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Elternzeit |
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Elternzeit
Erklärung über die Inanspruchnahme von Elternzeit
Angaben zur Elternzeit beantragenden Person:
Name: ___________________________
Vorname: ________________________
Geburtsdatum: ____________________
Anschrift: ________________________
_________________________________
_________________________________
E-Mail: _________________________
Telefonnummer: __________________
Arbeitgeber: _____________________
Adresse des Arbeitgebers: _________
_________________________________
Arbeitnehmer-Identifikationsnummer (Sozialversicherungsnummer): _________
Angaben zum Kind:
Name des Kindes: ___________________
Geburtsdatum des Kindes: ____________
Angaben zur Elternzeit:
Die Elternzeit soll beginnen am (Datum): _______________
und enden am (Datum): ____________________
Die Elternzeit wird von folgender Person in Anspruch genommen:
Name: ___________________________
Vorname: ________________________
Geburtsdatum: ____________________
Das Kind lebt mit der Antragstellerin/dem Antragsteller in einem gemeinsamen Haushalt.
Die Antragstellerin/der Antragsteller hat Elternzeit bereits in Anspruch genommen (bitte Anzahl der bereits genommenen Monate angeben): ______
Die Antragstellerin/der Antragsteller beabsichtigt, während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung mit ______ Stunden pro Woche bei demselben Arbeitgeber auszuüben.
Rechtliche Hinweise:
Durch die Inanspruchnahme von Elternzeit besteht ein Sonderkündigungsschutz nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) und dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG).
Der/die Arbeitgeber/in ist über die gewählte Elternzeit mindestens sieben Wochen vor deren Beginn schriftlich zu informieren.
Unterschriften:
_______________________________ _______________________________
Ort, Datum Unterschrift
_______________________________
Unterschrift Arbeitgeber/in
Was ist Elternzeit?
Elternzeit ist eine gesetzliche Bestimmung, die es Eltern ermöglicht, eine Auszeit von der Arbeit zu nehmen, um sich um ihr Neugeborenes zu kümmern oder ihre Kinder in den ersten Lebensjahren zu betreuen. Während der Elternzeit ruht der Arbeitsvertrag und der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Elterngeld.
Wer hat Anspruch auf Elternzeit?
Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf Elternzeit, wenn sie mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und das Kind selbst betreuen und erziehen möchten. Dies gilt sowohl für leibliche Eltern als auch für Adoptiv- oder Pflegeeltern.
Wie lange dauert die Elternzeit?
Die Elternzeit beträgt insgesamt bis zu 36 Monate. Sie kann aufgeteilt und flexibel genommen werden. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes Elternzeit zu nehmen.
Wie beantrage ich Elternzeit?
Um Elternzeit zu beantragen, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, wann Sie die Elternzeit nehmen möchten und für welchen Zeitraum. Der Antrag sollte mindestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit gestellt werden.
Wie wird die Elternzeit finanziell unterstützt?
Während der Elternzeit haben Sie Anspruch auf Elterngeld, das einen Teil Ihres aktuellen Einkommens ersetzt. Die genaue Höhe des Elterngeldes hängt von Ihrem bisherigen Einkommen ab. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die konkreten Bedingungen und Höhe des Elterngeldes.
Kann ich während der Elternzeit arbeiten?
Während der Elternzeit ist eine berufliche Tätigkeit bis zu 30 Stunden pro Woche erlaubt. Bei einer höheren Arbeitszeit wird das Elterngeld gekürzt. Sprechen Sie diesbezüglich mit Ihrem Arbeitgeber und informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Regelungen.
Kann der Arbeitgeber die Elternzeit ablehnen?
Nein, der Arbeitgeber kann die Elternzeit nicht ablehnen. Eltern haben gesetzlich einen Anspruch darauf, Elternzeit zu nehmen und der Arbeitgeber ist verpflichtet, dies zu ermöglichen.
Kann ich die Elternzeit verlängern oder verkürzen?
Ja, sowohl eine Verlängerung als auch eine Verkürzung der Elternzeit ist möglich. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber so früh wie möglich über die gewünschten Änderungen und stellen Sie einen schriftlichen Antrag.
Kann ich während der Elternzeit meinen Arbeitsplatz verlieren?
Nein, während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Der Arbeitnehmer kann nicht wegen der Elternzeit gekündigt werden.
Wird die Elternzeit auf den Urlaubsanspruch angerechnet?
Ja, die Elternzeit wird auf den Urlaubsanspruch angerechnet. Wenn Sie beispielsweise sechs Monate Elternzeit nehmen, wird Ihnen für diese Zeit der normale Urlaubsanspruch gekürzt.
Welche Rechte habe ich nach der Elternzeit?
Nach der Elternzeit haben Sie das Recht, an Ihren vorherigen Arbeitsplatz zurückzukehren. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihre Stelle für Sie freizuhalten.
Was passiert, wenn ich während der Elternzeit schwanger werde?
Wenn Sie während der Elternzeit erneut schwanger werden, haben Sie das Recht, die Elternzeit für das neue Kind zu beantragen. Sie können die bereits beantragte Elternzeit unterbrechen und nach Beendigung der Mutterschutzfrist für das neue Kind erneut in Elternzeit gehen.
Gibt es auch Vätermonate in der Elternzeit?
Ja, seit dem 1. Januar 2020 gibt es die sogenannten Vätermonate. Väter haben Anspruch auf einen eigenen Elterngeldmonat, den sie separat vom Elterngeld der Mutter beantragen können. Dadurch soll die partnerschaftliche Aufteilung von Betreuung und Erwerbstätigkeit gefördert werden.