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Freistellungsauftrag Finanzamt |
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Freistellungsauftrag Finanzamt
Angaben zur Person
Name: _________________________ Vorname: _________________________ Geburtsdatum: _________________________
Steuernummer: _________________________
Bankverbindung: _________________________ IBAN: _________________________
Freistellungsauftrag
Hiermit erteile ich dem Finanzamt aufgrund der Bestimmungen des § 44a Abs. 2 EStG einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge.
Angaben zur Bank
Name der Bank: _________________________
Bankleitzahl: _________________________
Angaben zur Kapitalertragssteuer
Jahr: _________________________
Freistellungsbetrag: _________________________
Unterschrift und Datum
Ort: _________________________ Datum: _________________________
Unterschrift: _________________________
Bitte beachten Sie:
– Der Maximalbetrag für den Freistellungsauftrag beträgt gemäß den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen 801 Euro für Ledige bzw. 1602 Euro für Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner.
– Eine nachträgliche Erhöhung des Freistellungsbetrags ist möglich, solange der Gesamtbetrag gemäß § 44a Abs. 3 EStG nicht überschritten wird.
– Die Bank ist verpflichtet, die Kapitalerträge zu versteuern, sofern der Freistellungsauftrag nicht ausreicht oder nicht vorliegt.
– Änderungen Ihrer persönlichen Daten oder der Bankverbindung sind dem Finanzamt unverzüglich mitzuteilen.
– Der Freistellungsauftrag kann jederzeit widerrufen oder geändert werden.
Hinweis: Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen dieses Formulars die Hinweise auf der Rückseite.
1. Was ist ein Freistellungsauftrag beim Finanzamt?
Ein Freistellungsauftrag beim Finanzamt ist eine Erklärung, mit der du als Anleger eine bestimmte Höhe deiner Kapitalerträge von der Abgeltungsteuer freistellst. Dadurch wird verhindert, dass deine Erträge automatisch besteuert werden.
2. Wie funktioniert ein Freistellungsauftrag?
Um einen Freistellungsauftrag zu erteilen, musst du bei deiner Bank oder Sparkasse ein entsprechendes Formular ausfüllen. In diesem gibst du die Höhe des Freistellungsbetrags an, bis zu dem du Kapitalerträge steuerfrei erhalten möchtest. Die Bank führt dann keine Steuern auf diese Erträge ab.
3. Wie hoch ist der Freistellungsbetrag?
Der Freistellungsbetrag beträgt aktuell 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für Verheiratete, die gemeinsam veranlagt werden. Dieser Betrag steht jedem Steuerpflichtigen einmal im Jahr steuerfrei zu.
4. Kann ich meinen Freistellungsauftrag auch aufteilen?
Ja, du kannst deinen Freistellungsauftrag auf verschiedene Banken oder Sparkassen aufteilen. Bei jeder Bank kannst du einen eigenen Freistellungsbetrag angeben, solange die Gesamtsumme nicht den maximalen Freistellungsbetrag überschreitet.
5. Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag erteile?
Wenn du keinen Freistellungsauftrag erteilst, wird deine Bank automatisch 25% Abgeltungsteuer auf deine Kapitalerträge einbehalten und ans Finanzamt abführen.
6. Wie kann ich einen Freistellungsauftrag ändern oder löschen?
Um einen Freistellungsauftrag zu ändern oder zu löschen, musst du bei deiner Bank ein neues Formular ausfüllen. Du kannst den Freistellungsbetrag erhöhen, verringern oder den Auftrag komplett aufheben.
7. Muss ich einen Freistellungsauftrag jedes Jahr erneut erteilen?
Ja, du musst deinen Freistellungsauftrag jedes Jahr erneut erteilen, falls du Änderungen vornehmen möchtest. Ansonsten bleibt der Auftrag bei deiner Bank bestehen und wird automatisch auf das nächste Jahr übertragen.
8. Kann ich meinen Freistellungsauftrag auch rückwirkend ändern?
Nein, einen Freistellungsauftrag kannst du nicht rückwirkend ändern. Änderungen gelten erst ab dem Zeitpunkt der Neuausstellung des Auftrags.
9. Was muss ich beachten, wenn ich mehrere Konten bei verschiedenen Banken habe?
Wenn du mehrere Konten bei verschiedenen Banken hast, kannst du den Freistellungsauftrag aufteilen. Jede Bank führt dann die entsprechenden Freistellungsbeträge auf den jeweiligen Konten aus.
10. Was passiert, wenn meine Kapitalerträge den Freistellungsbetrag überschreiten?
Wenn deine Kapitalerträge den Freistellungsbetrag überschreiten, wird die Bank auf den übersteigenden Betrag automatisch 25% Abgeltungsteuer einbehalten und ans Finanzamt abführen.
11. Wie erfahre ich, ob mein Freistellungsauftrag wirksam ist?
Die Bank bestätigt dir in der Regel schriftlich, dass der Freistellungsauftrag wirksam ist. Diese Bestätigung solltest du sorgfältig aufbewahren.
12. Muss ich einen Freistellungsauftrag auch bei ausländischen Banken erteilen?
Nein, für ausländische Banken gilt die deutsche Abgeltungsteuer nicht. Wenn du jedoch für ausländische Kapitalerträge einen Freistellungsbetrag geltend machen möchtest, musst du dies in der entsprechenden Steuererklärung angeben.
13. Welche Steuerformulare sind für den Freistellungsauftrag relevant?
Der Freistellungsauftrag selbst wird in der Regel auf einem speziellen Formular der Bank oder Sparkasse erstellt. In der Steuererklärung gibt es dann weitere Formulare, wie beispielsweise die Anlage KAP, auf denen du deine Kapitalerträge und Freistellungsbeträge angeben musst.
14. Kann ich einen Freistellungsauftrag auch nachträglich ändern?
Ja, du kannst einen Freistellungsauftrag auch nachträglich noch ändern. Dafür musst du jedoch ein neues Formular bei deiner Bank einreichen und die gewünschten Änderungen angeben.
15. Kann ich meinen Freistellungsauftrag auf eine andere Person übertragen?
Nein, du kannst deinen Freistellungsauftrag nicht auf eine andere Person übertragen. Jeder Steuerpflichtige hat seinen eigenen Freistellungsbetrag.
16. Was passiert, wenn ich den Freistellungsauftrag vergesse?
Wenn du den Freistellungsauftrag vergisst, wird deine Bank automatisch 25% Abgeltungsteuer auf deine Kapitalerträge einbehalten und an das Finanzamt abführen.
17. Kann ich den Freistellungsauftrag auch online erteilen?
Ja, viele Banken bieten mittlerweile die Möglichkeit, den Freistellungsauftrag online zu erteilen. Du loggst dich einfach in dein Online-Banking ein und findest dort entsprechende Funktionen.
18. Wie lange ist ein Freistellungsauftrag gültig?
Ein Freistellungsauftrag ist unbefristet gültig. Du musst ihn also nicht jedes Jahr erneut stellen, es sei denn, du möchtest Änderungen vornehmen.
19. Kann ich den Freistellungsauftrag auch telefonisch erteilen?
Einige Banken bieten auch die Möglichkeit, den Freistellungsauftrag telefonisch zu erteilen. Allerdings ist es ratsam, dies schriftlich zu tun, um späteren Missverständnissen vorzubeugen.
20. Muss ich den Freistellungsauftrag bei einem Kontowechsel erneut stellen?
Ja, wenn du dein Konto wechselst, musst du den Freistellungsauftrag bei der neuen Bank erneut stellen. Der alte Freistellungsauftrag bleibt bei der alten Bank bestehen.
21. Kann ich den Freistellungsauftrag auch per E-Mail erteilen?
Die meisten Banken akzeptieren den Freistellungsauftrag per E-Mail. Allerdings solltest du dich vorher bei deiner Bank informieren, ob sie diese Form der Auftragserteilung unterstützt.
22. Wie oft kann ich den Freistellungsauftrag ändern?
Den Freistellungsauftrag kannst du so oft ändern, wie du möchtest. Es gibt jedoch keine Begrenzung oder Beschränkung.
23. Welche Vorteile habe ich durch einen Freistellungsauftrag?
Durch einen Freistellungsauftrag kannst du Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei erhalten. Das bedeutet, dass du mehr von deinen Erträgen behalten kannst und weniger Steuern zahlst.
24. Gibt es auch Nachteile bei einem Freistellungsauftrag?
Ein Nachteil eines Freistellungsauftrags ist, dass du die erteilten Freistellungsbeträge im Rahmen der Steuererklärung nachweisen musst. Außerdem solltest du darauf achten, dass du deine Freistellungsbeträge nicht überschreitest, da sonst Steuern abgeführt werden müssen.
25. Kann ich den Freistellungsauftrag auch nach Ablauf des Kalenderjahres noch erteilen?
Nein, den Freistellungsauftrag kannst du nicht nach Ablauf des Kalenderjahres erteilen. Er muss vor dem Erhalt der entsprechenden Kapitalerträge bei deiner Bank eingereicht werden.
26. Was passiert, wenn ich meinen Freistellungsauftrag vergessen habe und zu viel Abgeltungsteuer bezahlt habe?
Wenn du deinen Freistellungsauftrag vergessen hast und zu viel Abgeltungsteuer bezahlt hast, kannst du diesen Betrag in der Steuererklärung geltend machen und dir zurückerstatten lassen.
27. Wann muss ich meinen Freistellungsauftrag spätestens stellen?
Du solltest deinen Freistellungsauftrag rechtzeitig vor dem Erhalt von Kapitalerträgen stellen, damit die Bank die Steuern entsprechend deines Auftrags abführen kann. Es gibt jedoch keine genaue Frist, bis zu der du den Auftrag spätestens stellen musst.
28. Muss ich meinen Freistellungsauftrag bei jedem Anlageprodukt erneut stellen?
Nein, du musst deinen Freistellungsauftrag nicht bei jedem Anlageprodukt erneut stellen. Ein erteilter Freistellungsauftrag gilt in der Regel für alle Kapitalerträge, die du bei der jeweiligen Bank erhältst.
29. Kann ich meinen Freistellungsauftrag auch für den Handel mit Aktien verwenden?
Ja, du kannst deinen Freistellungsauftrag auch für den Handel mit Aktien verwenden. Wenn du Gewinne aus dem Handel mit Aktien erzielst, werden diese unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls von der Abgeltungsteuer befreit.
30. Warum muss ich meinen Freistellungsauftrag jedes Jahr erneut stellen?
Du musst deinen Freistellungsauftrag jedes Jahr erneut stellen, da sich deine persönlichen Verhältnisse oder die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern können. Eine jährliche Überprüfung und Anpassung des Freistellungsauftrags ist daher sinnvoll.
31. Was passiert, wenn ich meinen Freistellungsauftrag bei einer ausländischen Bank erteile?
Wenn du deinen Freistellungsauftrag bei einer ausländischen Bank erteilst, hat dies in der Regel keine Auswirkungen auf die deutsche Abgeltungsteuer. Du musst die entsprechenden Erträge in der Steuererklärung angeben und gegebenenfalls versteuern.
32. Muss ich den Freistellungsauftrag bei Gemeinschaftskonten auf beide Namen stellen?
Bei Gemeinschaftskonten musst du den Freistellungsauftrag nicht auf beide Namen stellen. Du kannst einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen, der dann für beide Kontoinhaber gilt.
33. Welche Unterlagen benötige ich für die Erteilung eines Freistellungsauftrags?
Um einen Freistellungsauftrag zu erteilen, benötigst du in der Regel lediglich ein Formular deiner Bank und deine persönlichen Daten, wie Name, Adresse und Steueridentifikationsnummer.
34. Was ist, wenn ich meinen Freistellungsauftrag verliere?
Wenn du deinen Freistellungsauftrag verlierst, kannst du bei deiner Bank nachfragen und dir einen neuen Auftrag zukommen lassen. Es ist ratsam, den Freistellungsauftrag an einem sicheren Ort aufzubewahren.
35. Kann ich meinen Freistellungsauftrag auch nachträglich widerrufen?
Ja, du kannst deinen Freistellungsauftrag auch nachträglich widerrufen. Dafür musst du bei deiner Bank einen entsprechenden Widerruf einreichen.