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Einnahmenüberschussrechnung |
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Einnahmenüberschussrechnung
Name: ______________ Datum: ______________
1. Angaben zur Person
Name: ______________ Geburtsdatum: ______________
Straße, Hausnummer: ______________ PLZ, Ort: ______________
Telefonnummer: ______________ E-Mail-Adresse: ______________
2. Angaben zum Unternehmen
Name des Unternehmens: ______________ Geschäftsadresse: ______________
Steuernummer: ______________ Handelsregisternummer: ______________
Startdatum: ______________ Enddatum: ______________
4. Einnahmen
Beschreibung | Betrag |
---|---|
______________ | ______________ |
______________ | ______________ |
5. Ausgaben
Beschreibung | Betrag |
---|---|
______________ | ______________ |
______________ | ______________ |
6. Gewinn- und Verlustrechnung
Einnahmen | Betrag |
---|---|
Einnahmen insgesamt | ______________ |
Ausgaben | Betrag |
---|---|
Ausgaben insgesamt | ______________ |
Gewinn: ______________
Verlust: ______________
7. Steuerliche Informationen
Steuernummer: ______________ Finanzamt: ______________
Steuersatz: ______________ Steuern zu zahlen: ______________
8. Rechtliche Hinweise
Ich bestätige hiermit, dass die Angaben in dieser Einnahmenüberschussrechnung wahrheitsgemäß und vollständig sind. Ich erkenne an, dass ich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben verantwortlich bin und bei falschen oder unvollständigen Angaben rechtliche Konsequenzen drohen können.
Ich stimme zu, dass diese Einnahmenüberschussrechnung zum Zweck der Steuererklärung und zur Dokumentation meiner Einkünfte verwendet werden darf.
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Unterschrift Datum
Die Einnahmenüberschussrechnung, auch kurz EÜR genannt, ist eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung für Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen. Sie dient dazu, die Einnahmen und Ausgaben eines Geschäftsjahres gegenüberzustellen und den Gewinn oder Verlust zu ermitteln.
Grundsätzlich sind Einzelunternehmer, Freiberufler und Kleingewerbetreibende, deren Umsatz im Vorjahr 600.000 Euro nicht übersteigt, verpflichtet eine Einnahmenüberschussrechnung zu erstellen. Es ist jedoch auch möglich freiwillig eine EÜR zu erstellen, selbst wenn die gesetzliche Pflicht nicht gegeben ist.
Um eine Einnahmenüberschussrechnung zu erstellen, müssen Sie zunächst sämtliche Einnahmen und Ausgaben Ihres Geschäftsjahres erfassen. Dabei können Sie sich sowohl auf eine manuelle Aufstellung in Excel oder auf spezielle Buchhaltungssoftware verlassen. Anschließend werden alle Einnahmen und Ausgaben summiert und der Gewinn (oder Verlust) ermittelt.
4. Was sind Einnahmen?
Einnahmen sind all die Gelder, die Sie im Laufe eines Geschäftsjahres durch Ihre unternehmerische Tätigkeit erhalten haben. Dazu gehören beispielsweise Honorare, Verkaufserlöse und Zinserträge.
5. Was sind Ausgaben?
Ausgaben sind alle betrieblichen Kosten, die im Rahmen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit angefallen sind. Dazu zählen beispielsweise Materialkosten, Mietzahlungen, Personalkosten und Abgaben.
Die Einnahmenüberschussrechnung ist eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung, während die Bilanzierung eine doppelte Buchführung erfordert. Bei der EÜR werden lediglich die Einnahmen und Ausgaben erfasst, während bei der Bilanzierung das gesamte Vermögen und die Verbindlichkeiten eines Unternehmens erfasst werden.
Ja, auch als Kleinunternehmer können Sie eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen. Die EÜR stellt eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung dar und ist auch für Kleinunternehmer geeignet.
Grundsätzlich müssen Sie als Selbstständiger Ihre Einnahmenüberschussrechnung nicht beim Finanzamt einreichen. Sie müssen jedoch Ihre EÜR im Rahmen Ihrer Steuererklärung angeben.
Die Einnahmenüberschussrechnung muss im Regelfall bis zum 31. Mai des Folgejahres erstellt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist eine formale Rechnung, in der die Erlöse und Aufwendungen eines Unternehmens gegenübergestellt werden. Sie ist Teil der Bilanz und spielt eine wichtige Rolle bei der Ermittlung des Gewinns oder Verlustes eines Unternehmens. Die Einnahmenüberschussrechnung hingegen ist eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung, bei der lediglich die Einnahmen und Ausgaben erfasst werden.
Ja, viele Selbstständige und Unternehmen nutzen Buchhaltungssoftware, um ihre Einnahmenüberschussrechnung zu erstellen. Diese Software erleichtert die Erfassung und Auswertung der Daten und kann dabei helfen, Fehler zu vermeiden.
Für die Erstellung Ihrer Einnahmenüberschussrechnung benötigen Sie sämtliche Belege und Unterlagen, die Ihre Einnahmen und Ausgaben nachweisen. Dazu gehören beispielsweise Rechnungen, Kassenbücher, Bankauszüge und Quittungen.
Nein, es gibt keine Obergrenze für den Gewinn, den Sie in Ihrer Einnahmenüberschussrechnung ausweisen dürfen. Sie müssen jedoch beachten, dass möglicherweise weitere steuerliche Pflichten wie beispielsweise die Umsatzsteuererklärung bestehen können, wenn Ihr Gewinn eine bestimmte Grenze überschreitet.
Ja, Sie können Ihre Einnahmenüberschussrechnung auch elektronisch beim Finanzamt einreichen. Hierfür stehen Ihnen verschiedene elektronische Übermittlungswege wie beispielsweise ELSTER zur Verfügung.
Grundsätzlich müssen Sie Ihre Einnahmenüberschussrechnung nicht von einem Steuerberater prüfen lassen. Es kann jedoch sinnvoll sein, einen Steuerexperten hinzuzuziehen, um sicherzugehen, dass Ihre EÜR korrekt und vollständig ist.