Einnahmenüberschussrechnung Vordruck



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Einnahmenüberschussrechnung
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Einnahmenüberschussrechnung

Name: ______________ Datum: ______________

1. Angaben zur Person

Name: ______________ Geburtsdatum: ______________

Straße, Hausnummer: ______________ PLZ, Ort: ______________

Telefonnummer: ______________ E-Mail-Adresse: ______________

2. Angaben zum Unternehmen

Name des Unternehmens: ______________ Geschäftsadresse: ______________

Steuernummer: ______________ Handelsregisternummer: ______________

3. Zeitraum der Einnahmenüberschussrechnung

Startdatum: ______________ Enddatum: ______________

4. Einnahmen

Beschreibung Betrag
______________ ______________
______________ ______________

5. Ausgaben

Beschreibung Betrag
______________ ______________
______________ ______________

6. Gewinn- und Verlustrechnung

Einnahmen Betrag
Einnahmen insgesamt ______________
Ausgaben Betrag
Ausgaben insgesamt ______________

Gewinn: ______________

Verlust: ______________

7. Steuerliche Informationen

Steuernummer: ______________ Finanzamt: ______________

Steuersatz: ______________ Steuern zu zahlen: ______________

8. Rechtliche Hinweise

Ich bestätige hiermit, dass die Angaben in dieser Einnahmenüberschussrechnung wahrheitsgemäß und vollständig sind. Ich erkenne an, dass ich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben verantwortlich bin und bei falschen oder unvollständigen Angaben rechtliche Konsequenzen drohen können.

Ich stimme zu, dass diese Einnahmenüberschussrechnung zum Zweck der Steuererklärung und zur Dokumentation meiner Einkünfte verwendet werden darf.

____________________ ____________________

Unterschrift Datum


1. Was ist eine Einnahmenüberschussrechnung?

Die Einnahmenüberschussrechnung, auch kurz EÜR genannt, ist eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung für Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen. Sie dient dazu, die Einnahmen und Ausgaben eines Geschäftsjahres gegenüberzustellen und den Gewinn oder Verlust zu ermitteln.

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2. Wer muss eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen?

Grundsätzlich sind Einzelunternehmer, Freiberufler und Kleingewerbetreibende, deren Umsatz im Vorjahr 600.000 Euro nicht übersteigt, verpflichtet eine Einnahmenüberschussrechnung zu erstellen. Es ist jedoch auch möglich freiwillig eine EÜR zu erstellen, selbst wenn die gesetzliche Pflicht nicht gegeben ist.

3. Wie erstelle ich eine Einnahmenüberschussrechnung?

Um eine Einnahmenüberschussrechnung zu erstellen, müssen Sie zunächst sämtliche Einnahmen und Ausgaben Ihres Geschäftsjahres erfassen. Dabei können Sie sich sowohl auf eine manuelle Aufstellung in Excel oder auf spezielle Buchhaltungssoftware verlassen. Anschließend werden alle Einnahmen und Ausgaben summiert und der Gewinn (oder Verlust) ermittelt.

4. Was sind Einnahmen?

Einnahmen sind all die Gelder, die Sie im Laufe eines Geschäftsjahres durch Ihre unternehmerische Tätigkeit erhalten haben. Dazu gehören beispielsweise Honorare, Verkaufserlöse und Zinserträge.

5. Was sind Ausgaben?

Ausgaben sind alle betrieblichen Kosten, die im Rahmen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit angefallen sind. Dazu zählen beispielsweise Materialkosten, Mietzahlungen, Personalkosten und Abgaben.

6. Wie unterscheidet sich die Einnahmenüberschussrechnung von der Bilanzierung?

Die Einnahmenüberschussrechnung ist eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung, während die Bilanzierung eine doppelte Buchführung erfordert. Bei der EÜR werden lediglich die Einnahmen und Ausgaben erfasst, während bei der Bilanzierung das gesamte Vermögen und die Verbindlichkeiten eines Unternehmens erfasst werden.

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7. Kann ich auch als Kleinunternehmer eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen?

Ja, auch als Kleinunternehmer können Sie eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen. Die EÜR stellt eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung dar und ist auch für Kleinunternehmer geeignet.

8. Muss ich meine Einnahmenüberschussrechnung beim Finanzamt einreichen?

Grundsätzlich müssen Sie als Selbstständiger Ihre Einnahmenüberschussrechnung nicht beim Finanzamt einreichen. Sie müssen jedoch Ihre EÜR im Rahmen Ihrer Steuererklärung angeben.

9. Welche Fristen gelten für die Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung?

Die Einnahmenüberschussrechnung muss im Regelfall bis zum 31. Mai des Folgejahres erstellt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen.

10. Was ist der Unterschied zwischen einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und einer Einnahmenüberschussrechnung?

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist eine formale Rechnung, in der die Erlöse und Aufwendungen eines Unternehmens gegenübergestellt werden. Sie ist Teil der Bilanz und spielt eine wichtige Rolle bei der Ermittlung des Gewinns oder Verlustes eines Unternehmens. Die Einnahmenüberschussrechnung hingegen ist eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung, bei der lediglich die Einnahmen und Ausgaben erfasst werden.

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11. Kann ich für meine Einnahmenüberschussrechnung eine Buchhaltungssoftware verwenden?

Ja, viele Selbstständige und Unternehmen nutzen Buchhaltungssoftware, um ihre Einnahmenüberschussrechnung zu erstellen. Diese Software erleichtert die Erfassung und Auswertung der Daten und kann dabei helfen, Fehler zu vermeiden.

12. Welche Unterlagen benötige ich für die Erstellung meiner Einnahmenüberschussrechnung?

Für die Erstellung Ihrer Einnahmenüberschussrechnung benötigen Sie sämtliche Belege und Unterlagen, die Ihre Einnahmen und Ausgaben nachweisen. Dazu gehören beispielsweise Rechnungen, Kassenbücher, Bankauszüge und Quittungen.

13. Gibt es eine Obergrenze für den Gewinn, den ich in meiner Einnahmenüberschussrechnung ausweisen darf?

Nein, es gibt keine Obergrenze für den Gewinn, den Sie in Ihrer Einnahmenüberschussrechnung ausweisen dürfen. Sie müssen jedoch beachten, dass möglicherweise weitere steuerliche Pflichten wie beispielsweise die Umsatzsteuererklärung bestehen können, wenn Ihr Gewinn eine bestimmte Grenze überschreitet.

14. Kann ich meine Einnahmenüberschussrechnung auch elektronisch beim Finanzamt einreichen?

Ja, Sie können Ihre Einnahmenüberschussrechnung auch elektronisch beim Finanzamt einreichen. Hierfür stehen Ihnen verschiedene elektronische Übermittlungswege wie beispielsweise ELSTER zur Verfügung.

15. Muss ich meine Einnahmenüberschussrechnung von einem Steuerberater prüfen lassen?

Grundsätzlich müssen Sie Ihre Einnahmenüberschussrechnung nicht von einem Steuerberater prüfen lassen. Es kann jedoch sinnvoll sein, einen Steuerexperten hinzuzuziehen, um sicherzugehen, dass Ihre EÜR korrekt und vollständig ist.


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