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Elternzeit Arbeitgeber |
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Liebe Arbeitgeberin, lieber Arbeitgeber,
hiermit teile ich Ihnen meine Absicht mit, Elternzeit zu nehmen, gemäß § 15 Abs. 2 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
Angaben zur Person:
Name: _________________________________________________________
Geburtsdatum: ________________________________________________
Anschrift: _____________________________________________________
Telefonnummer: _______________________________________________
E-Mail-Adresse: _______________________________________________
Beschäftigungszeitraum im Unternehmen: ___________________ bis ________________
Elternzeit:
Ich beabsichtige, Elternzeit zu nehmen ab dem __________________ und diese in folgendem Zeitraum zu beanspruchen:
Von: ________________ bis: ________________________
Die gewünschte Dauer der Elternzeit beträgt insgesamt _____________________ Monate.
Arbeitszeit während der Elternzeit:
Während der Elternzeit beabsichtige ich, in Teilzeit zu arbeiten gemäß § 15 Abs. 5 BEEG. Die geplante Arbeitszeit beträgt _____________________ Stunden pro Woche.
Die Aufteilung der Arbeitszeit soll wie folgt erfolgen:
Montag: _________ von __________ bis ___________
Dienstag: _________ von __________ bis ___________
Mittwoch: _________ von __________ bis ___________
Donnerstag: _________ von __________ bis ___________
Freitag: _________ von __________ bis ___________
Vertretungsregelung:
Während meiner Abwesenheit in Elternzeit wird mich folgende Person vertreten:
Name des/der Vertreters/in: ____________________________________________
E-Mail-Adresse des/der Vertreters/in: ___________________________________
Telefonnummer des/der Vertreters/in: ___________________________________
Genehmigung:
Ich bitte Sie höflich um Bestätigung und Genehmigung meines Elternzeit-Antrags. Bitte füllen Sie die folgenden Informationen aus:
Genehmigt am: ______________ Stempel/Unterschrift: _____________________
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter den oben angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen,
_______________________________ (handschriftliche Unterschrift)
- Was ist Elternzeit?
- Elternzeit ist eine gesetzlich geregelte Auszeit vom Beruf, die Eltern nach der Geburt ihres Kindes in Anspruch nehmen können.
- Wer hat Anspruch auf Elternzeit?
- Elternzeit steht beiden Elternteilen zu, unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis oder der Arbeitszeit.
- Wann kann Elternzeit beantragt werden?
- Elternzeit kann bis zum dritten Geburtstag des Kindes beantragt werden.
Formale Anforderungen
- Muss die Elternzeit schriftlich beantragt werden?
- Ja, der Arbeitgeber muss einen schriftlichen Antrag auf Elternzeit erhalten.
- Welche Informationen müssen im Antrag enthalten sein?
- Der Antrag sollte die gewünschte Dauer und den Zeitpunkt der Elternzeit enthalten.
- Wie früh im Voraus muss die Elternzeit beantragt werden?
- Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich beantragt werden.
Bezahlung während der Elternzeit
- Erhalte ich während der Elternzeit weiterhin mein Gehalt?
- Während der Elternzeit besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Gehalt. Es gibt jedoch das Elterngeld, das einen gewissen Einkommensersatz bietet.
- Wie hoch ist das Elterngeld?
- Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen monatlichen Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes.
- Bekomme ich während der Elternzeit weiterhin Sozialversicherungsleistungen?
- Während der Elternzeit bleiben Sozialversicherungsleistungen wie Krankenversicherung und Rentenversicherung erhalten.
Arbeitszeitmodelle und Wiedereinstieg
- Kann ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?
- Ja, es besteht die Möglichkeit, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Dies muss jedoch im Voraus mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden.
- Wie gestaltet sich der Wiedereinstieg nach der Elternzeit?
- Nach der Elternzeit haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Rückkehr an Ihren alten Arbeitsplatz oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz.
- Kann der Arbeitgeber die Elternzeit ablehnen?
- Der Arbeitgeber kann die Elternzeit nur in Ausnahmefällen ablehnen, beispielsweise wenn dies die betrieblichen Belange erheblich beeinträchtigt.