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Verhinderungspflege |
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Verhinderungspflege
Vordruck für die Beantragung von Verhinderungspflege
Pflegebedürftiger:
Vorname: _______________ Nachname: _______________
Geburtsdatum: _______________ Pflegegrad: _______________
Pflegeversicherungsnummer: _______________
Pflegeperson:
Vorname: _______________ Nachname: _______________
Geburtsdatum: _______________ Adresse: _______________
Telefonnummer: _______________ E-Mail-Adresse: _______________
Zeitraum der Verhinderungspflege:
Von: _______________ Bis: _______________
Grund für die Verhinderung:
_____________________________________________________________
Unterstützung während der Verhinderungspflege:
Name der Ersatzperson: _______________
Vorname: _______________ Nachname: _______________
Geburtsdatum: _______________ Adresse: _______________
Telefonnummer: _______________ E-Mail-Adresse: _______________
Pflegerische Tätigkeiten:
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Medizinische Versorgung:
_____________________________________________________________
Hauswirtschaftliche Versorgung:
_____________________________________________________________
Verantwortliche Pflegeeinrichtung:
Name: _______________
Adresse: _______________
Telefonnummer: _______________
Einwilligung:
Ich bin damit einverstanden, dass während meiner Verhinderungspflege die oben genannte Ersatzperson die Aufgaben der Pflegeperson übernimmt.
_____________________________________________________________
(Unterschrift des Pflegebedürftigen)
Bestätigung:
Ich bestätige hiermit, dass ich die Verantwortung für die ordnungsgemäße Organisation und Durchführung der Verhinderungspflege übernehmen werde.
_____________________________________________________________
(Unterschrift der Ersatzperson)
Wichtiger Hinweis:
Bitte reichen Sie dieses Formular rechtzeitig vor Beginn der Verhinderungspflege bei Ihrer Pflegekasse ein, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.
1. Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die dazu dient, pflegende Angehörige zeitweise zu entlasten, wenn sie verhindert sind, die Pflege zu übernehmen.
2. Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Anspruch auf Verhinderungspflege haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die von einem Angehörigen oder einer nahestehenden Person gepflegt werden.
3. Wie hoch ist der Anspruch auf Verhinderungspflege?
Der Anspruch auf Verhinderungspflege beträgt bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr. Bei einer Kombination von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kann der Gesamtbetrag auf bis zu 2.418 Euro erhöht werden.
4. Wie kann Verhinderungspflege beantragt werden?
Um Verhinderungspflege zu beantragen, müssen Sie sich an Ihre Pflegekasse wenden. Dort erhalten Sie die nötigen Antragsformulare und Informationen zur weiteren Vorgehensweise.
5. Welche Leistungen umfasst Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege umfasst verschiedene Leistungen, wie die Übernahme der Pflege durch eine Ersatzpflegeperson, die Unterstützung im Haushalt und die Begleitung bei Aktivitäten des täglichen Lebens.
6. Wie lange kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden?
Verhinderungspflege kann für maximal 42 Tage im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Bei der Kombination mit Kurzzeitpflege können es insgesamt bis zu 63 Tage sein.
7. Kann Verhinderungspflege auch stundenweise genommen werden?
Ja, Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Hierbei wird die Leistung entsprechend dem zeitlichen Umfang berechnet.
8. Kann Verhinderungspflege auch im Ausland genommen werden?
Ja, Verhinderungspflege kann auch im Ausland genommen werden. Es gelten jedoch spezielle Regelungen und Voraussetzungen, die im Vorfeld geklärt werden müssen.
9. Was passiert mit nicht genutzter Verhinderungspflege?
Nicht genutzte Verhinderungspflege kann bis zum Ende des übernächsten Kalenderjahres übertragen und genutzt werden. Eine Auszahlung des nicht genutzten Betrags ist nicht möglich.
10. Kann Verhinderungspflege mehrmals im Jahr in Anspruch genommen werden?
Ja, Verhinderungspflege kann mehrmals im Jahr in Anspruch genommen werden. Dabei ist jedoch der jährliche Höchstbetrag von 1.612 Euro zu beachten.
11. Wie wird die Verhinderungspflege abgerechnet?
Die Verhinderungspflege wird auf Basis einer vereinbarten Vergütung abgerechnet. Die genauen Modalitäten werden zwischen der Ersatzpflegeperson und der Pflegekasse festgelegt.
12. Kann die Ersatzpflegeperson aus dem Familienkreis stammen?
Ja, die Ersatzpflegeperson kann aus dem Familienkreis stammen. Allerdings dürfen enge Verwandte ersten Grades nicht gleichzeitig als Ersatzpflegeperson und Hauptpflegeperson tätig sein.
13. Kann Verhinderungspflege auch kombiniert mit anderen Leistungen genutzt werden?
Ja, Verhinderungspflege kann auch mit anderen Leistungen, wie beispielsweise der Tagespflege, der Nachtpflege oder der Kurzzeitpflege, kombiniert werden. Dadurch können verschiedene Betreuungsformen miteinander verknüpft werden.
14. Wann sollte Verhinderungspflege beantragt werden?
Es empfiehlt sich, Verhinderungspflege frühzeitig zu beantragen, sobald absehbar ist, dass die Pflegeperson in absehbarer Zeit verhindert sein wird. Eine rechtzeitige Antragstellung vermeidet Verzögerungen bei der Genehmigung.
15. Werden zusätzliche Kosten bei der Inanspruchnahme von Verhinderungspflege fällig?
Ja, bei der Inanspruchnahme von Verhinderungspflege können zusätzliche Kosten entstehen. Diese können beispielsweise für Fahrtkosten der Ersatzpflegeperson oder für Verpflegungskosten anfallen.