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Hamburger Modell Beamte
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Hamburger Modell Beamte

Beamtenpersonal

Vor- und Nachname: ____________________________________
Geburtsdatum: _________________________________________
Dienstgrad: __________________________________________
Stammdienststelle: ____________________________________
Einsatzzeitraum im Hamburger Modell: ___________________

Arbeitszeit

1. Der Beamte/ die Beamtin arbeitet gemäß dem Hamburger Modell mit einer reduzierten Arbeitszeit in Höhe von _______ % der regulären Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeitbeamten.

Telearbeit

2. Der Beamte/ die Beamtin hat die Möglichkeit, bis zu _______ % der Arbeitszeit im Homeoffice oder an einem anderen vereinbarten Ort zu arbeiten.

Arbeitsverteilung

3. Die Arbeitszeit des Beamten/ der Beamtin wird wie folgt verteilt:

Tag/Woche | Beginn | Ende | Pausenzeit
_________________|_____________|____________|____________
Montag | ____________| ___________| ____________
Dienstag | ____________| ___________| ____________
Mittwoch | ____________| ___________| ____________
Donnerstag | ____________| ___________| ____________
Freitag | ____________| ___________| ____________
Samstag | ____________| ___________| ____________
Sonntag | ____________| ___________| ____________

Aufgaben und Zuständigkeiten

4. Der Beamte/ die Beamtin ist für folgende Aufgabenbereiche zuständig:
_____________________________________________________
_____________________________________________________
_____________________________________________________
_____________________________________________________

Vergütung

5. Die Vergütung des Beamten/ der Beamtin erfolgt entsprechend dem reduzierten Arbeitsumfang. Es wird ein Gehalt in Höhe von ________ Euro pro Monat gezahlt.

Urlaubsanspruch

6. Der Beamte/ die Beamtin hat Anspruch auf ________ Tage Urlaub pro Jahr, der anteilig auf Grundlage der geleisteten Arbeitszeit berechnet wird.

Fortbildungsmöglichkeiten

7. Der Beamte/ die Beamtin hat die Möglichkeit, an Fortbildungen und Weiterbildungen im vereinbarten Umfang teilzunehmen. Die Kosten werden vom Arbeitgeber getragen, sofern sie für die Aufgabenbereiche des Beamten/ der Beamtin relevant sind.

Schutzbestimmungen

8. Der Beamte/ die Beamtin ist gemäß den geltenden arbeits- und beamtenrechtlichen Bestimmungen abgesichert und hat Anspruch auf die üblichen Sozialleistungen.

Beendigung des Hamburger Modells

9. Das Hamburger Modell endet am ______________ durch Ablauf der vereinbarten Einsatzzeit oder durch einvernehmliche Aufhebung des Modells zwischen dem Beamten/ der Beamtin und dem Arbeitgeber.

Unterschriften

Ort: _______________________ Datum: _______________________

Unterschrift Beamter/ Beamtin: ___________________________________

Unterschrift Arbeitgeber: _______________________________________


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Was ist das Hamburger Modell im Beamtentum?

Das Hamburger Modell im Beamtentum bezeichnet eine flexible Arbeitszeitregelung für Beamte in Hamburg. Es ermöglicht ihnen, ihre Arbeitszeit individuell zu gestalten und somit eine bessere Work-Life-Balance zu erreichen.

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Wie funktioniert das Hamburger Modell für Beamte?

Das Hamburger Modell erlaubt es Beamten, ihre Arbeitszeit entsprechend ihrer persönlichen Bedürfnisse anzupassen. Sie können beispielsweise Gleitzeit in Anspruch nehmen, um flexibler arbeiten zu können. Eine Kernarbeitszeit, in der alle Beamten anwesend sein müssen, wird jedoch festgelegt, um sicherzustellen, dass die Arbeitsabläufe reibungslos funktionieren.

Welche Vorteile bietet das Hamburger Modell im Beamtentum?

Das Hamburger Modell ermöglicht den Beamten eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung, was zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben führen kann. Es gibt ihnen die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit auf ihre individuellen Bedürfnisse abzustimmen und ihre freie Zeit effektiver zu nutzen.

Wie beantrage ich das Hamburger Modell als Beamter?

Um das Hamburger Modell als Beamter in Hamburg zu beantragen, sollten Sie sich an Ihre zuständige Personalabteilung oder Ihren Vorgesetzten wenden. Dort erhalten Sie weitere Informationen und Anweisungen zum Ablauf des Antragsprozesses.

Welche Voraussetzungen gibt es für das Hamburger Modell im Beamtentum?

Die genauen Voraussetzungen für das Hamburger Modell können je nach Behörde oder Dienststelle variieren. In der Regel sollten Beamte jedoch eine gewisse Dienstzeit absolviert haben und eine verantwortungsvolle Position innehaben. Es ist ratsam, sich bei der Personalabteilung über die genauen Voraussetzungen zu informieren.

Gibt es Einschränkungen beim Hamburger Modell?

Ja, es gibt bestimmte Einschränkungen beim Hamburger Modell im Beamtentum. Zum Beispiel müssen die Kernarbeitszeiten eingehalten werden und es können bestimmte Dienstzeiten festgelegt sein, in denen die Anwesenheit aller Beamten erforderlich ist. Es ist wichtig, sich über diese Einschränkungen im Voraus zu informieren.

Kann ich das Hamburger Modell als Teilzeitkraft nutzen?

Ja, das Hamburger Modell kann auch von Teilzeitkräften genutzt werden. Es ermöglicht eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit, unabhängig von der Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden.

Wie wirkt sich das Hamburger Modell auf meine Bezüge aus?

Das Hamburger Modell hat in der Regel keinen direkten Einfluss auf die Bezüge der Beamten. Die Vergütung wird weiterhin auf Basis des Dienstgrades und der Besoldungsgruppe berechnet.

Gibt es eine Mindestanzahl an Arbeitsstunden pro Woche im Hamburger Modell?

Die Mindestanzahl an Arbeitsstunden pro Woche kann je nach Behörde oder Dienststelle variieren. Für Beamte im Hamburger Modell gibt es in der Regel jedoch keine festgelegte Mindeststundenzahl.

Kann ich das Hamburger Modell auch als Beamter auf Probe nutzen?

Ja, auch Beamte auf Probe können das Hamburger Modell nutzen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Hamburger Modell keinen Einfluss auf die Probezeit oder das Beamtenverhältnis hat.

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Wie lange kann ich das Hamburger Modell nutzen?

Die Dauer, für die das Hamburger Modell genutzt werden kann, ist nicht festgelegt. Es kann je nach individuellen Bedürfnissen und Vereinbarungen mit der Dienststelle variieren.

Gibt es eine Kündigungsfrist für das Hamburger Modell?

Die Kündigungsfrist für das Hamburger Modell kann je nach Dienststelle oder Vereinbarung variieren. Es ist ratsam, die genauen Kündigungsfristen im Vorfeld zu klären, um Missverständnisse zu vermeiden.

Wie wird die Arbeitszeit im Hamburger Modell erfasst?

Die Arbeitszeit im Hamburger Modell wird in der Regel elektronisch erfasst. Hierfür werden Zeiterfassungssysteme oder digitale Tools verwendet, um die Arbeitszeit der Beamten zu dokumentieren.

Wer ist für die Genehmigung des Hamburger Modells zuständig?

Die Genehmigung des Hamburger Modells erfolgt in der Regel durch die Personalabteilung oder den Vorgesetzten der Beamten. Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig einzureichen und die Zustimmung einzuholen, bevor mit dem Hamburger Modell begonnen werden kann.

Wie kann ich das Hamburger Modell widerrufen?

Wenn Sie das Hamburger Modell widerrufen möchten, sollten Sie dies schriftlich bei Ihrer zuständigen Dienststelle oder Personalabteilung beantragen. Es ist ratsam, die genauen Schritte und Fristen für den Widerruf vorher abzuklären.

Kann ich das Hamburger Modell auch im Homeoffice nutzen?

Ja, das Hamburger Modell kann auch im Homeoffice genutzt werden. Es ermöglicht eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit, unabhängig vom Arbeitsort.

Welche Unterlagen werden für den Antrag auf das Hamburger Modell benötigt?

Die genauen Unterlagen, die für den Antrag auf das Hamburger Modell benötigt werden, können je nach Dienststelle oder Behörde variieren. In der Regel werden jedoch Informationen zu den gewünschten Arbeitszeiten und der persönlichen Motivation für das Hamburger Modell erwartet.

Wie lange dauert es, bis mein Antrag auf das Hamburger Modell genehmigt wird?

Die Bearbeitungsdauer für den Antrag auf das Hamburger Modell kann je nach Dienststelle und individuellen Gegebenheiten variieren. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die Bearbeitungszeit zu informieren und den Antrag entsprechend rechtzeitig einzureichen.

Was passiert, wenn ich meine Arbeitszeit im Hamburger Modell nicht einhalten kann?

Wenn Sie Ihre Arbeitszeit im Hamburger Modell nicht einhalten können, sollten Sie dies Ihrem Vorgesetzten oder der Personalabteilung frühzeitig mitteilen. In solchen Fällen können individuelle Lösungen oder Ausnahmeregelungen vereinbart werden.

Gibt es eine Altersgrenze für die Nutzung des Hamburger Modells?

Es gibt in der Regel keine Altersgrenze für die Nutzung des Hamburger Modells. Beamte jeden Alters können davon profitieren, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.

Welche Konsequenzen kann es haben, wenn ich meine Arbeitszeit im Hamburger Modell nicht korrekt erfasse?

Die Konsequenzen für eine unkorrekte Erfassung der Arbeitszeit im Hamburger Modell können je nach Dienststelle oder Behörde variieren. Es ist wichtig, die Vorgaben und Regeln zur Arbeitszeiterfassung einzuhalten, um mögliche Probleme oder Konsequenzen zu vermeiden.

Werden Überstunden im Hamburger Modell vergütet?

Die Vergütung von Überstunden im Hamburger Modell kann je nach Dienststelle und individueller Vereinbarung variieren. Es ist wichtig, im Vorfeld zu klären, ob Überstunden vergütet werden und wie diese erfasst und abgegolten werden.

Kann ich das Hamburger Modell auch während einer Elternzeit nutzen?

Ja, das Hamburger Modell kann auch während einer Elternzeit genutzt werden. Es bietet eine flexible Arbeitszeitgestaltung, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern.

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Gibt es eine Obergrenze für die Arbeitszeit im Hamburger Modell?

Es gibt in der Regel keine feste Obergrenze für die Arbeitszeit im Hamburger Modell. Die Arbeitszeiten können individuell vereinbart werden, um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Können Beamte in jeder Behörde oder Dienststelle das Hamburger Modell nutzen?

Das Hamburger Modell kann in der Regel von Beamten in jeder Behörde oder Dienststelle genutzt werden. Es ist jedoch ratsam, sich bei der jeweiligen Personalabteilung oder dem Vorgesetzten zu erkundigen, ob das Hamburger Modell angeboten wird und welche Regelungen gelten.

Wie können Probleme oder Konflikte im Zusammenhang mit dem Hamburger Modell gelöst werden?

Bei Problemen oder Konflikten im Zusammenhang mit dem Hamburger Modell sollten sich Beamte an ihren Vorgesetzten oder die Personalabteilung wenden. Dort können sie Unterstützung und Lösungen für eventuelle Schwierigkeiten oder Konflikte erhalten.

Muss ich meine Arbeitszeit im Hamburger Modell selbst erfassen?

Ja, in der Regel müssen Beamte ihre Arbeitszeit im Hamburger Modell selbst erfassen. Hierfür werden in der Regel Zeiterfassungssysteme oder digitale Tools verwendet, um die Arbeitszeit ordnungsgemäß zu dokumentieren.

Wie lange im Voraus muss ich meine Arbeitszeiten im Hamburger Modell planen?

Die Vorlaufzeit zur Planung der Arbeitszeiten im Hamburger Modell kann je nach Dienststelle variieren. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die genauen Fristen und Vorgaben zu informieren, um die Arbeitszeitplanung rechtzeitig vorzunehmen.

Welche Ansprechpartner habe ich im Zusammenhang mit dem Hamburger Modell?

Im Zusammenhang mit dem Hamburger Modell haben Beamte mehrere Ansprechpartner, darunter ihren Vorgesetzten und die Personalabteilung. Diese können bei Fragen oder Anliegen zum Hamburger Modell unterstützen.

Gibt es Schulungen oder Informationen zum Hamburger Modell für Beamte?

Ja, es gibt Schulungen und Informationen zum Hamburger Modell für Beamte. Diese können vom Arbeitgeber oder Dienstherrn angeboten werden, um die Beamten über das Hamburger Modell und dessen Anwendung zu informieren.

Kann ich das Hamburger Modell auch als Beamter auf Widerruf nutzen?

Ja, auch Beamte auf Widerruf können das Hamburger Modell nutzen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Es ist wichtig zu beachten, dass das Hamburger Modell keinen Einfluss auf das Beamtenverhältnis hat.

Wie wirkt sich das Hamburger Modell auf meine Ruhezeiten aus?

Das Hamburger Modell sollte darauf ausgelegt sein, die Ruhezeiten der Beamten zu gewährleisten. Es ist wichtig, dass ausreichende Ruhepausen und Erholungszeiten im Arbeitszeitplan berücksichtigt werden.

Kann ich das Hamburger Modell auch als Beamter in der Probezeit nutzen?

Ja, das Hamburger Modell kann auch von Beamten in der Probezeit genutzt werden, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Es ist jedoch wichtig, dass die Probezeit und die damit verbundenen Anforderungen erfüllt werden.

Wie wird die Kernarbeitszeit im Hamburger Modell festgelegt?

Die Kernarbeitszeit im Hamburger Modell wird in der Regel von der Dienststelle oder Behörde festgelegt. Sie dient dazu sicherzustellen, dass bestimmte Arbeitsabläufe reibungslos funktionieren und Beamte zu bestimmten Zeiten anwesend sind.

Welche anderen Modelle zur Arbeitszeitgestaltung gibt es für Beamte?

Es gibt verschiedene Modelle zur Arbeitszeitgestaltung für Beamte, wie zum Beispiel die Teilzeitarbeit, Schichtarbeit oder Jobsharing. Es ist ratsam, sich bei der Personalabteilung über die


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