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Feststellungserklärung Grundsteuer |
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Feststellungserklärung Grundsteuer
Hiermit erkläre(n) ich/wir, _______________________ (Vor- und Nachname) und _______________________ (Vor- und Nachname), im folgenden „Eigentümer“ genannt, dass die nachfolgenden Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.
1. Grundstücksdaten
Name des Grundstücks: ___________________________________________________
Adresse des Grundstücks: _________________________________________________
Grundbuchbezirk: ______________________________________________________
Grundbuchblatt: ________________________________________________________
2. Steuerliche Angaben
Steuernummer des Grundstücks: ___________________________________________
Einheitswert des Grundstücks: ____________________________________________
Steuermesszahl: ______________________________________________________
3. Eigentümerdaten
Adresse des Eigentümers: ________________________________________________
Steuernummer des Eigentümers: ___________________________________________
Steuerliche Identifikationsnummer des Eigentümers: ________________________
4. Erklärungen
4.1 Der Eigentümer erklärt, dass er/sie das Grundstück zum _______________________ (Datum) erworben hat.
4.2 Der Eigentümer erklärt, dass das Grundstück zu folgenden Zwecken genutzt wird: ________________________________________________________
4.3 Der Eigentümer erklärt, dass das Grundstück vollständig bebaut ist und keine unbebauten Flächen vorhanden sind, außer den gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen.
4.4 Der Eigentümer erklärt, dass das Grundstück gegenwärtig nicht vermietet ist und ausschließlich für persönliche Wohnzwecke genutzt wird.
4.5 Der Eigentümer erklärt, dass ihm/ihr keine weiteren steuerlich relevanten Informationen bezüglich des Grundstücks vorliegen.
5. Unterschriften
Ort: _______________________
Datum: _______________________
___________________________ ___________________________
(Unterschrift Eigentümer 1) (Unterschrift Eigentümer 2)
1. Was ist eine Feststellungserklärung Grundsteuer?
Die Feststellungserklärung Grundsteuer ist ein Dokument, das von Eigentümern von Grundstücken oder Gebäuden eingereicht werden muss, um die Grundsteuer für das betreffende Jahr festzulegen.
2. Wer ist verpflichtet, eine Feststellungserklärung Grundsteuer einzureichen?
Alle Eigentümer von Grundstücken oder Gebäuden sind verpflichtet, eine Feststellungserklärung Grundsteuer einzureichen, sofern sie zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet sind.
3. Wie wird die Feststellungserklärung Grundsteuer eingereicht?
Die Feststellungserklärung Grundsteuer kann entweder in Papierform bei der zuständigen Finanzbehörde eingereicht werden oder elektronisch über das Elster-Portal.
4. Welche Informationen müssen in der Feststellungserklärung Grundsteuer angegeben werden?
In der Feststellungserklärung Grundsteuer müssen verschiedene Informationen angegeben werden, wie beispielsweise die Anschrift des Grundstücks, die Größe des Grundstücks, das Baujahr des Gebäudes und der Einheitswert des Grundstücks.
5. Muss die Feststellungserklärung Grundsteuer jährlich eingereicht werden?
Ja, die Feststellungserklärung Grundsteuer muss in der Regel jährlich eingereicht werden, um die Grundsteuer für das betreffende Jahr festzulegen.
6. Gibt es Fristen für die Einreichung der Feststellungserklärung Grundsteuer?
Ja, die genauen Fristen für die Einreichung der Feststellungserklärung Grundsteuer können je nach Bundesland unterschiedlich sein. In der Regel muss die Erklärung jedoch bis zum 31. Mai des jeweiligen Jahres eingereicht werden.
7. Welche Konsequenzen hat es, wenn die Feststellungserklärung Grundsteuer nicht rechtzeitig eingereicht wird?
Wenn die Feststellungserklärung Grundsteuer nicht rechtzeitig eingereicht wird, kann dies zu Verspätungszuschlägen oder sogar zu Schätzungen durch die Finanzbehörde führen. Es ist daher wichtig, die Fristen einzuhalten.
8. Was passiert, nachdem die Feststellungserklärung Grundsteuer eingereicht wurde?
Nachdem die Feststellungserklärung Grundsteuer eingereicht wurde, prüft die Finanzbehörde die Angaben und legt den Grundsteuermessbetrag fest. Der Eigentümer erhält dann einen Bescheid über die festgelegte Grundsteuer.
9. Kann die Feststellungserklärung Grundsteuer nachträglich geändert werden?
Ja, es ist möglich, die Feststellungserklärung Grundsteuer nachträglich zu ändern. Dies kann beispielsweise erforderlich sein, wenn sich die Informationen über das Grundstück oder das Gebäude ändern.
10. Gibt es Ausnahmen von der Grundsteuerpflicht?
Ja, in bestimmten Fällen können Eigentümer von Grundstücken oder Gebäuden von der Grundsteuerpflicht befreit werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Grundstück für gemeinnützige Zwecke genutzt wird.
11. Muss die Feststellungserklärung Grundsteuer von einem Steuerberater erstellt werden?
Es ist grundsätzlich möglich, die Feststellungserklärung Grundsteuer selbst zu erstellen. Bei komplexen Sachverhalten oder Unklarheiten kann es jedoch sinnvoll sein, einen Steuerberater hinzuzuziehen.
12. Welche Strafen drohen bei falschen Angaben in der Feststellungserklärung Grundsteuer?
Bei falschen Angaben in der Feststellungserklärung Grundsteuer drohen empfindliche Strafen, wie beispielsweise Geldbußen oder sogar strafrechtliche Konsequenzen. Es ist daher wichtig, die Angaben sorgfältig zu überprüfen und korrekte Informationen anzugeben.
13. Kann die Feststellungserklärung Grundsteuer auch online eingereicht werden?
Ja, die Feststellungserklärung Grundsteuer kann auch online über das Elster-Portal der Finanzbehörde eingereicht werden. Dies stellt eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit dar, die Erklärung abzugeben.
14. Sind alle Eigentümer einer Immobilie verpflichtet, die Feststellungserklärung Grundsteuer einzureichen?
Nein, in der Regel ist es ausreichend, wenn ein Eigentümer die Feststellungserklärung Grundsteuer einreicht. Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen zu den Miteigentumsanteilen angegeben werden.
15. Können Steuerberater die Feststellungserklärung Grundsteuer im Namen ihrer Kunden einreichen?
Ja, Steuerberater können die Feststellungserklärung Grundsteuer im Namen ihrer Kunden einreichen. Hierfür benötigen sie eine entsprechende Vollmacht des Eigentümers.