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Antrag Erweitertes Führungszeugnis Nrw |
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Antrag Erweitertes Führungszeugnis NRW
Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus und senden Sie es an die zuständige Behörde:
Name der Behörde: [Name der Behörde]
Straße und Hausnummer: [Straße und Hausnummer]
Postleitzahl und Ort: [Postleitzahl und Ort]
Persönliche Angaben des Antragstellers:
Nachname: [Nachname]
Vorname(n): [Vorname(n)]
Geburtsname: [Geburtsname, falls abweichend]
Geburtsdatum: [Geburtsdatum]
Geburtsort: [Geburtsort]
Anschrift:
Straße und Hausnummer: [Straße und Hausnummer]
Postleitzahl und Ort: [Postleitzahl und Ort]
Telefonnummer: [Telefonnummer]
E-Mail-Adresse: [E-Mail-Adresse]
Zweck und Verwendung des Führungszeugnisses:
Bitte geben Sie den Zweck und die Verwendung des erweiterten Führungszeugnisses an:
[Zweck und Verwendung]Eintragungen im Führungszeugnis:
Bitte kennzeichnen Sie, welche Tatbestände im Führungszeugnis aufgeführt werden sollen:
Vorstrafen
Geldbußen
Ordnungswidrigkeiten
Freiheitsstrafen
Jugendstrafen
Verhaltensauffälligkeiten
Erklärung des Antragstellers:
Ich erkläre hiermit, dass die oben gemachten Angaben wahrheitsgemäß sind und dass ich über meine Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Erhalt eines erweiterten Führungszeugnisses informiert wurde.
Ort, Datum: ______________________
Unterschrift des Antragstellers: ______________________
1. Was ist ein erweitertes Führungszeugnis NRW?
Das erweiterte Führungszeugnis NRW ist eine besondere Form des Führungszeugnisses, das zusätzliche Informationen über strafrechtliche Verurteilungen enthält und von bestimmten Berufsgruppen oder Tätigkeiten verlangt wird, bei denen ein besonderes Vertrauen der Öffentlichkeit erforderlich ist.
2. Wer benötigt ein erweitertes Führungszeugnis NRW?
Ein erweitertes Führungszeugnis NRW wird von Personen benötigt, die in bestimmten Berufen oder Tätigkeiten arbeiten, die einen direkten oder regelmäßigen Kontakt zu Kindern, Jugendlichen, pflegebedürftigen oder behinderten Menschen beinhalten. Typischerweise sind dies Berufe im sozialen Bereich, wie Pflegekräfte, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte oder auch ehrenamtliche Tätigkeiten.
3. Wie beantrage ich ein erweitertes Führungszeugnis NRW?
Um ein erweitertes Führungszeugnis NRW zu beantragen, müssen Sie einen Antrag stellen. Dies kann entweder online über das Internet oder persönlich bei der örtlichen Meldebehörde erfolgen. In beiden Fällen müssen Sie bestimmte Dokumente vorlegen, wie zum Beispiel einen Ausweis oder Pass zur Identifikation. Den genauen Ablauf und die erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Justiz.
4. Welche Kosten sind mit einem Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis NRW verbunden?
Die Kosten für ein erweitertes Führungszeugnis NRW betragen derzeit 29,00 Euro. Diese Gebühr muss bei Antragstellung entrichtet werden. Beachten Sie jedoch, dass die Kosten von Zeit zu Zeit angepasst werden können, daher ist es ratsam, sich vorher über die aktuellen Gebühren zu informieren.
5. Wie lange dauert es, bis ein erweitertes Führungszeugnis NRW ausgestellt wird?
Die Bearbeitungszeit für ein erweitertes Führungszeugnis NRW kann je nach Auftragslage und Antragsweg variieren. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit jedoch zwischen einigen Tagen bis hin zu mehreren Wochen. Es wird empfohlen, den Antrag rechtzeitig zu stellen, um eventuelle Verzögerungen zu vermeiden.
6. Wie lange ist ein erweitertes Führungszeugnis NRW gültig?
Ein erweitertes Führungszeugnis NRW hat in der Regel keine festgelegte Gültigkeitsdauer. Es liegt jedoch in der Verantwortung des Arbeitgebers oder der behördlichen Stelle, die das Führungszeugnis anfordert, die Aktualität des Dokuments zu überprüfen. In einigen Fällen kann eine regelmäßige Aktualisierung, z.B. alle fünf Jahre, erforderlich sein.
7. Können Vorstrafen im erweiterten Führungszeugnis NRW gelöscht werden?
Grundsätzlich können Vorstrafen nicht aus dem erweiterten Führungszeugnis NRW gelöscht werden. Das Führungszeugnis enthält in der Regel alle strafrechtlichen Verurteilungen einer Person. Allerdings können bestimmte Verurteilungen nach einer bestimmten Frist aus dem allgemeinen Führungszeugnis gelöscht werden. Weitere Informationen und Ausnahmen sind im Bundeszentralregistergesetz (BZRG) zu finden.
8. Kann ich jemand anderem erlauben, mein erweitertes Führungszeugnis NRW einzusehen?
Nein, das erweiterte Führungszeugnis NRW ist ein sensibles Dokument und darf nur von der Person eingesehen werden, auf die es ausgestellt wurde. Es ist nicht möglich, einer anderen Person oder Institution die Erlaubnis zu erteilen, das Führungszeugnis einzusehen.
9. Wird das erweiterte Führungszeugnis NRW automatisch an meinen Arbeitgeber gesendet?
Nein, das erweiterte Führungszeugnis NRW wird nicht automatisch an Ihren Arbeitgeber gesendet. Sie erhalten das Führungszeugnis per Post zugeschickt und sind selbst für die Weiterleitung an Ihren Arbeitgeber oder die entsprechende behördliche Stelle verantwortlich. Beachten Sie dabei eventuelle Fristen, die von Ihrem Arbeitgeber vorgegeben werden.
10. Kann ich ein erweitertes Führungszeugnis NRW auch für private Zwecke beantragen?
Nein, ein erweitertes Führungszeugnis NRW kann nur für berufliche Zwecke oder bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten beantragt werden, bei denen ein besonderes Vertrauen der Öffentlichkeit erforderlich ist. Für private Zwecke ist ein einfaches Führungszeugnis ausreichend, das weniger Informationen enthält.
11. Welche Informationen enthält ein erweitertes Führungszeugnis NRW?
Ein erweitertes Führungszeugnis NRW enthält Informationen über strafrechtliche Verurteilungen, die sich auf die Ausübung des beantragten Berufs oder der beantragten Tätigkeit auswirken können. Das Führungszeugnis enthält Angaben wie das Datum der Verurteilung, das Gericht, das die Verurteilung ausgesprochen hat, und den genauen Tatbestand. Es kann auch weitere Eintragungen enthalten, wie beispielsweise Führungsmaßnahmen oder Tilgungsfristen von Vorstrafen.
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