig über die geplante Elternzeit informieren, idealerweise spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit. Die Mitteilung kann schriftlich oder mündlich erfolgen.
- Welche Informationen sollte ich meinem Arbeitgeber mitteilen?
- Es ist wichtig, den geplanten Zeitraum der Elternzeit anzugeben und eventuell auch den gewünschten Zeitpunkt des Wiedereinstiegs in den Beruf. Zusätzlich sollten noch weitere relevante Informationen, wie zum Beispiel die geplante Verteilung der Elternzeit und die Kontaktdaten während der Elternzeit, mitgeteilt werden.
- Muss ich meinen Arbeitgeber über den genauen Grund der Elternzeit informieren?
- Nein, der Arbeitgeber benötigt keine detaillierten Informationen zu den persönlichen Gründen für die Elternzeit. Die Mitteilung des gewünschten Zeitraums und der geplanten Verteilung der Elternzeit reicht aus.
- Kann mein Arbeitgeber die Elternzeit ablehnen?
- Grundsätzlich hat der Arbeitgeber kein Recht, die Elternzeit abzulehnen. Er kann jedoch die Verteilung der Elternzeit innerhalb der gesetzlichen Vorgaben verschieben, wenn wichtige betriebliche Gründe vorliegen.
- Wie sollte ich meinen Arbeitgeber über meine Rückkehr aus der Elternzeit informieren?
- Auch hier ist es wichtig, den Arbeitgeber frühzeitig über die geplante Rückkehr aus der Elternzeit zu informieren, idealerweise spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Wiedereinstiegstermin. Die Mitteilung kann schriftlich oder mündlich erfolgen.
Rechte und Pflichten während der Elternzeit
- Erhalte ich während der Elternzeit weiterhin mein Gehalt?
- Während der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Gehalt vom Arbeitgeber. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Elterngeld beim Staat zu beantragen.
- Muss ich während der Elternzeit erreichbar sein?
- Nein, während der Elternzeit besteht keine Verpflichtung, erreichbar zu sein oder berufliche Aufgaben zu erledigen.
- Darf ich während der Elternzeit einen Job aufnehmen?
- Ja, es ist erlaubt, während der Elternzeit eine geringfügige Beschäftigung auszuüben. Der Verdienst aus dieser Beschäftigung darf jedoch einen bestimmten Betrag nicht überschreiten.
- Muss ich nach der Elternzeit wieder in meinen alten Job zurückkehren?
- Der Arbeitgeber ist grundsätzlich dazu verpflichtet, den Arbeitnehmer nach der Elternzeit wieder in seinen alten Job zurückkehren zu lassen. Ist der alte Job jedoch nicht mehr verfügbar, muss ein vergleichbarer Arbeitsplatz angeboten werden.
- Kann die Elternzeit vorzeitig beendet werden?
- Ja, die Elternzeit kann vorzeitig beendet werden. Dafür ist jedoch eine Zustimmung seitens des Arbeitgebers erforderlich.
Sonstige Fragen zur Elternzeit
- Kann die Elternzeit verlängert werden?
- Ja, die Elternzeit kann verlängert werden. Eine Verlängerung muss dem Arbeitgeber mindestens sieben Wochen vor dem geplanten Ende der Elternzeit mitgeteilt werden.
- Kann die Elternzeit mehrfach genommen werden?
- Ja, die Elternzeit kann für jedes Kind einzeln in Anspruch genommen werden.
- Habe ich während der Elternzeit Anspruch auf Urlaub?
- Ja, während der Elternzeit besteht auch weiterhin der gesetzliche Anspruch auf Urlaub. Dieser kann jedoch auch auf die Zeit nach der Elternzeit übertragen werden.
- Muss ich während der Elternzeit Beiträge zur Rentenversicherung zahlen?
- Während der Elternzeit besteht keine Pflicht zur Zahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung. Die Rentenversicherungsbeiträge können jedoch freiwillig weitergezahlt werden, um Rentenansprüche nicht zu verlieren.
- Kann ich während der Elternzeit eine Weiterbildung machen?
- Ja, während der Elternzeit ist es erlaubt, Weiterbildungen zu absolvieren.
Das war eine umfassende Liste häufig gestellter Fragen und detaillierter Antworten zur Elternzeit und der Informationspflicht gegenüber dem Arbeitgeber.