Patientenverfügung Bundesministerium Der Justiz Vordruck



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Patientenverfügung Bundesministerium Der Justiz
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Patientenverfügung

Ich, [Name des Verfassers], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], erkläre hiermit meine Patientenverfügung, die unter Berücksichtigung meiner Sicherheit und Würde in medizinischen Entscheidungen gilt, für den Fall, dass ich aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderweitiger Ursachen nicht mehr in der Lage bin, eigenen Willensbekundungen nachzukommen.

I. Voraussetzungen

1. Meine Patientenverfügung gilt nur dann, wenn ich mich in einem dauerhaften vegetativen Zustand, einer Demenz oder einer anderen schweren Hirnschädigung befinde und keine Aussicht auf Besserung besteht.

2. Die Patientenverfügung tritt erst in Kraft, wenn meine Behandler und ein/e unabhängige/r Gutachter/in die genannten Voraussetzungen übereinstimmend bestätigt haben.

II. Behandlungsmaßnahmen

1. Ich wünsche, dass mein Leben nach den Grundsätzen der Humanität, Menschlichkeit und Menschenwürde behandelt wird.

2. Ich wünsche, dass lebenserhaltende Maßnahmen wie künstliche Beatmung, künstliche Ernährung oder lebensverlängernde Maßnahmen abgebrochen werden, wenn dies medizinisch indiziert ist und keine Aussicht auf Genesung besteht.

3. Ich wünsche, dass schmerzlindernde Maßnahmen und palliative Pflege angewendet werden, um mein Leiden zu minimieren und meinen Komfort zu maximieren.

III. Behandlungsabbruch

1. Ich wünsche, dass lebenserhaltende Maßnahmen abgebrochen werden, wenn nach ärztlicher Einschätzung keine Aussicht auf Wiederherstellung meiner geistigen oder körperlichen Fähigkeiten besteht.

2. Ich wünsche, dass alle angemessenen Bemühungen unternommen werden, um mich vor einem qualvollen Sterbeprozess zu bewahren.

3. Ich wünsche, dass die Entscheidung über den Behandlungsabbruch in Absprache mit meinen nächsten Angehörigen, meinem Bevollmächtigten nach § 1901a BGB oder einem/einer meiner Vertreter/innen getroffen wird.

IV. Organspende

1. Ich wünsche, dass im Falle meines Todes eine Organ- und Gewebespende in Betracht gezogen wird, sofern die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind und meine Organe Leben retten oder die Lebensqualität signifikant verbessern könnten.

2. Ich habe meine Entscheidung hinsichtlich der Organspende dokumentiert und eine entsprechende Erklärung ausgefüllt, die sich gesondert von dieser Patientenverfügung befindet.

V. Bevollmächtigter

1. Ich benenne [Name des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], als meinen Bevollmächtigten nach § 1901a BGB. Er/sie ist hiermit bevollmächtigt, in meinem Namen und im Einklang mit meinen Wünschen Entscheidungen bezüglich meiner medizinischen Behandlung zu treffen, sofern ich selbst nicht mehr in der Lage dazu bin.

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2. Sollte der benannte Bevollmächtigte nicht verfügbar oder in der Lage sein, die Aufgaben zu übernehmen, benenne ich [Name des Ersatzbevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], als meinen Ersatzbevollmächtigten nach § 1901a BGB.

VI. Rechtsverbindlichkeit

1. Diese Patientenverfügung wird gemäß § 1901a BGB erst rechtsverbindlich, wenn sie ausführlich und präzise erstellt ist, mit meinen persönlichen Angaben versehen ist und von mir eigenhändig unterschrieben wurde.

2. Ein exemplarischer Ausdruck dieser Patientenverfügung wird beim zuständigen Bundesministerium für Justiz hinterlegt.

3. Sollte irgendeine Klausel dieser Patientenverfügung rechtlich unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln unberührt.

4. Diese Patientenverfügung kann jederzeit von mir schriftlich widerrufen werden. Ein Widerruf ist nur dann wirksam, wenn er in der Originalausfertigung vorliegt.

Ort, Datum_____________________

Unterschrift_____________________

Anmerkungen:

1. Bitte machen Sie für jedes auszufüllende Feld eine eigene Zeile mit einer Linie für die handschriftliche Eintragung.

2. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre persönlichen Angaben lesbar und korrekt sind.

3. Bei Unklarheiten oder Fragen zum Ausfüllen dieser Patientenverfügung können Sie sich an das Bundesministerium für Justiz wenden.


1. Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist ein rechtliches Dokument, mit dem eine Person im Voraus festlegt, welche medizinischen Maßnahmen sie in bestimmten Situationen wünscht oder ablehnt, wenn sie selbst nicht mehr in der Lage ist, ihre Entscheidungen zu treffen.

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2. Warum ist eine Patientenverfügung wichtig?

Eine Patientenverfügung gibt Patienten die Möglichkeit, ihren eigenen Willen bezüglich medizinischer Behandlungen auszudrücken. Sie stellt sicher, dass individuelle Vorlieben und Wünsche respektiert werden, auch wenn die Patienten nicht mehr selbst dazu in der Lage sind.

3. Wie verfasse ich eine Patientenverfügung nach den Vorgaben des Bundesministeriums der Justiz?

Um eine Patientenverfügung im Einklang mit den Vorgaben des Bundesministeriums der Justiz zu verfassen, sollten Sie folgende Schritte befolgen:

  1. Überlegen Sie sich, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen.
  2. Formulieren Sie Ihre Wünsche klar und präzise.
  3. Unterschreiben und datieren Sie das Dokument.
  4. Lassen Sie Ihre Patientenverfügung gegebenenfalls notariell beurkunden.
  5. Informieren Sie Ihre Vertrauenspersonen und Ihren Arzt über die Existenz Ihrer Patientenverfügung.

4. Kann ich meine Patientenverfügung jederzeit ändern oder widerrufen?

Ja, Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit ändern oder widerrufen. Es ist jedoch wichtig, dass Sie diese Änderungen schriftlich festhalten und die aktualisierte Version bekannt machen.

5. Muss meine Patientenverfügung von einem Notar beglaubigt werden?

Nein, eine Patientenverfügung muss nicht notariell beglaubigt werden. Es reicht aus, das Dokument eigenhändig zu unterschreiben und zu datieren. Eine notarielle Beurkundung kann jedoch für zusätzliche Rechtssicherheit sorgen.

6. Können meine Vertrauenspersonen meine Patientenverfügung ändern?

Nein, Ihre Vertrauenspersonen können Ihre Patientenverfügung nicht eigenmächtig ändern. Sie können jedoch Ihre Wünsche entsprechend vertreten und umsetzen, solange Sie dazu nicht selbst in der Lage sind.

7. Gilt eine Patientenverfügung im Ausland?

Die Gültigkeit einer Patientenverfügung im Ausland hängt von den jeweiligen Gesetzen und Vorschriften des Landes ab. Es kann daher ratsam sein, eine separate Patientenverfügung für Auslandsaufenthalte zu verfassen.

8. Wie lange ist eine Patientenverfügung gültig?

Eine Patientenverfügung behält in der Regel solange ihre Gültigkeit, bis sie widerrufen oder geändert wird. Es wird jedoch empfohlen, die Patientenverfügung regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Wünschen und Vorstellungen entspricht.

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9. Wer sollte über meine Patientenverfügung informiert sein?

Es ist wichtig, Ihre Vertrauenspersonen und Ihren behandelnden Arzt über die Existenz Ihrer Patientenverfügung zu informieren. Dadurch stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche im Falle einer medizinischen Entscheidungssituation beachtet werden.

10. Kann eine Patientenverfügung meine Angehörigen rechtlich binden?

Ja, eine Patientenverfügung kann Ihre Angehörigen rechtlich binden, sofern sie im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften steht. Es ist daher wichtig, Ihre Wünsche klar und präzise darzulegen, um Missverständnisse zu vermeiden.

11. Gibt es Musterformulare für eine Patientenverfügung vom Bundesministerium der Justiz?

Ja, das Bundesministerium der Justiz bietet Musterformulare für eine Patientenverfügung an. Diese können als Orientierungshilfe dienen, sollten jedoch entsprechend den individuellen Bedürfnissen angepasst werden.

12. Sind Notfallmedikamente in einer Patientenverfügung abgedeckt?

Notfallmedikamente können in einer Patientenverfügung abgedeckt werden, indem Sie Ihre allgemeinen Wünsche bezüglich medizinischer Maßnahmen formulieren. Es empfiehlt sich jedoch, dies mit Ihrem behandelnden Arzt zu besprechen und gegebenenfalls detailliertere Anweisungen festzuhalten.

13. Was passiert, wenn ich keine Patientenverfügung habe?

Wenn Sie keine Patientenverfügung haben, treffen in medizinischen Entscheidungssituationen in der Regel Ihre Angehörigen oder der behandelnde Arzt Entscheidungen basierend auf Ihrem mutmaßlichen Willen. Es ist jedoch möglich, dass dies zu Unsicherheiten und Konflikten führen kann.

14. Kann ich eine Person meines Vertrauens als Bevollmächtigten in meiner Patientenverfügung benennen?

Ja, Sie können eine Person Ihres Vertrauens als Bevollmächtigten in Ihrer Patientenverfügung benennen. Diese Person wird dann dazu befugt, Ihre Wünsche in medizinischen Entscheidungssituationen zu vertreten und umzusetzen.

15. Wie finde ich weitere Informationen zum Thema Patientenverfügung?

Weitere Informationen zum Thema Patientenverfügung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz sowie bei entsprechenden Beratungsstellen und Rechtsanwälten, die sich auf das Medizinrecht spezialisiert haben.


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