WORD
Muster
Vorlage
Feststellungserklärung Sachsen |
PDF WORD-Datei |
⭐⭐⭐⭐ 4.76 | 2777 |
ÖFFNEN – Vordruck |
Ausdrucken
Ausfüllen
Feststellungserklärung Sachsen
Ich, ___________________ (vollständiger Name des Antragstellers), geboren am ___________________ (Geburtsdatum), wohnhaft in ___________________ (vollständige Adresse des Antragstellers), erkläre hiermit Folgendes:
1. Ich beantrage hiermit die Feststellung meiner Ansprüche nach dem sächsischen Recht.
2. Ich bestätige hiermit, dass ich alle erforderlichen Informationen und Unterlagen, einschließlich meiner persönlichen Identifikationsdokumente, bereitgestellt habe.
3. Ich bin mir bewusst, dass falsche Angaben in dieser Feststellungserklärung strafrechtlich verfolgt werden und zur Ablehnung meines Antrags führen können.
4. Ich bin bereit, an weiteren Untersuchungen oder Prüfungen teilzunehmen, die im Rahmen dieser Feststellung erforderlich sein könnten.
5. Ich erkläre hiermit, dass ich alle Rechtsansprüche auf die von mir angegebenen Informationen, Unterlagen und Ansprüche besitze und dass diese weder im Besitz noch Gegenstand von Gerichtsverfahren oder Streitigkeiten sind.
6. Alle von mir gemachten Angaben sind wahrheitsgemäß und vollständig.
7. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass diese Feststellungserklärung und alle damit verbundenen Informationen und Unterlagen von den zuständigen Behörden auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden dürfen.
8. Ich verstehe, dass die Entscheidung über meinen Antrag von den zuständigen Behörden getroffen wird und dass ich keinen Anspruch auf eine positive Entscheidung habe.
9. Ich erkläre hiermit meine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten im Rahmen dieses Antragsverfahrens.
10. Ich erkläre, dass ich alle vorgeschriebenen Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit diesem Antrag entrichtet habe.
11. Ich bin verpflichtet, die zuständigen Behörden über Änderungen meiner persönlichen Daten oder Situation unverzüglich zu informieren.
Unterschrift:
Datum:
Was ist eine Feststellungserklärung Sachsen?
Eine Feststellungserklärung Sachsen ist ein Dokument, das von Steuerpflichtigen in Sachsen eingereicht wird, um ihre Einkünfte und Ausgaben für das vergangene Steuerjahr festzustellen. Sie dient dazu, die persönliche Einkommensteuer zu berechnen und eventuelle Steuerrückzahlungen oder -nachzahlungen zu ermitteln.
Wer muss eine Feststellungserklärung Sachsen einreichen?
In Sachsen müssen Sie eine Feststellungserklärung einreichen, wenn Sie folgende Kriterien erfüllen:
- Sie haben Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
- Sie sind Land- oder Forstwirt
- Sie haben Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Sie haben Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Sie haben Einkünfte aus Kapitalvermögen, die nicht der Abgeltungssteuer unterliegen
- Sie haben Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, für die der Arbeitgeber keinen Lohnsteuerabzug vorgenommen hat
- Sie haben Einkünfte aus Vermögensverwaltung
- Sie haben Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften
- Sie haben Einkünfte aus ausländischen Einkunftsquellen
- Sie haben Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen
Wie fülle ich eine Feststellungserklärung Sachsen aus?
Folgen Sie diesen Schritten, um eine Feststellungserklärung Sachsen auszufüllen:
- Besorgen Sie sich das offizielle Formular für die Feststellungserklärung Sachsen
- Tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein, wie Name, Adresse, Steuernummer
- Geben Sie Ihre Einkünfte aus den verschiedenen Einkunftsarten an, z.B. selbstständige Tätigkeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen usw.
- Fügen Sie Ihre Ausgaben und Werbungskosten hinzu
- Berechnen Sie Ihre Einkommenssteuer anhand der angegebenen Informationen
- Unterschreiben Sie die Feststellungserklärung und reichen Sie sie fristgerecht beim Finanzamt ein
Welche Fristen gelten für die Abgabe einer Feststellungserklärung Sachsen?
Die Abgabefrist für eine Feststellungserklärung Sachsen ist in der Regel der 31. Juli des Folgejahres.
Welche Strafen drohen bei verspäteter Abgabe oder Nichtabgabe einer Feststellungserklärung Sachsen?
Wenn Sie Ihre Feststellungserklärung Sachsen nicht fristgerecht einreichen oder gar nicht einreichen, kann das Finanzamt Strafen verhängen. Diese können in Form von Verspätungszuschlägen oder Zwangsgeldern erfolgen. Die genaue Höhe der Strafen richtet sich nach der Höhe des zu erwartenden Steuerbetrags.
Kann ich eine bereits abgegebene Feststellungserklärung Sachsen nachträglich ändern?
Ja, es ist möglich, eine bereits abgegebene Feststellungserklärung Sachsen nachträglich zu ändern. Hierfür müssen Sie eine berichtigte Feststellungserklärung beim Finanzamt einreichen. Beachten Sie jedoch, dass Sie nur innerhalb einer bestimmten Frist nach Abgabe der Erklärung eine Berichtigung vornehmen können.
Muss ich meine Einkünfte aus dem Ausland in der Feststellungserklärung Sachsen angeben?
Ja, Sie müssen Ihre Einkünfte aus dem Ausland in der Feststellungserklärung Sachsen angeben. Dazu gehören beispielsweise Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Ausland, Einkünfte aus ausländischen Kapitalvermögen oder Einkünfte aus einer ausländischen selbstständigen Tätigkeit.
Welche Unterlagen muss ich der Feststellungserklärung Sachsen beilegen?
Je nach Art der Einkünfte müssen Sie der Feststellungserklärung Sachsen verschiedene Anlagen beifügen. Beispiele für häufig benötigte Unterlagen sind:
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung für selbstständige Tätigkeiten
- Kontoauszüge für Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Mietverträge und Belege für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Belege für Werbungskosten und Ausgaben
Wie lange dauert es, bis das Finanzamt die Feststellungserklärung Sachsen bearbeitet hat?
Die Bearbeitungsdauer einer Feststellungserklärung Sachsen kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Komplexität Ihrer Steuersituation und der aktuellen Arbeitsbelastung des Finanzamtes. In der Regel sollten Sie jedoch mit einer Bearbeitungszeit von einigen Wochen bis mehreren Monaten rechnen.
Wann erhalte ich meine Steuererstattung nach Abgabe der Feststellungserklärung Sachsen?
Die Dauer bis zur Auszahlung einer Steuererstattung nach Abgabe der Feststellungserklärung Sachsen kann ebenfalls variieren. Sobald das Finanzamt Ihre Erklärung bearbeitet hat und zu dem Ergebnis kommt, dass eine Steuererstattung an Sie fällig ist, wird der Betrag in der Regel innerhalb von einigen Wochen auf Ihr angegebenes Konto überwiesen.
Kann ich einen Steuerberater oder Steuerberaterin beauftragen, um meine Feststellungserklärung Sachsen auszufüllen?
Ja, Sie können einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin beauftragen, um Ihre Feststellungserklärung Sachsen auszufüllen. Ein Steuerberater ist ein Fachmann auf dem Gebiet der Steuergesetzgebung und kann Ihnen bei der korrekten Ausfüllung der Erklärung und der Optimierung Ihrer Steuersituation helfen.
Gibt es eine Möglichkeit, die Feststellungserklärung Sachsen elektronisch einzureichen?
Ja, in Sachsen besteht die Möglichkeit, die Feststellungserklärung Sachsen elektronisch über das Elster-Portal des Finanzamts einzureichen. Das Elster-Portal ermöglicht eine schnellere und einfachere Übermittlung der Erklärung und bietet außerdem die Möglichkeit, Steuererklärungen der Vorjahre einzusehen und zu überarbeiten.
Wie kann ich das Finanzamt kontaktieren, wenn ich Fragen zur Feststellungserklärung Sachsen habe?
Wenn Sie Fragen zur Feststellungserklärung Sachsen haben, können Sie das Finanzamt telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Die genauen Kontaktdaten finden Sie auf der Website des Finanzamts oder auf Ihrem Schreiben zur Feststellungserklärung.
Kann ich die Feststellungserklärung Sachsen auch offline einreichen?
Ja, Sie können die Feststellungserklärung Sachsen auch in Papierform einreichen. Hierfür müssen Sie das offizielle Formular ausdrucken, ausfüllen und zusammen mit den entsprechenden Unterlagen per Post an das Finanzamt senden. Bitte beachten Sie, dass dies in der Regel mehr Zeit in Anspruch nimmt als die elektronische Einreichung.