Beschäftigungsverbot Vordruck



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Beschäftigungsverbot
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Liebe/r Arbeitnehmer/in,

in Anbetracht Ihrer individuellen gesundheitlichen Situation und zum Schutz Ihrer Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz gemäß § 8 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) bzw. § 3 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), wird Ihnen hiermit ein Beschäftigungsverbot ausgestellt.

Bitte beachten Sie, dass dieses Beschäftigungsverbot ab dem Tag der Ausstellung und für die Dauer der ärztlich festgestellten Ungeeignetheit zur Weiterarbeit besteht. Dieser Zeitraum ist unten in Abschnitt 1.3 definiert.

Abschnitt 1: Personendaten

1.1 Name und Anschrift der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers:

Name: ……………………………………………………………………………………………………………………………

Anschrift: ……………………………………………………………………………………………………………………

1.2 Geburtsdatum:

………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….

1.3 Zeitraum des Beschäftigungsverbots:

Von: …………………………………………………………………………. Bis: …………………………………………………………………

Abschnitt 2: Gründe für das Beschäftigungsverbot

Im Folgenden sind die medizinischen, persönlichen oder arbeitsbedingten Gründe aufgeführt, die zur Ausstellung dieses Beschäftigungsverbots geführt haben:

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Abschnitt 3: Weitere Informationen

Bevor Sie dieses Beschäftigungsverbot annehmen, möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen:

a) Informationen zu Mutterschutz und Gesundheitsschutz:

Es ist wichtig, dass Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten im Mutterschutz informieren. Gemäß § 14 MuSchG sollen Sie vor der Aufnahme der Arbeit über mögliche Gefahren informiert werden. Sollten Sie noch keine Informationen erhalten haben, sprechen Sie bitte umgehend mit Ihrem Vorgesetzten oder der Personalabteilung.

b) Auswirkungen auf Ihr Arbeitsverhältnis:

Während des Beschäftigungsverbots erhalten Sie gemäß § 11 MuSchG bzw. § 3 Abs. 1 ArbSchG weiterhin Ihr volles Gehalt. Das Beschäftigungsverbot führt nicht zu einer Verkürzung der vereinbarten Arbeitszeit.

Abschnitt 4: Bestätigung des Beschäftigungsverbots

Ich, …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….., bestätige hiermit den Erhalt des Beschäftigungsverbots und erkläre mich über die damit verbundenen Rechte und Pflichten informiert.

Ort: …………………………………………………………………………………………………………………………………. Datum: …………………………………………

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Abschnitt 5: Arztbescheinigung

Der/die behandelnde Arzt/Ärztin bestätigt hiermit die medicalCondition, die zur Ausstellung des Beschäftigungsverbots geführt hat.

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Ort: …………………………………………………………………………………………………………………………………. Datum: …………………………………………

Unterschrift des/der behandelnden Arztes/Ärztin: ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………..

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Abschnitt 6: Genehmigung des Vorgesetzten

Der/die Vorgesetzte bestätigt hiermit, dass das Beschäftigungsverbot angemessen und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen ausgesprochen wurde.

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Ort: …………………………………………………………………………………………………………………………………. Datum: …………………………………………

Unterschrift des/der Vorgesetzten: ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………..

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Anmerkungen:

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Abschnitt 7: Bestätigung des Betriebsrats (falls vorhanden)

Falls ein Betriebsrat vorhanden ist, wird hiermit bestätigt, dass das Beschäftigungsverbot unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze und betrieblichen Richtlinien ausgesprochen wurde.

  Beschäftigungsverbot Durch Arbeitgeber Vordruck

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Ort: …………………………………………………………………………………………………………………………………. Datum: …………………………………………

Unterschrift des/der Betriebsratsvorsitzenden: ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………..

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Anmerkungen:

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Was ist ein Beschäftigungsverbot?

Ein Beschäftigungsverbot ist eine rechtliche Regelung, die es einer schwangeren Frau oder einer Frau nach der Entbindung ermöglicht, ihre Arbeit aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend oder dauerhaft einzustellen. Ein Beschäftigungsverbot wird vom Arzt oder der Ärztin ausgestellt und gilt als Schutzmaßnahme für die werdende Mutter und das ungeborene Kind.

Wer kann ein Beschäftigungsverbot erhalten?

Frauen in einer Schwangerschaft oder nach der Entbindung können ein Beschäftigungsverbot beantragen, wenn sie aus medizinischen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihre beruflichen Tätigkeiten auszuüben. Dies kann z.B. aufgrund von Risiken für die Gesundheit der Mutter oder des Kindes, einer Frühgeburt oder anderer Schwangerschaftskomplikationen der Fall sein.

Wie beantrage ich ein Beschäftigungsverbot?

Um ein Beschäftigungsverbot zu beantragen, müssen Sie einen Termin bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin vereinbaren. Schildern Sie Ihre gesundheitlichen Bedenken und fragen Sie nach einem Beschäftigungsverbot. Der Arzt oder die Ärztin wird Ihren Gesundheitszustand überprüfen und entscheiden, ob ein Beschäftigungsverbot gerechtfertigt ist. Bei Zustimmung stellt der Arzt oder die Ärztin ein entsprechendes Dokument aus.

Welche Arten von Beschäftigungsverbot gibt es?

Es gibt zwei Arten von Beschäftigungsverboten:

  1. Das individuelle Beschäftigungsverbot: Dieses Verbot wird speziell für eine einzelne Person ausgestellt und gilt nur für sie.
  2. Das generelle Beschäftigungsverbot: Dieses Verbot gilt für alle schwangeren Frauen oder Frauen nach der Entbindung in bestimmten Berufsgruppen oder Tätigkeiten, bei denen Gefahren für die Gesundheit der Mutter oder des Kindes bestehen.
  Individuelles Beschäftigungsverbot Vordruck

Wie lange gilt ein Beschäftigungsverbot?

Die Dauer eines Beschäftigungsverbots kann variieren. In der Regel gilt es für den Zeitraum, in dem die gesundheitlichen Bedenken bestehen. Nach der Entbindung kann ein Beschäftigungsverbot auch für einige Wochen oder Monate gelten, um der Mutter ausreichend Erholungszeit zu ermöglichen.

Welche Rechte habe ich während eines Beschäftigungsverbots?

Während eines Beschäftigungsverbots haben Sie verschiedene Rechte:

  • Sie haben das Recht auf den vollen Lohn oder das volle Gehalt.
  • Ihnen steht Mutterschaftsgeld zu, wenn Sie gesetzlich versichert sind.
  • Sie haben Anspruch auf besondere Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz, wie z.B. ein Verbot von schweren körperlichen Arbeiten.
  • Sie haben das Recht, nach dem Beschäftigungsverbot wieder an Ihren alten Arbeitsplatz zurückzukehren.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot nicht akzeptiert?

Wenn der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot nicht akzeptiert, sollten Sie sich zunächst an Ihren Arzt oder Ihre Ärztin wenden. Diese können den Arbeitgeber über die rechtliche Lage informieren und versuchen, einen Konsens zu erreichen. Falls dies nicht möglich ist, können Sie sich auch an ein Arbeitsgericht wenden und eine gerichtliche Entscheidung beantragen.

Welche Rolle spielt der Arbeitgeber bei einem Beschäftigungsverbot?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein Beschäftigungsverbot zu akzeptieren und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit der schwangeren Frau oder der Frau nach der Entbindung zu schützen. Dazu gehören die Bereitstellung eines geeigneten Arbeitsplatzes und die Einhaltung der Schutzmaßnahmen gemäß dem Beschäftigungsverbot.

Können schwangere oder stillende Frauen gekündigt werden?

Nein, schwangere Frauen dürfen während der Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach der Entbindung nicht gekündigt werden. Stillende Frauen sind ebenfalls vor einer Kündigung geschützt, solange sie stillen. Eine Kündigung kann nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Zustimmung der zuständigen Behörde erfolgen.

Welche finanzielle Unterstützung steht mir während eines Beschäftigungsverbots zu?

Während eines Beschäftigungsverbots haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld, sofern Sie gesetzlich versichert sind. Die genaue Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Einkommen der letzten drei Monate vor dem Beschäftigungsverbot. Zusätzlich haben Sie das Recht auf Ihren vollen Lohn oder Ihr volles Gehalt.

  Individuelles Beschäftigungsverbot Vordruck

Kann ich während eines Beschäftigungsverbots arbeiten?

Nein, während eines Beschäftigungsverbots ist es Ihnen nicht gestattet zu arbeiten. Das Beschäftigungsverbot wird ausgesprochen, um Ihre Gesundheit und die Gesundheit des Kindes zu schützen. Es ist wichtig, sich an die ärztlichen Anweisungen zu halten und sich ausreichend zu erholen.

Gibt es Ausnahmen, in denen ein Beschäftigungsverbot aufgehoben werden kann?

In einigen Fällen kann ein Beschäftigungsverbot aufgehoben werden, wenn sich der Gesundheitszustand der schwangeren Frau oder der Frau nach der Entbindung verbessert hat. Dies wird vom behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin festgestellt. Die Entscheidung zur Aufhebung des Beschäftigungsverbots liegt letztendlich bei der Frau und ihrem Arzt.

Gibt es Unterschiede beim Beschäftigungsverbot je nach Bundesland?

Ja, die Regelungen zum Beschäftigungsverbot können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Einige Bundesländer haben spezifische Vorschriften und Vorgaben für den Arbeits- und Gesundheitsschutz schwangerer Frauen oder Frauen nach der Entbindung. Es ist daher ratsam, sich über die genauen Regelungen in Ihrem Bundesland zu informieren.

Was passiert nach dem Ende des Beschäftigungsverbots?

Nach dem Ende des Beschäftigungsverbots haben Sie das Recht, an Ihren alten Arbeitsplatz zurückzukehren. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen den bisherigen Arbeitsplatz oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz anzubieten. Sollte dies nicht möglich sein, müssen alternative Lösungen gefunden werden, um Ihnen eine berufliche Weiterbeschäftigung zu ermöglichen.

Können Männer auch ein Beschäftigungsverbot erhalten?

Ja, auch Männer können unter bestimmten Umständen ein Beschäftigungsverbot erhalten. Dies gilt beispielsweise bei schweren gesundheitlichen Problemen während der Schwangerschaft der Ehefrau oder Partnerin, die eine Unterstützung des werdenden Vaters erfordern. In solchen Fällen kann der betreuende Arzt oder die betreuende Ärztin ein Beschäftigungsverbot für den Mann ausstellen.

Kann ein Beschäftigungsverbot verlängert werden?

Ja, ein Beschäftigungsverbot kann in einigen Fällen verlängert werden, wenn die gesundheitlichen Bedenken weiterhin bestehen und eine weitere Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Dies wird vom behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin festgestellt. Ein erneuter Antrag auf Verlängerung des Beschäftigungsverbots muss gestellt werden, um die rechtliche Grundlage aufrechtzuerhalten.


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