Langzeit Lieferantenerklärung Für Waren Mit Präferenzursprungseigenschaft Vordruck



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Langzeit Lieferantenerklärung Für Waren Mit Präferenzursprungseigenschaft
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Langzeit Lieferantenerklärung Für Waren Mit Präferenzursprungseigenschaft

Allgemeine Informationen

Im Rahmen dieser Lieferantenerklärung bestätigt der Lieferant, dass die gelieferten Waren die Präferenzursprungseigenschaft besitzen. Diese Erklärung wird gemäß den Bestimmungen des Abkommens über den Zollkodex der Europäischen Union (UZK) erstellt.

Name und Anschrift des Lieferanten

Name des Lieferanten: ____________________________

Anschrift des Lieferanten: _________________________

Informationen zum Empfänger

Name des Empfängers: ____________________________

Anschrift des Empfängers: _________________________

Warenbeschreibung

Artikelnummer: _________________________________

Bezeichnung der Waren: __________________________

Rohstoffe und Herkunft: _________________________

Warenwert: ____________________________________

Präferenzursprungsbescheinigung

Der Lieferant erklärt hiermit, dass die gelieferten Waren gemäß den Bestimmungen des UZK und den geltenden Ursprungsregeln einen Präferenzursprung haben.

Der Lieferant bestätigt weiterhin, dass alle erforderlichen Informationen und Ursprungsunterlagen vorliegen und im Falle einer Kontrolle zur Verfügung gestellt werden können.

Zeitraum der Gültigkeit

Diese Lieferantenerklärung hat eine Gültigkeitsdauer von _____ Monaten ab dem Ausstellungsdatum.

Unterschrift

Diese Lieferantenerklärung wird rechtsverbindlich durch die Unterzeichnung des Lieferanten. Datum: ___________

Linien für handschriftliche Eintragungen:

________________________

________________________

________________________

________________________

________________________


Frage 1: Was ist eine Lieferantenerklärung?

Eine Lieferantenerklärung ist ein Dokument, das vom Lieferanten oder Exporteur ausgestellt wird, um den Präferenzursprung einer Ware zu bestätigen. Sie wird verwendet, um Zollpräferenzen in Handelsabkommen zu beantragen und die Anwendung von Zollsätzen oder anderen handelspolitischen Maßnahmen zu erleichtern.

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Frage 2: Was ist eine Langzeit Lieferantenerklärung?

Die Langzeit Lieferantenerklärung ist eine spezielle Art von Lieferantenerklärung, die für nichtpräferenziellen Ursprung verwendet wird. Sie gilt für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel 12 Monate) und ermöglicht es dem Exporteur, Lieferantenerklärungen für mehrere Lieferungen an denselben Kunden auszustellen, ohne dass für jede Sendung eine separate Erklärung erforderlich ist.

Frage 3: Wann muss eine Langzeit Lieferantenerklärung verwendet werden?

Eine Langzeit Lieferantenerklärung muss verwendet werden, wenn mehrere Lieferungen von Waren mit nichtpräferenziellem Ursprung an denselben Kunden erfolgen. Sie dient als Nachweis für den Status des Ursprungs der Waren und erleichtert die Zollabfertigung.

Frage 4: Wer ist berechtigt, eine Langzeit Lieferantenerklärung auszustellen?

Nur Unternehmen, die über die erforderlichen Informationen und Nachweise bezüglich des Ursprungs der Waren verfügen, sind berechtigt, eine Langzeit Lieferantenerklärung auszustellen. Dies sind in der Regel Hersteller oder Exporteure der Waren.

Frage 5: Welche Informationen sollten in einer Langzeit Lieferantenerklärung enthalten sein?

Die Langzeit Lieferantenerklärung sollte folgende Informationen enthalten:

  • Name und Adresse des Exporteurs
  • Name und Adresse des Kunden
  • Beschreibung der Waren, einschließlich des Zolltarifcodes
  • Angabe des Ursprungs der Waren
  • Gültigkeitszeitraum der Lieferantenerklärung
  • Unterschrift und Datum der Ausstellung
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Frage 6: Welche Dokumente müssen einer Langzeit Lieferantenerklärung beigefügt werden?

Einer Langzeit Lieferantenerklärung müssen keine weiteren Dokumente beigefügt werden. Es ist jedoch ratsam, zusätzliche Aufzeichnungen und Nachweise über den Ursprung der Waren aufzubewahren, falls eine Überprüfung durch die Zollbehörden erforderlich ist.

Frage 7: Wie sollte eine Langzeit Lieferantenerklärung archiviert werden?

Eine Langzeit Lieferantenerklärung sollte für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren ab dem Ende des Gültigkeitszeitraums aufbewahrt werden. Sie sollte in einem sicheren und zugänglichen Archivierungssystem aufbewahrt werden, um eine einfache Überprüfung durch die Zollbehörden zu ermöglichen.

Frage 8: Ist eine Langzeit Lieferantenerklärung rechtlich bindend?

Ja, eine Langzeit Lieferantenerklärung ist rechtlich bindend. Durch die Unterzeichnung der Erklärung bestätigt der Exporteur die Richtigkeit der angegebenen Informationen und haftet für falsche Angaben.

Frage 9: Wie beantrage ich Zollpräferenzen mit einer Langzeit Lieferantenerklärung?

Um Zollpräferenzen mit einer Langzeit Lieferantenerklärung zu beantragen, müssen Sie das Dokument zusammen mit den anderen erforderlichen Handelsdokumenten (z. B. Handelsrechnungen, Frachtpapiere) bei den jeweiligen Zollbehörden einreichen. Die genauen Verfahren und Anforderungen können je nach Land und Handelsabkommen variieren.

Frage 10: Was passiert, wenn eine Langzeit Lieferantenerklärung falsche Informationen enthält?

Wenn eine Langzeit Lieferantenerklärung falsche oder ungenaue Informationen enthält, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen. Der Exporteur kann mit Bußgeldern belegt werden und sein Anspruch auf Zollpräferenzen kann ungültig werden.

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Frage 11: Kann eine Langzeit Lieferantenerklärung widerrufen oder geändert werden?

Eine Langzeit Lieferantenerklärung kann widerrufen oder geändert werden, wenn sich die Informationen ändern oder ungenau sind. In diesem Fall sollte der Exporteur eine neue Lieferantenerklärung ausstellen und die alte widerrufen.

Frage 12: Gibt es Muster oder Vorlagen für Langzeit Lieferantenerklärungen?

Ja, es gibt Muster und Vorlagen für Langzeit Lieferantenerklärungen, die als Referenz verwendet werden können. Diese Muster enthalten häufig bereits alle erforderlichen Informationen und können an die spezifischen Anforderungen des Exporteurs angepasst werden.

Frage 13: Gibt es Unterschiede zwischen Langzeit Lieferantenerklärungen in verschiedenen Ländern?

Ja, die genauen Anforderungen und Verfahren für Langzeit Lieferantenerklärungen können je nach Land und Handelsabkommen variieren. Es ist wichtig, sich mit den spezifischen Vorschriften des Ziellandes vertraut zu machen, um sicherzustellen, dass die Erklärung korrekt ausgestellt wird.

Frage 14: Wo finde ich weitere Informationen zur Langzeit Lieferantenerklärung?

Weitere Informationen zur Langzeit Lieferantenerklärung finden Sie in den Handelsabkommen und den entsprechenden Zollvorschriften des jeweiligen Landes. Es kann auch hilfreich sein, sich an die örtliche Industrie- und Handelskammer oder andere Handelsorganisationen zu wenden.

Frage 15: Gibt es Kosten oder Gebühren für die Ausstellung einer Langzeit Lieferantenerklärung?

Die Kosten oder Gebühren für die Ausstellung einer Langzeit Lieferantenerklärung können je nach Unternehmen oder Exporteur variieren. Es ist ratsam, sich bei Ihrem Unternehmen oder Ihrer Exportabteilung nach den genauen Kosten zu erkundigen.


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