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Beantragung Elternzeit
Ich, ______________________________________________________, beantrage hiermit Elternzeit gemäß § 16 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Meine Personalnummer lautet ______________________ und ich bin beschäftigt bei ____________________________________________________.
(1) Die gewünschte Dauer der Elternzeit beträgt insgesamt ____________ Monate, beginnend ab dem ____________ bis zum ____________.
(2) Die Verteilung der Elternzeit erfolgt wie folgt:
a) Der erste Teil der Elternzeit beträgt ____________ Monate und beginnt ab dem ____________ bis zum ____________.
b) Der zweite Teil der Elternzeit beträgt ____________ Monate und beginnt ab dem ____________ bis zum ____________.
c) Der dritte Teil der Elternzeit beträgt ____________ Monate und beginnt ab dem ____________ bis zum ____________.
(3) Während der Elternzeit beabsichtige ich, meinen Erziehungsaufgaben nachzugehen und mein Kind zu betreuen, um die notwendige familiäre Bindung zu stärken und eine optimale Entwicklung des Kindes zu gewährleisten.
(4) Ich werde die Elternzeit dem Arbeitgeber ___________________________ spätestens ____________ Wochen vor dem geplanten Beginn schriftlich mitteilen.
(5) Meinen Urlaubsanspruch für das Kalenderjahr ___________________________ nehme ich vollständig vor Beginn der Elternzeit in Anspruch.
(6) Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis gemäß § 17 Abs. 2 BEEG.
(7) Während der Elternzeit habe ich das Recht, in Teilzeit zu arbeiten, sofern dies mit den betrieblichen Erfordernissen vereinbar ist. Der Antrag auf Teilzeitarbeit wird dem Arbeitgeber ___________________________ spätestens ____________ Wochen vor dem geplanten Beginn in schriftlicher Form vorgelegt.
(8) Während der Elternzeit ruhen die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, mit Ausnahme der in § 18 BEEG genannten Ausnahmen.
(9) Der Arbeitgeber ___________________________ ist verpflichtet, innerhalb von vier Wochen nach Zugang der schriftlichen Mitteilung über die Elternzeit seine Zustimmung mitzuteilen. Bei Ablehnung der Elternzeit hat der Arbeitgeber ___________________________________ dies schriftlich zu begründen.
(10) Während der Elternzeit bleibt der Arbeitgeber ___________________________ verpflichtet, die während der Elternzeit entstehenden sozialversicherungsrechtlichen Beiträge weiter zu zahlen.
______________________________________________________
Unterschrift des/der Antragstellenden
________________________
Datum
Bitte beachten Sie, dass für handschriftliche Eintragungen genügend Linien zur Verfügung stehen:
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Vordruck für Beantragung Elternzeit
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1. Was ist die Elternzeit und wer hat Anspruch darauf?
Die Elternzeit ist ein gesetzliches Recht, das Eltern gewährt wird, um sich um ihr Kind kümmern zu können. Eltern haben Anspruch auf Elternzeit, wenn sie in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen und ihr Kind selbst betreuen und erziehen wollen.
2. Wie lange kann die Elternzeit dauern?
Die Elternzeit kann bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes beansprucht werden. Sie kann aber auch bis zur Vollendung des achten Lebensjahres verlängert werden, wenn dies mit dem Arbeitgeber vereinbart wird.
3. Wie beantrage ich Elternzeit?
Um Elternzeit zu beantragen, müssen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag an Ihren Arbeitgeber stellen. Das Schreiben sollte enthalten: Ihre Personalnummer, den Zeitraum der Elternzeit, den Zeitpunkt, zu dem Sie die Elternzeit beginnen möchten, und Ihre Unterschrift.
4. Wann sollte ich Elternzeit beantragen?
Sie sollten Elternzeit so früh wie möglich beantragen, um Ihrem Arbeitgeber ausreichend Zeit zu geben, Ihre Abwesenheit zu organisieren und zu planen. Es wird empfohlen, den Antrag mindestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit einzureichen.
5. Kann ich meine Elternzeit nachträglich ändern?
Ja, Sie können Ihre Elternzeit nachträglich ändern, wenn dies mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart wird. Eine nachträgliche Änderung muss mindestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der geänderten Elternzeit beantragt werden.
6. Kann mein Arbeitgeber meinen Antrag auf Elternzeit ablehnen?
Ihr Arbeitgeber kann Ihren Antrag auf Elternzeit nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen. In diesem Fall muss er die Ablehnung schriftlich begründen. Wenn Sie mit der Ablehnung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht einreichen.
7. Kann ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?
Ja, es besteht die Möglichkeit, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Dazu müssen Sie einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung bei Ihrem Arbeitgeber stellen. Die Verringerung der Arbeitszeit muss mindestens 15 Stunden pro Woche betragen.
8. Wie lange im Voraus muss ich die Teilzeitbeschäftigung beantragen?
Um Teilzeit während der Elternzeit zu beantragen, sollten Sie dies mindestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn der Teilzeitbeschäftigung tun. Ihr Arbeitgeber hat dann vier Wochen Zeit, um zu antworten.
9. Erhalte ich während der Elternzeit Gehalt?
Während der Elternzeit haben Sie keinen Anspruch auf Gehalt. Sie haben jedoch Anspruch auf Elterngeld, das Ihnen von der Familienkasse gezahlt wird. Die genaue Höhe des Elterngeldes hängt von Ihrem Einkommen vor der Geburt des Kindes ab.
10. Kann mein Arbeitgeber mich während der Elternzeit kündigen?
Während der Elternzeit sind Sie vor einer betriebsbedingten Kündigung geschützt. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen jedoch aus anderen Gründen kündigen, die nicht mit der Elternzeit zusammenhängen. Es ist ratsam, sich über die genauen Klauseln und Bestimmungen in Ihrem Arbeitsvertrag zu informieren.
11. Kann ich während der Elternzeit eine andere Arbeitsstelle annehmen?
Ja, während der Elternzeit können Sie eine andere Arbeitsstelle annehmen. Allerdings müssen Sie dies Ihrem aktuellen Arbeitgeber mitteilen und sicherstellen, dass die neue Stelle mit Ihren Elternzeitplänen vereinbar ist. Ihr Kündigungsschutz bleibt während der Elternzeit bestehen.
12. Wie lange dauert es, bis mein Elternzeitantrag genehmigt wird?
Ihr Arbeitgeber hat nach Erhalt Ihres Antrags maximal vier Wochen Zeit, um Ihre Elternzeit zu genehmigen oder abzulehnen. Wenn Sie keine Antwort erhalten, gilt Ihr Antrag als genehmigt.
13. Kann ich während der Elternzeit Weiterbildungen oder Schulungen besuchen?
Ja, Sie können während der Elternzeit Weiterbildungen oder Schulungen besuchen. Sie müssen dies jedoch mit Ihrem Arbeitgeber besprechen und sicherstellen, dass es mit Ihren Elternzeitplänen vereinbar ist.
14. Kann ich meine Elternzeit vorzeitig beenden?
Ja, Sie können Ihre Elternzeit vorzeitig beenden, wenn Sie dies wünschen. Sie müssen dies Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig mitteilen und eine schriftliche Bestätigung von ihm erhalten.
15. Gibt es eine maximale Anzahl von Elternzeitanträgen, die ich stellen kann?
Nein, es gibt keine Begrenzung für die Anzahl der Elternzeitanträge, die Sie stellen können. Sie können Ihre Elternzeit in mehreren Blöcken während des Zeitraums bis zum dritten Lebensjahr Ihres Kindes beantragen.
16. Was passiert, wenn ich während der Elternzeit schwanger werde?
Wenn Sie während der Elternzeit erneut schwanger werden, müssen Sie dies Ihrem Arbeitgeber mitteilen. Das Ende Ihrer aktuellen Elternzeit wird dann auf den Beginn des Mutterschutzes verschoben und Sie können erneut Elternzeit für Ihr neues Kind beantragen.
17. Wie lange kann ich die Elternzeit bei Zwillingen oder Mehrlingen verlängern?
Bei einer Geburt von Zwillingen oder Mehrlingen haben Sie Anspruch auf eine Verlängerung der Elternzeit um weitere zwölf Monate. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie die Elternzeit für jedes Kind gleichzeitig oder nacheinander nehmen.
18. Muss ich während der Elternzeit Krankenversicherungsbeiträge zahlen?
Während der Elternzeit sind Sie weiterhin gesetzlich krankenversichert. Die Beiträge werden jedoch in der Regel allein von Ihnen getragen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Bedingungen.
19. Kann ich während der Elternzeit Urlaub nehmen?
Während der Elternzeit haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Es besteht jedoch die Möglichkeit, unbezahlten Urlaub zu nehmen, aber dies muss mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart werden.
20. Kann mein Arbeitgeber während der Elternzeit meine Arbeitsbedingungen ändern?
Ihr Arbeitgeber darf während der Elternzeit Ihre Arbeitsbedingungen nicht einseitig ändern. Änderungen müssen gemeinsam besprochen und vereinbart werden. Sie sind jedoch verpflichtet, Änderungen zu akzeptieren, wenn sie objektiv gerechtfertigt sind und Ihre Interessen angemessen berücksichtigt werden.