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Fahrtkostenerstattung Berufsgenossenschaft |
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Fahrtkostenerstattung Berufsgenossenschaft
Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus, um eine Erstattung der Fahrtkosten bei beruflich bedingten Unfällen oder Krankheiten bei der Berufsgenossenschaft zu beantragen.
Persönliche Informationen:
Name: _________________________________________
Adresse: _________________________________________
Telefonnummer: _________________________________
E-Mail-Adresse: _________________________________
Unfall- oder Krankheitsdetails:
Datum des Vorfalls: _____________________________
Beschreibung des Unfalls oder der Krankheit: ________________________________________________________________
Ort des Vorfalls: _________________________________
Fahrtkostendetails:
Es werden nur Fahrtkosten für notwendige und angemessene Behandlungen oder Untersuchungen erstattet. Bitte geben Sie die folgenden Informationen für jede Fahrt an:
Fahrt 1:
Entfernung (einfache Fahrt): _______ km
Kosten (pro km): _______ €
Fahrt 2:
Entfernung (einfache Fahrt): _______ km
Kosten (pro km): _______ €
Fahrt 3:
Entfernung (einfache Fahrt): _______ km
Kosten (pro km): _______ €
Bitte füllen Sie weitere Fahrtkostendetails auf einem separaten Blatt aus, falls erforderlich.
Bankverbindung:
Bankname: _________________________________________
Kontoinhaber: _____________________________________
IBAN: ____________________________________________
BIC: _____________________________________________
Erklärung:
Ich erkläre hiermit, dass alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Ich habe die Kostenbelege für die angegebenen Fahrten beigefügt.
_______________________
(Unterschrift des Antragstellers)
Anmerkungen:
1. Fahrtkosten werden nur erstattet, wenn sie notwendig und angemessen sind, und wenn die Behandlung von einem zugelassenen Arzt oder Krankenhaus durchgeführt wurde.
2. Die erstatteten Kosten werden auf Grundlage der tatsächlich gefahrenen Kilometer und der festgelegten Fahrtkostenrückerstattung berechnet.
3. Eine Erstattung ist nur möglich, wenn der Unfall oder die Krankheit während der beruflichen Tätigkeit aufgetreten ist und dies durch einen Bericht des behandelnden Arztes oder einer anderen medizinischen Fachkraft nachgewiesen wird.
4. Der Antragsteller muss alle erforderlichen Kostenbelege und Unterlagen einsenden, um eine Erstattung beantragen zu können.
5. Der Antragsteller wird benachrichtigt, sobald die Berufsgenossenschaft über den Antrag entschieden hat.
Wichtiger Hinweis:
Diese Fahrtkostenerstattung ist an die Bedingungen und Bestimmungen der Berufsgenossenschaft gebunden. Jeglicher Missbrauch oder betrügerisches Verhalten kann rechtliche Konsequenzen haben.
- Was ist die Fahrtkostenerstattung der Berufsgenossenschaft?
- Die Fahrtkostenerstattung der Berufsgenossenschaft ist eine Leistung, die Arbeitnehmern zur Verfügung steht, um die Kosten für Fahrten im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit zu erstatten.
- Wer kann Fahrtkostenerstattung von der Berufsgenossenschaft erhalten?
- Arbeitnehmer, die Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind und berufsbedingte Fahrten durchführen, können Fahrtkostenerstattung beantragen.
- Welche Kosten werden von der Berufsgenossenschaft erstattet?
- Die Berufsgenossenschaft erstattet in der Regel die Kosten für Fahrtmittel, wie beispielsweise Benzin, öffentliche Verkehrsmittel oder Taxifahrten, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit entstehen.
Antragsstellung und Abrechnung
- Wie stelle ich einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung?
- Um einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung bei der Berufsgenossenschaft zu stellen, müssen Sie das entsprechende Formular ausfüllen und alle erforderlichen Belege, wie Quittungen oder Fahrtenbücher, beifügen. Der Antrag kann entweder online über das Portal der Berufsgenossenschaft oder postalisch eingereicht werden.
- Welche Informationen muss ich in meinem Antrag angeben?
- In Ihrem Antrag müssen Sie Ihre persönlichen Angaben, wie Name, Adresse und Mitgliedsnummer, angeben. Außerdem sollten Sie die Details Ihrer berufsbedingten Fahrten, wie Datum, Ziel und Zweck der Fahrt, sowie die entstandenen Kosten, auflisten.
- Wie lange dauert es, bis mein Antrag bearbeitet wird?
- Die Bearbeitungszeit für Ihren Antrag auf Fahrtkostenerstattung kann je nach Arbeitsaufkommen der Berufsgenossenschaft variieren. In der Regel erhalten Sie innerhalb von 4-6 Wochen eine Rückmeldung über den Status Ihres Antrags.
- Wie erfolgt die Auszahlung der erstatteten Kosten?
- Die Auszahlung der erstatteten Kosten erfolgt in der Regel auf Ihr bankkonto, das Sie in Ihrem Antrag angeben. Die Berufsgenossenschaft überweist den Betrag direkt auf Ihr Konto.
Voraussetzungen und Einschränkungen
- Gibt es bestimmte Voraussetzungen für die Fahrtkostenerstattung?
- Ja, um Fahrtkostenerstattung von der Berufsgenossenschaft zu erhalten, müssen Sie in der Regel Mitglied einer Berufsgenossenschaft sein und berufsbedingte Fahrten durchführen. Außerdem müssen die Fahrten einen direkten Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit haben.
- Gibt es Einschränkungen bei den erstattungsfähigen Kosten?
- Ja, nicht alle Kosten im Zusammenhang mit berufsbedingten Fahrten werden von der Berufsgenossenschaft erstattet. Zum Beispiel werden möglicherweise keine Kosten für Privatfahrten, Strafzahlungen oder erhöhte Parkgebühren erstattet.
- Wie oft kann ich Fahrtkostenerstattung beantragen?
- Sie können Fahrtkostenerstattung bei der Berufsgenossenschaft beantragen, so oft Sie berufsbedingte Fahrten durchführen und die Voraussetzungen erfüllen. Es gibt normalerweise keine Begrenzung für die Anzahl der Anträge.
- Gibt es eine Höchstgrenze für die Fahrtkostenerstattung?
- Ja, bei der Fahrtkostenerstattung der Berufsgenossenschaft gibt es in der Regel eine Höchstgrenze für die erstattungsfähigen Kosten. Die genaue Höhe variiert je nach Berufsgenossenschaft und kann in den Richtlinien oder Verträgen festgelegt sein.