WORD
Muster
Vorlage
Nachweis Bewirtungskosten |
PDF WORD-Datei |
⭐⭐⭐⭐ 4.80 | 7787 |
ÖFFNEN – Vordruck |
Ausdrucken
Ausfüllen
Nachweis Bewirtungskosten
Datum: _______________________
Name des Steuerpflichtigen: _______________________
Name des Geschäftspartners/Kunden: _______________________
Rechtliche Bedingungen:
- Der folgende Nachweis Bewirtungskosten erfolgt gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG.
- Es handelt sich um eine bewirtete Person, die ein potentielles Geschäftsvolumen generieren kann.
- Die Bewirtungskosten stehen in einem direkten Zusammenhang mit dem ausgeübten Unternehmen.
- Die Höhe der Bewirtungskosten liegt innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen.
Bewirtungsdetails:
Datum | Veranstaltungsort | Anlass der Bewirtung | Teilnehmer | Betrag in Euro |
---|---|---|---|---|
_______________________________________ | _______________________________________ | _______________________________________ | _______________________________________ | _______________________________________ |
_______________________________________ | _______________________________________ | _______________________________________ | _______________________________________ | _______________________________________ |
_______________________________________ | _______________________________________ | _______________________________________ | _______________________________________ | _______________________________________ |
Gesamtbetrag der Bewirtungskosten: _______________________ Euro
Unterschrift
Ich versichere hiermit, dass alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.
_____________________
(Unterschrift des Steuerpflichtigen)
1. Was sind Bewirtungskosten?
Bewirtungskosten sind Ausgaben, die du für berufliche Bewirtungen von Kunden, Geschäftspartnern oder Mitarbeitern tätigst. Diese Kosten können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
2. Welche Voraussetzungen müssen für den Nachweis von Bewirtungskosten erfüllt sein?
Um Bewirtungskosten steuerlich absetzen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Hinweis: Bitte beachte, dass dies keine rechtlich verbindliche Beratung ist. Konsultiere einen Steuerberater für konkrete Fragen.
- a) Geschäftliche Veranlassung:
Die Bewirtung muss aufgrund einer geschäftlichen Veranlassung erfolgen. Das heißt, es muss eine direkte Verbindung des Bewirtungsaufwands mit der beruflichen Tätigkeit bestehen. - b) Angemessenheit:
Die Kosten der Bewirtung müssen angemessen sein. Übertrieben hohe Ausgaben können vom Finanzamt als nicht abzugsfähig angesehen werden. - c) Dokumentation:
Es ist wichtig, dass du die Bewirtungskosten gut dokumentierst. Dazu gehören Belege wie Quittungen, Rechnungen und Notizen über Ort, Datum, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung. - d) Keine Privatveranlassung:
Die Bewirtung darf nicht aus rein privaten Gründen erfolgen. Sie muss im Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit stehen.
3. Welche Kosten können als Bewirtungskosten geltend gemacht werden?
Als Bewirtungskosten können folgende Ausgaben abgesetzt werden:
- a) Bewirtung von Geschäftspartnern:
Kosten für berufliche Bewirtungen von Kunden, Lieferanten, Auftraggebern oder anderen Geschäftspartnern. - b) Bewirtung von Mitarbeitern:
Kosten für die Verpflegung von Mitarbeitern bei betrieblichen Veranstaltungen, Meetings oder Dienstreisen.
4. Wie werden Bewirtungskosten dokumentiert?
Um Bewirtungskosten ordnungsgemäß zu dokumentieren, solltest du folgende Angaben festhalten:
- a) Ort und Datum:
Notiere den Ort und das Datum der Bewirtung. - b) Teilnehmer:
Führe die Namen der Teilnehmer auf. - c) Anlass der Bewirtung:
Beschreibe den Anlass der Bewirtung, z. B. ein Geschäftsessen zur Vertragsunterzeichnung. - d) Ausgaben:
Halte die Ausgaben für Speisen, Getränke und andere bewirtungsbezogene Kosten fest. - e) Belege:
Sammle alle Belege wie Quittungen und Rechnungen, die die Kosten der Bewirtung belegen.
5. Welche Belege sind für den Nachweis der Bewirtungskosten erforderlich?
Für den Nachweis der Bewirtungskosten benötigst du folgende Belege:
- a) Quittungen und Rechnungen:
Sammle alle Quittungen und Rechnungen, die die Kosten der Bewirtung belegen. - b) Geschäftspapiere:
Halte alle relevanten Geschäftspapiere wie Notizen und Terminvereinbarungen fest, um die geschäftliche Veranlassung der Bewirtung nachzuweisen.
6. Gibt es Obergrenzen für Bewirtungskosten?
Ja, es gibt Obergrenzen für Bewirtungskosten, die steuerlich absetzbar sind. Für die Bewirtung von Geschäftspartnern liegt die Obergrenze bei 70% der Kosten, für die Verpflegung von Mitarbeitern bei betrieblichen Veranstaltungen bei 100% der Kosten.
7. Kann ich Bewirtungskosten auch ohne Beleg geltend machen?
Nein, um Bewirtungskosten steuerlich geltend machen zu können, benötigst du immer entsprechende Belege wie Quittungen und Rechnungen. Ohne Beleg ist eine steuerliche Absetzung nicht möglich.
8. Wie lange müssen Bewirtungsbelege aufbewahrt werden?
Bewirtungsbelege müssen für einen Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt werden. Dies gilt sowohl für digitale als auch für physische Belege.
9. Muss ich Bewirtungskosten in meiner Steuererklärung angeben?
Ja, du musst Bewirtungskosten in deiner Steuererklärung angeben, wenn du sie steuerlich geltend machen möchtest. Dies erfolgt in der Regel im Rahmen der Betriebsausgaben.
10. Kann ich Bewirtungskosten im Rahmen der Umsatzsteuer geltend machen?
Ja, Bewirtungskosten können im Rahmen der Umsatzsteuer geltend gemacht werden. Dabei gelten jedoch spezielle Regelungen, auf die du achten solltest. Es empfiehlt sich, hierfür einen Steuerberater zu konsultieren.
11. Was passiert, wenn Bewirtungskosten nicht ordnungsgemäß dokumentiert sind?
Wenn Bewirtungskosten nicht ausreichend dokumentiert sind, kann das Finanzamt den Abzug der Kosten ablehnen. Es ist daher wichtig, die Bewirtungskosten sorgfältig zu dokumentieren und sämtliche erforderlichen Belege aufzubewahren.
12. Kann ich Bewirtungskosten auch im Ausland geltend machen?
Ja, Bewirtungskosten im Ausland können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls geltend gemacht werden. Hier gelten jedoch spezielle Regelungen, die von Land zu Land variieren können. Ein Steuerberater kann dich hierzu genauer informieren.
13. Gibt es Sonderregelungen für bestimmte Berufe oder Branchen?
Ja, es gibt bestimmte Berufe oder Branchen, für die Sonderregelungen in Bezug auf Bewirtungskosten gelten können. Hierzu gehören beispielsweise Künstler, Journalisten oder Menschen in der Gastronomiebranche. Bitte konsultiere einen Steuerberater, um zu erfahren, ob für deine Tätigkeit spezielle Regelungen gelten.
14. Kann ich Bewirtungskosten auch privat von der Steuer absetzen?
Nein, Bewirtungskosten können nur dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie beruflich veranlasst sind und die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Privat veranlasste Bewirtungskosten sind nicht steuerlich abzugsfähig.
15. Was sind die Konsequenzen bei falschem Nachweis oder Missbrauch von Bewirtungskosten?
Wenn ein falscher Nachweis oder Missbrauch von Bewirtungskosten festgestellt wird, kann das Finanzamt den Abzug der Kosten verweigern und im schlimmsten Fall sogar Strafen oder Bußgelder verhängen. Es ist daher äußerst wichtig, Bewirtungskosten korrekt und sorgfältig zu dokumentieren.