Öffnen – Rechnung Freiberufler Vordruck

Vordruck für Rechnung Freiberufler – Erstellung und Ausfüllen – Öffnen im WORD und PDF Datei und Online


Rechnung Freiberufler

Absender:

Name: __________________________________
Adresse: __________________________________
Steuernummer: __________________________________

Rechnungsnummer: __________________

Datum: __________________

Empfänger:

Name: __________________________________
Adresse: __________________________________

Leistungsbeschreibung:
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Position Beschreibung Menge Einheitspreis Nettobetrag
1 __________________________________ ______ __________ € __________ €
2 __________________________________ ______ __________ € __________ €
3 __________________________________ ______ __________ € __________ €

Zahlungsbedingungen:
Die Zahlung ist innerhalb von _____ Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

Steuerinformationen:
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Gesamtsumme netto: __________ €

Bankverbindung:
Kontoinhaber: ________________________________
Kreditinstitut: ________________________________
IBAN: ________________________________
BIC: ________________________________

Rechtliche Hinweise:
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den vereinbarten Betrag innerhalb der genannten Frist zu begleichen. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen geltend gemacht werden. Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Auftragnehmers.
Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten ist ______________.

Unterschrift:
_____________________________________________________________

 

Vordruck für Rechnung Freiberufler zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format

Vordruck für Rechnung Freiberufler



Rechnung Freiberufler
PDF – WORD Datei
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Frage 1: Muss ich als Freiberufler eine Rechnung stellen?

Ja, als Freiberufler sind Sie dazu verpflichtet, für Ihre erbrachten Leistungen eine Rechnung zu erstellen.

Frage 2: Welche Informationen müssen in einer Rechnung enthalten sein?

In einer Rechnung müssen folgende Informationen enthalten sein:

  • Rechnungsdatum
  • Rechnungsnummer
  • Ihre Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
  • Die Kontaktdaten des Empfängers (Name, Anschrift)
  • Eine genaue Auflistung der erbrachten Leistungen oder Waren
  • Preis pro Einheit und die Gesamtsumme
  • Steuersatz und Steuerbetrag
  • Bankverbindung für die Zahlung

Frage 3: Ist es möglich, eine Rechnung ohne Steuernummer zu erstellen?

Ja, es ist möglich, eine Rechnung ohne Steuernummer zu erstellen. Allerdings müssen Sie Ihre Steuernummer in der Regel an das Finanzamt weitergeben.

Frage 4: Welche Zahlungsfristen kann ich auf meiner Rechnung angeben?

Sie können grundsätzlich selbst entscheiden, welche Zahlungsfrist Sie auf Ihrer Rechnung angeben möchten. Üblicherweise werden Zahlungsfristen von 14 Tagen, 30 Tagen oder individuell vereinbarte Fristen verwendet.

Frage 5: Muss ich als Freiberufler Umsatzsteuer auf meinen Rechnungen ausweisen?

Die Pflicht zur Ausweisung der Umsatzsteuer besteht in der Regel nur dann, wenn Sie als Freiberufler umsatzsteuerpflichtig sind. Wenn Sie umsatzsteuerbefreit sind, müssen Sie keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen.

Frage 6: Wie erstelle ich eine Rechnung für Leistungen, die ich im Ausland erbracht habe?

Wenn Sie Leistungen im Ausland erbracht haben, müssen in der Regel zusätzliche Informationen auf Ihrer Rechnung stehen. Dazu gehören beispielsweise die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Empfängers und ggf. der Hinweis auf eine Reverse-Charge-Besteuerung. Informieren Sie sich hierzu am besten bei Ihrem Steuerberater.

Frage 7: Kann ich eine Rechnung auch elektronisch versenden?

Ja, Sie können eine Rechnung auch elektronisch versenden. Dabei müssen jedoch bestimmte Anforderungen des Finanzamts erfüllt werden, z.B. eine elektronische Signatur oder das Format der Rechnung (z.B. PDF). Informieren Sie sich hierzu näher bei Ihrem Steuerberater oder beim Finanzamt.

Frage 8: Kann ich nachträglich Änderungen an meiner Rechnung vornehmen?

Grundsätzlich sollten Sie Änderungen an einer bereits erstellten Rechnung vermeiden. Wenn es jedoch unvermeidbar ist, sollten Sie eine Gutschrift erstellen und eine neue korrigierte Rechnung ausstellen.

Frage 9: Muss ich meine Rechnungen archivieren?

Ja, Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Rechnungen für einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Dieser Zeitraum beträgt in der Regel 10 Jahre. Es ist empfehlenswert, Ihre Rechnungen in elektronischer Form zu archivieren, um Platz zu sparen und langfristige Verfügbarkeit zu gewährleisten.

Frage 10: Kann ich eine Sammelrechnung für mehrere Leistungen erstellen?

Ja, Sie können eine Sammelrechnung für mehrere Leistungen erstellen. Dabei sollten Sie jedoch darauf achten, dass jede einzelne Leistung klar und eindeutig aufgeführt ist, um Missverständnisse zu vermeiden.

Frage 11: Wie gehe ich vor, wenn ein Kunde meine Rechnung nicht bezahlt?

Wenn ein Kunde Ihre Rechnung nicht bezahlt, sollten Sie zunächst eine Zahlungserinnerung senden. Kommt es weiterhin zu keiner Zahlung, können Sie eine Mahnung erstellen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten. Es ist ratsam, sich bei säumigen Zahlern frühzeitig an einen Anwalt oder Inkassodienst zu wenden.

Frage 12: Gibt es spezielle Vorlagen oder Software für das Erstellen von Rechnungen als Freiberufler?

Ja, es gibt spezielle Vorlagen und Software für das Erstellen von Rechnungen als Freiberufler. Sie können beispielsweise kostenlose Vorlagen im Internet finden oder kostenpflichtige Buchhaltungssoftware nutzen, die das Erstellen von Rechnungen erleichtern.

Frage 13: Was ist der Unterschied zwischen einer Rechnung und einem Angebot?

Ein Angebot ist eine unverbindliche Preisangabe für eine Leistung oder ein Produkt. Es dient dazu, dem Kunden einen Überblick über Ihre Leistungen und Preise zu geben. Eine Rechnung hingegen ist eine verbindliche Zahlungsaufforderung für bereits erbrachte Leistungen oder gelieferte Waren. Der Kunde ist verpflichtet, eine Rechnung zu begleichen.

Frage 14: Kann ich meine Rechnung auch bar bezahlen lassen?

Ja, es ist möglich, Barzahlungen anzunehmen. Beachten Sie jedoch, dass Sie Barzahlungen eventuell gesondert dokumentieren und entsprechend in Ihrer Buchhaltung erfassen müssen.

Frage 15: Muss ich eine Rechnung auch ausstellen, wenn der Kunde eine Vereinsmitgliedschaft erhält?

Ja, auch bei der Vergabe einer Vereinsmitgliedschaft sollten Sie eine Rechnung erstellen. Dabei können Sie den Mitgliedsbeitrag als Leistung aufführen und den Mitgliedsausweis als Nachweis beifügen.

(Dieser Q&A-Bereich ist eine fiktive Darstellung und dient nur zu Illustrationszwecken)