Öffnen – Kleinunternehmerregelung Vordruck

Vordruck für Kleinunternehmerregelung – Erstellung und Ausfüllen – Öffnen im PDF WORD Datei und Online


1. Zweck und Geltungsbereich:

Dieses Dokument enthält die rechtlichen Bedingungen und Bestimmungen für eine Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG. Diese Regelung richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer, die einen Umsatz unterhalb der gesetzlichen Grenze erzielen und daher von der Umsatzsteuer befreit sind. Bitte nutzen Sie dieses Dokument nur, wenn Sie die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung erfüllen.

2. Definitionen:

Laut § 19 UStG gilt als Kleinunternehmerin/Kleinunternehmer jede natürliche oder juristische Person, die im Inland einen Umsatz erzielt, der im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird. Durch die Anwendung der Kleinunternehmerregelung entfallen die Verpflichtungen zur Umsatzsteuerberechnung und -abführung.

3. Beantragung der Kleinunternehmerregelung:

Um die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen, ist eine schriftliche Erklärung erforderlich. Hiermit bestätige ich, dass ich die Voraussetzungen für eine Kleinunternehmerin/einen Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG erfülle. Meine Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr betrugen weniger als 17.500 Euro, und meine Umsätze im laufenden Kalenderjahr werden voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten.

Bitte füllen Sie die folgenden Abschnitte aus:

4. Persönliche Daten:

Name: _________________________________

Vorname: ______________________________

Adresse: _________________________________

Stadt: _________________________________

PLZ: _________________________________

5. Steuerliche Angaben:

Steuernummer: _________________________________

Finanzamt: _________________________________

6. Erklärung:

Ich erkläre hiermit, dass die gemachten Angaben wahrheitsgemäß sind, und dass ich unverzüglich das Finanzamt informieren werde, falls sich meine Umsatzverhältnisse so ändern sollten, dass die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung nicht mehr erfüllt sind. Mir ist bewusst, dass ich für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben verantwortlich bin.

Unterschrift: _________________________________

7. Datum: _________________________________

8. Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass dieses Formular lediglich eine Vorlage ist. Es dient dazu, die relevanten Informationen über Ihre Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung zu erfassen. Sollten Sie steuerliche oder rechtliche Fragen haben, empfehlen wir Ihnen, einen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu konsultieren. Die Verwendung dieses Dokuments liegt in Ihrer eigenen Verantwortung.

9. Abschluss:

Wir danken Ihnen für Ihre Zusammenarbeit und bestätigen hiermit den Eingang Ihrer Kleinunternehmerregelungserklärung. Nach Bearbeitung erhalten Sie eine Bestätigung über die Wirksamkeit der Kleinunternehmerregelung in Ihrem Fall. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Vordruck für Kleinunternehmerregelung zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format

Vordruck für Kleinunternehmerregelung



Kleinunternehmerregelung
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Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist ein Steuersparmodell für Unternehmen. Sie erlaubt Kleinunternehmern, auf die Umsatzsteuer zu verzichten, solange bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschritten werden.

Wer kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?

Jeder Unternehmer, der die Umsatzgrenzen nicht überschreitet, kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Dabei spielt es keine Rolle, in welcher Rechtsform das Unternehmen betrieben wird.

Welche Umsatzgrenzen gelten für die Kleinunternehmerregelung?

Für die Kleinunternehmerregelung gelten folgende Umsatzgrenzen:

  • Im vorangegangenen Kalenderjahr darf der Umsatz 22.000 Euro nicht überschritten haben.
  • Im laufenden Kalenderjahr darf der Umsatz voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten.

Muss ich die Kleinunternehmerregelung beantragen?

Nein, die Kleinunternehmerregelung wird automatisch angewendet, solange die Umsatzgrenzen eingehalten werden. Es ist keine separate Beantragung erforderlich.

Wie berechne ich meinen Umsatz?

Ihr Umsatz ergibt sich aus der Summe aller Erlöse, die Sie mit Ihrem Unternehmen erzielen. Hierbei werden auch steuerfreie Umsätze berücksichtigt.

Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenzen überschreite?

Wenn Sie die Umsatzgrenzen überschreiten, müssen Sie ab dem Zeitpunkt, in dem die Grenzen überschritten werden, Umsatzsteuer auf Ihre Leistungen erheben und an das Finanzamt abführen.

Wie sieht die Rechnung eines Kleinunternehmers aus?

Als Kleinunternehmer müssen Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer separat ausweisen. Stattdessen weisen Sie auf Ihrer Rechnung den Hinweis „Umsatzsteuerbefreit gemäß § 19 UStG“ aus.

Kann ich die Vorsteuer geltend machen?

Als Kleinunternehmer dürfen Sie keine Vorsteuer geltend machen. Sie tragen die Kosten Ihrer Geschäftsausgaben inklusive Umsatzsteuer.

Muss ich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?

Als Kleinunternehmer müssen Sie keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, solange Sie die Umsatzgrenzen nicht überschreiten.

Wie lange gilt die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung gilt solange, wie die Umsatzgrenzen eingehalten werden. Sobald die Grenzen überschritten werden, endet die Anwendung der Regelung.

Kann ich die Kleinunternehmerregelung auch rückwirkend anwenden?

Nein, die Kleinunternehmerregelung kann nicht rückwirkend angewendet werden. Sie gilt erst ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Was passiert, wenn ich vergessen habe, Umsatzsteuer zu berechnen?

Wenn Sie vergessen haben, die Umsatzsteuer zu berechnen, müssen Sie diese nachträglich an das Finanzamt abführen. Es empfiehlt sich, den Fehler schnellstmöglich zu korrigieren, um möglichen Strafen vorzubeugen.

Kann ich die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn ich im EU-Ausland lebe?

Die Kleinunternehmerregelung kann nur von Unternehmen mit Sitz in Deutschland genutzt werden. Wenn Sie im EU-Ausland leben, gelten die dortigen Regelungen.