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Bauvoranfrage Schleswig Holstein |
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Bauvoranfrage Schleswig-Holstein
An den
Kreis Schleswig-Flensburg
Bauamt
Am Holm 22
24837 Schleswig
Deutschland
Betreff: Antrag auf Bauvoranfrage gemäß § 81 Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO SH)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich im Namen der Bauherrschaft
1. Herr/Frau (Vor- und Nachname)
(Straße und Hausnummer)
(PLZ und Ort)
um eine verbindliche Auskunft gemäß § 81 Abs. 1 LBO SH in Bezug auf das geplante Vorhaben:
1. Baumaßnahme:
Genauer Standort bzw. Anschrift des Vorhabens:
(Straße und Hausnummer)
(PLZ und Ort)
Beschreibung des geplanten Vorhabens:
(Beschreiben Sie das Vorhaben präzise, einschließlich geplanter Baumaßnahmen, Gebäudearten, Nutzungszwecke und weiterer relevanter Informationen)
2. Lageplan:
(Laden Sie einen Lageplan des Grundstücks hoch, auf dem das Vorhaben detailliert eingezeichnet ist)
3. Bauzeichnungen:
(Laden Sie alle erforderlichen Bauzeichnungen hoch, z.B. Grundrisse, Ansichten, Schnitte, ggf. 3D-Darstellungen und Berechnungen)
Die oben genannte Bauvoranfrage dient der Klärung der baurechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens gemäß den Vorgaben der LBO SH.
Bitte stellen Sie mir/Gemeindeverwaltung zeitnah eine schriftliche, verbindliche Auskunft über die baurechtliche Zulässigkeit des Vorhabens gemäß § 81 Abs. 3 LBO SH aus.
Für etwaige Rückfragen oder die Durchführung eines Ortstermins stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
(Ort, Datum)
(Vor- und Nachname des Antragstellers)
(Unterschrift des Antragstellers)
__________________
- Was ist eine Bauvoranfrage?
- Eine Bauvoranfrage ist ein Antrag an die Baubehörde, um festzustellen, ob ein geplanter Bau oder eine geplante Baumaßnahme den gültigen Bauvorschriften des Landes Schleswig-Holstein entspricht.
- Wann ist eine Bauvoranfrage erforderlich?
- Eine Bauvoranfrage ist erforderlich, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Bauvorhaben den geltenden Bauvorschriften entspricht und Sie vor Beginn der eigentlichen Bauplanung Klarheit schaffen möchten.
- Wo stellt man eine Bauvoranfrage in Schleswig-Holstein?
- Sie können Ihre Bauvoranfrage beim zuständigen Bauamt der Gemeinde oder Stadt stellen, in der das Baugrundstück liegt.
- Wie lange dauert die Bearbeitung einer Bauvoranfrage in Schleswig-Holstein?
- Die Bearbeitungszeit kann zwischen 4 und 6 Wochen variieren. In komplexeren Fällen kann die Bearbeitung auch länger dauern.
Verfassen einer Bauvoranfrage
- Welche Informationen müssen in einer Bauvoranfrage angegeben werden?
- In einer Bauvoranfrage müssen Sie Angaben zum geplanten Bauvorhaben, zum Baugrundstück und zum Bauherrn machen. Weiterhin sollten Sie Pläne, Zeichnungen und eventuell bereits vorliegende Gutachten oder Stellungnahmen beifügen.
- Welche Unterlagen müssen einer Bauvoranfrage beigefügt werden?
- Zur Bauvoranfrage gehören in der Regel Grundrisse, Ansichten, Lagepläne und gegebenenfalls Gutachten oder Stellungnahmen von Fachleuten wie Architekten oder Statikern. Bei größeren Vorhaben können weitere Unterlagen erforderlich sein.
- Sollte man einen Architekten zur Erstellung der Bauvoranfrage beauftragen?
- Es ist ratsam, einen Architekten mit der Erstellung der Bauvoranfrage zu beauftragen, da dieser über das notwendige Fachwissen verfügt und Sie bei der Planung und Ausführung unterstützen kann.
Beurteilung der Bauvoranfrage
- Wer prüft die Bauvoranfrage?
- Die Bauvoranfrage wird von den zuständigen Baubehörden der Gemeinde oder Stadt, in der das Baugrundstück liegt, geprüft.
- Nach welchen Kriterien wird eine Bauvoranfrage beurteilt?
- Eine Bauvoranfrage wird anhand der geltenden Bauvorschriften, wie dem Landesbauordnung Schleswig-Holstein und den örtlichen Bebauungsplänen, beurteilt. Dabei wird geprüft, ob das Bauvorhaben den Vorschriften entspricht und genehmigungsfähig ist.
- Was passiert, wenn die Bauvoranfrage abgelehnt wird?
- Wenn die Bauvoranfrage abgelehnt wird, erhalten Sie eine Begründung für die Ablehnung und können gegebenenfalls Anpassungen am geplanten Bauvorhaben vornehmen und erneut eine Bauvoranfrage stellen.
- Was passiert, wenn die Bauvoranfrage genehmigt wird?
- Wenn die Bauvoranfrage genehmigt wird, erhalten Sie eine positive Bescheidung und können mit der detaillierten Planung und Umsetzung Ihres Bauvorhabens beginnen.
Vorgehen nach der Bauvoranfrage
- Muss ich nach der genehmigten Bauvoranfrage weitere Anträge stellen?
- Ja, nach der genehmigten Bauvoranfrage müssen Sie weitere Anträge wie den Bauantrag stellen und gegebenenfalls weitere Genehmigungen, wie beispielsweise die Baugenehmigung, einholen.
- Wie lange ist die Genehmigung aus einer Bauvoranfrage gültig?
- Die Genehmigung aus einer Bauvoranfrage ist in der Regel für einen Zeitraum von zwei Jahren gültig. Innerhalb dieser Zeit sollten Sie mit der Umsetzung des Bauvorhabens beginnen.