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Wohnungsgeberbestätigung Rheinland Pfalz |
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Wohnungsgeberbestätigung Rheinland Pfalz
Wohnungsgeber:
Ich, [Vollständiger Name des Wohnungsgebers], [Anschrift des Wohnungsgebers], bestätige hiermit, dass ich dem/der Mieter/in [Vollständiger Name des Mieters], [Anschrift des Mieters], die folgende Wohnung überlassen habe:
Wohnungsdaten:
Adresse: [Straße], [Hausnummer], [PLZ], [Ort]
Wohnungsgröße: [Quadratmeterzahl]
Mietbeginn: [Datum des Mietbeginns]
Mietdauer:
Die Wohnung wurde dem/der Mieter/in für einen befristeten unbefristeten Zeitraum überlassen.
Untermieterlaubnis:
Der/die Mieter/in ist [berechtigt] nicht berechtigt, die Wohnung als Untermieter/in weiterzuvermieten.
Einwohnermeldung:
Der/die Mieter/in hat sich ordnungsgemäß beim Einwohnermeldeamt angemeldet.
Mietzahlungen:
Die monatliche Miete beträgt [Mietbetrag] Euro und ist bis spätestens zum [Datum] eines jeden Monats zu zahlen.
Kaution:
Es wurde eine Kaution in Höhe von [Kautionsbetrag] Euro vereinbart, die der/die Mieter/in bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Wohnung zurückerhält.
Erlaubnis zur Haustierhaltung:
Dem/der Mieter/in ist es gestattet, Haustiere in der Wohnung zu halten, unter der Bedingung, dass keine Schäden in der Wohnung entstehen.
Nebenkosten:
Die Nebenkosten sind in der Miete enthalten und werden vom Wohnungsgeber getragen.
Schriftform:
Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
Beendigung des Mietverhältnisses:
Das Mietverhältnis kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von [Anzahl der Monate] Monaten gekündigt werden.
Unterschriften:
Wohnungsgeber:
[Linie für Unterschrift des Wohnungsgebers]
Mieter:
[Linie für Unterschrift des Mieters]
Allgemeine Informationen zur Wohnungsgeberbestätigung
Erstellung einer Wohnungsgeberbestätigung
Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung
Abgabe der Wohnungsgeberbestätigung
Sonstige Fragen zur Wohnungsgeberbestätigung
Zusammenfassung
Die Wohnungsgeberbestätigung ist ein wichtiges Dokument, das für die Anmeldung oder den Wohnsitzwechsel benötigt wird. Sie muss vom Vermieter oder der Vermieterin ausgestellt und innerhalb von 14 Tagen nach Einzug oder Auszug beim Einwohnermeldeamt abgegeben werden. Eine korrekte und vollständige Angabe aller Informationen ist wichtig, um Probleme zu vermeiden. Es gibt keine vorgeschriebene Vorlage für eine Wohnungsgeberbestätigung, sie kann jedoch im Internet gefunden oder beim Einwohnermeldeamt angefordert werden.