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Elterngeld |
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Elterngeld-Antrag
Antragstellerin:
Frau ____________________________________________________
geboren am ____________________ in _____________________
Wohnhaft in ___________________________________________
Telefonnummer: _______________________________________
E-Mail-Adresse: ________________________________________
Antragssteller:Herr ____________________________________________________
geboren am ____________________ in _____________________
Wohnhaft in ___________________________________________
Telefonnummer: _______________________________________
E-Mail-Adresse: ________________________________________
Angaben zum Kind
Name des Kindes: ____________________________________________
Geburtsdatum: _________________________
Geburtsort: _________________________________________________
Bitte beachten Sie:
Das Elterngeld kann für bis zu 12 Monate nach der Geburt des Kindes beantragt werden. Es steht sowohl der Mutter als auch dem Vater des Kindes zu. Die Beantragung muss innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt erfolgen. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen des Antragstellers vor der Geburt des Kindes.
Angaben zum Einkommen des Antragstellers:
Einkommen (netto) vor der Geburt des Kindes: ____________________
Arbeitgeber: ______________________________________________
Adresse des Arbeitgebers: __________________________________
Angaben zum Einkommen der Antragstellerin:
Einkommen (netto) vor der Geburt des Kindes: ____________________
Arbeitgeber: ______________________________________________
Adresse des Arbeitgebers: __________________________________
Der Antragsteller und die Antragstellerin erklären, dass alle Angaben in diesem Antrag wahrheitsgemäß und vollständig sind. Sie stimmen zu, dass das Elterngeld gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen berechnet wird und dass ihnen kein höherer Betrag zusteht als gesetzlich festgelegt.
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Unterschrift des Antragstellers
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Unterschrift der Antragstellerin
Bitte beachten Sie:
Alle handschriftlichen Eintragungen müssen in dieser Tabelle deutlich und leserlich gemacht werden:
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Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Elterngeld.
Was ist Elterngeld?
Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern während der ersten Monate nach der Geburt oder Adoption eines Kindes. Es soll Eltern dabei helfen, ihre Kinder in den ersten Lebensmonaten zu betreuen und gleichzeitig ihren Verdienstausfall zu kompensieren.
Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Elterngeld kann von Müttern und Vätern beantragt werden, die in Deutschland leben oder arbeiten und ihr Kind selbst betreuen möchten. Auch Alleinerziehende haben Anspruch auf Elterngeld.
Wie lange kann man Elterngeld beziehen?
Elterngeld kann für maximal 14 Monate bezogen werden. Dabei können Eltern zwischen dem Basiselterngeld (für einen Zeitraum von 12 Monaten) und dem ElterngeldPlus (für einen Zeitraum von 24 Monaten) wählen.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Das Elterngeld beträgt in der Regel 67% des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes, jedoch höchstens 1800 Euro pro Monat.
Wie beantrage ich Elterngeld?
Um Elterngeld zu beantragen, müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Elterngeldamt stellen. Dies kann in der Regel online oder persönlich erfolgen. Erforderliche Unterlagen sind u.a. Geburts- oder Adoptionsurkunde, Einkommensnachweise, Meldebescheinigung und Krankenversicherungsnachweis.
Wann muss ich den Elterngeld-Antrag stellen?
Der Elterngeld-Antrag muss innerhalb der ersten drei Lebensmonate des Kindes gestellt werden, um den vollen Leistungszeitraum ab der Geburt des Kindes abdecken zu können.
Kann ich Elterngeld auch rückwirkend beantragen?
Ja, Elterngeld kann grundsätzlich auch rückwirkend beantragt werden, jedoch höchstens für drei Lebensmonate vor dem Antragsmonat.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Elterngeld zu erhalten?
Um Elterngeld zu erhalten, müssen Sie in den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes erwerbstätig gewesen sein oder bestimmte Ersatzzeiten vorweisen können. Zudem müssen Sie Ihr Kind selbst betreuen und Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Wie wirkt sich das Elterngeld auf meine Steuer aus?
Das Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Elterngeld bei der Berechnung des Steuersatzes herangezogen wird, sodass sich möglicherweise ein höherer Steuersatz auf das restliche Einkommen ergibt.
Kann ich während des Bezugs von Elterngeld arbeiten?
Ja, Sie dürfen während des Bezugs von Elterngeld arbeiten, jedoch gelten bestimmte Verdienstgrenzen. Einige Einkünfte werden auf das Elterngeld angerechnet, während andere nicht angerechnet werden.
Was passiert, wenn ich während des Bezugs von Elterngeld erneut schwanger werde?
Wenn Sie während des Bezugs von Elterngeld erneut schwanger werden, erhalten Sie weiterhin Elterngeld für das ältere Kind, während das neue Kind für den Anspruch auf ElterngeldPlus berücksichtigt wird.
Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?
Das Basiselterngeld kann für einen Zeitraum von 12 Monaten bezogen werden und beträgt in der Regel 67% des Durchschnittsnettoeinkommens vor der Geburt des Kindes. Das ElterngeldPlus kann für einen Zeitraum von 24 Monaten bezogen werden, jedoch nur halb so hoch wie das Basiselterngeld.
Kann ich zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus wechseln?
Ja, während des Bezugs von Elterngeld können Sie einmalig, nach Absprache mit Ihrem Arbeitgeber, von Basiselterngeld auf ElterngeldPlus wechseln oder umgekehrt.
Was passiert, wenn ich während des Bezugs von Elterngeld arbeitslos werde?
Wenn Sie während des Bezugs von Elterngeld arbeitslos werden, wird das Elterngeld nicht gekürzt oder gestrichen. Es wird jedoch auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
Kann ich Elterngeld auch bekommen, wenn ich nicht verheiratet bin?
Ja, Elterngeld kann auch von unverheirateten Paaren beantragt werden. Es gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen, wie z.B. gemeinsamer Haushalt und gemeinsames Sorgerecht für das Kind.
Gibt es zusätzliche finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für Eltern?
Ja, neben dem Elterngeld gibt es weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für Eltern, wie z.B. das Kindergeld und den Kinderzuschlag. Informationen dazu erhalten Sie bei der zuständigen Familienkasse.
Wie lange dauert es, bis der Elterngeld-Antrag bearbeitet wird?
Die Bearbeitungsdauer eines Elterngeld-Antrags kann je nach Bundesland und Antragsaufkommen variieren. In der Regel dauert es jedoch einige Wochen bis zur Entscheidung.
Wie lange werde ich Elterngeld erhalten?
Die Dauer des Elterngeld-Bezugs richtet sich nach dem gewählten Leistungszeitraum. Das Basiselterngeld kann für 12 Monate bezogen werden, während das ElterngeldPlus für 24 Monate bezogen werden kann.
Kann ich Elterngeld auch im Ausland beziehen?
Ja, Elterngeld kann auch im Ausland bezogen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Elterngeldamt über die genauen Bedingungen.
Kann ich Elterngeld erhalten, wenn ich ein Kind adoptiere?
Ja, auch bei einer Adoption haben Sie Anspruch auf Elterngeld. Es gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen und andere Regelungen als bei leiblichen Kindern.
Was passiert, wenn ich mein Kind nicht selbst betreuen kann?
Wenn Sie aus gesundheitlichen, beruflichen oder anderen Gründen Ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Sie eine Person Ihres Vertrauens mit der Kindesbetreuung beauftragen. In diesem Fall kann das Elterngeld aufgeteilt werden.
Kann ich Elterngeld erhalten, wenn ich Teilzeit arbeite?
Ja, auch wenn Sie während des Bezugs von Elterngeld Teilzeit arbeiten, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Elterngeld. Dabei werden jedoch bestimmte Einkommensgrenzen und -arten berücksichtigt.
Was passiert, wenn mein Einkommen im Bezugszeitraum schwankt?
Wenn Ihr Einkommen im Bezugszeitraum schwankt, wird zur Berechnung des Elterngelds in der Regel das Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes herangezogen. In Ausnahmefällen kann auch ein geeigneterer Referenzmonat gewählt werden.
Kann ich Elterngeld beziehen, wenn mein Partner bereits Elterngeld erhält?
Ja, beide Elternteile können Elterngeld beantragen und beziehen, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist möglich, dass beide Partner parallel Elterngeld beziehen oder dass sich die Elternzeit abwechseln.
Was passiert, wenn ich während der Elternzeit erkranken oder arbeitsunfähig werde?
Wenn Sie während der Elternzeit erkranken oder arbeitsunfähig werden, haben Sie weiterhin Anspruch auf Elterngeld. Es gelten jedoch bestimmte Regelungen und Meldepflichten.
Kann ich Elterngeld erhalten, wenn ich im EU-Ausland arbeite?
Ja, wenn Sie in einem EU-Mitgliedsstaat arbeiten und in Deutschland wohnen, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Elterngeld, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Elterngeldamt über die genauen Bedingungen.
Was passiert, wenn ich meinen Wohnsitz ins Ausland verlege?
Wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, haben Sie unter bestimmten Bedingungen weiterhin Anspruch auf Elterngeld. Informieren Sie sich dazu bei Ihrem zuständigen Elterngeldamt.
Kann ich Elterngeld erhalten, wenn ich in einem Minijob arbeite?
Ja, auch wenn Sie in einem Minijob arbeiten, können Sie Elterngeld erhalten. Das Einkommen aus dem Minijob wird jedoch bei der Berechnung des Elterngelds berücksichtigt.
Was passiert, wenn ich während des Bezugs von Elterngeld erwerbstätig bin?
Wenn Sie während des Bezugs von Elterngeld erwerbstätig sind, gelten bestimmte Verdienstgrenzen. Einige Einkünfte werden auf das Elterngeld angerechnet, während andere nicht angerechnet werden.
Wie wird das Elterngeld ausgezahlt?
Das Elterngeld wird monatlich auf Ihr Bankkonto überwiesen. Sie können auch eine Splittung des Elterngelds beantragen, d.h. eine Aufteilung auf mehrere Monate in unterschiedlicher Höhe.
Kann ich Elterngeld erhalten, wenn ich arbeitslos bin?
Ja, auch wenn Sie arbeitslos sind, können Sie Elterngeld beantragen. Es werden jedoch bestimmte Regelungen und Voraussetzungen beachtet.
Was passiert, wenn ich während des Bezugs von Elterngeld erneut schwanger werde und mein erstes Kind noch nicht geboren ist?
Wenn Sie während des Bezugs von Elterngeld erneut schwanger werden, bleibt der Elterngeldbezug für das erste Kind unverändert. Das Elterngeld für das zweite Kind wird dann im Rahmen des ElterngeldPlus gezahlt.
Was passiert, wenn ich während des Bezugs von Elterngeld wieder arbeiten möchte?
Wenn Sie während des Bezugs von Elterngeld wieder arbeiten möchten, können Sie Teilzeit arbeiten und gleichzeitig Elterngeld in Anspruch nehmen. Es gelten dabei bestimmte Regelungen und Verdienstgrenzen.
Werden Kinderbetreuungskosten auf das Elterngeld angerechnet?
Nein, Kinderbetreuungskosten werden nicht auf das Elterngeld angerechnet. Sie können also gleichzeitig Elterngeld beziehen und Kinderbetreuungskosten geltend machen.
Was passiert, wenn ich während des Elterngeld-Bezugs eine Gehaltserhöhung erhalte?
Wenn Sie während des Elterngeld-Bezugs eine Gehaltserhöhung erhalten, hat dies in der Regel keine Auswirkungen auf das Elterngeld. Das Elterngeld wird auf Basis des durchschnittlichen Nettoeinkommens vor der Geburt berechnet.
Was bedeutet der Begriff „Partnermonate“ beim Elterngeld?
Die Partnermonate beim Elterngeld beziehen sich auf einen zusätzlichen Bezugszeitraum, der dem nichtbetreuenden Elternteil gewäh