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Erbe Ausschlagen Baden-Württemberg

Hinweise: Bitte lesen Sie den folgenden Text sorgfältig durch und füllen Sie alle erforderlichen Felder aus. Bei Unklarheiten oder Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsbeistand.

Erklärung zur Ausschlagung der Erbschaft

Angaben zum Verstorbenen:

Name des Verstorbenen: _________________________________________

Geburtsdatum: __________________________________________________

Sterbedatum: __________________________________________________

Angaben zur Ausschlagenden Person:

Name: _________________________________________________________

Vorname: ______________________________________________________

Geburtsdatum: _________________________________________________

Adresse: _______________________________________________________

Telefonnummer: ________________________________________________

E-Mail-Adresse: _______________________________________________

Gründe für die Ausschlagung:

Bitte geben Sie hier die Gründe für die Ausschlagung der Erbschaft an:

Erklärung:

Hiermit erkläre ich, dass ich die Erbschaft bezüglich des oben genannten Verstorbenen ausschlage. Ich habe die rechtlichen Konsequenzen dieser Ausschlagung verstanden und bin mir über die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie des Erblasser- und Pflichtteilsrechts im Klaren.

Unterschrift:

__________________________

Datum:

__________________________

Belehrung:

Nach § 1944 Abs. 2 BGB hat die Ausschlagung der Erbschaft gegenüber dem Nachlassgericht zu erfolgen. Eine notarielle Beurkundung ist ebenfalls möglich. Die Ausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis vom Anfall der Erbschaft erfolgen (§ 1944 Abs. 1 BGB). Die Kenntnis gilt als erlangt, sobald die Person von dem Anfall der Erbschaft Kenntnis erlangt hat oder bei vernünftiger Sorgfalt hätte erlangen können.

Wichtiger Hinweis:

Die vorliegende Erklärung zur Ausschlagung der Erbschaft dient lediglich zu Informationszwecken. Es wird dringend empfohlen, einen Rechtsanwalt für eine individuelle Beratung zu kontaktieren, bevor die Ausschlagung der Erbschaft erklärt wird.

 

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Vordruck für Erbe Ausschlagen Baden Württemberg



Erbe Ausschlagen Baden Württemberg
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1. Was bedeutet es, ein Erbe auszuschlagen?
Wenn man ein Erbe ausschlägt, verzichtet man auf das Recht, das Erbe anzutreten. Man wird somit nicht automatisch Erbe und übernimmt keine Schulden oder Verpflichtungen.
2. Wann sollte man ein Erbe ausschlagen?
Es kann ratsam sein, ein Erbe auszuschlagen, wenn man sich sicher ist, dass die Schulden des Erblassers höher sind als der Wert des Erbes oder wenn man aus persönlichen Gründen nicht erben möchte. Es ist wichtig, die Fristen für das Ausschlagen des Erbes einzuhalten.
3. Gilt das Erbe ausschlagen für ganz Baden-Württemberg?
Ja, die Regelungen zum Erbe ausschlagen gelten für das gesamte Gebiet von Baden-Württemberg.
4. Welche Konsequenzen hat es, ein Erbe auszuschlagen?
Wenn man ein Erbe ausschlägt, wird man weder Erbe noch Pflichtteilsberechtigter. Man ist somit von den damit verbundenen Rechten und Pflichten befreit.

Verfahren zum Erbe ausschlagen in Baden-Württemberg

5. Wie erfolgt das Ausschlagen des Erbes?
Um das Erbe auszuschlagen, muss man eine Erklärung beim zuständigen Nachlassgericht abgeben. Diese Erklärung kann auch notariell beglaubigt werden.
6. Was muss in der Erklärung zum Erbe ausschlagen angegeben werden?
In der Erklärung müssen der Name und das Geburtsdatum des Erblassers, der Name und die Anschrift des Ausschlagenden sowie eindeutige Angaben zum Erbe gemacht werden.
7. Wie lange hat man Zeit, um das Erbe auszuschlagen?
Die Ausschlagung des Erbes muss innerhalb einer Frist von sechs Wochen erfolgen. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem man von der Möglichkeit des Erbes erfährt.
8. Können mehrere Personen gemeinschaftlich ein Erbe ausschlagen?
Ja, es ist möglich, dass mehrere Personen gemeinschaftlich ein Erbe ausschlagen. In diesem Fall müssen alle beteiligten Personen ihre persönliche Erklärung abgeben.

Rechtliche Folgen des Erbenausschlages in Baden-Württemberg

9. Wer erbt, wenn das Erbe ausgeschlagen wird?
Wenn das Erbe ausgeschlagen wird, erben die nächsten gesetzlichen Erben nach der gesetzlichen Erbfolge.
10. Wer trägt die Kosten für das Ausschlagen des Erbes?
Die Kosten für das Ausschlagen des Erbes trägt in der Regel der Ausschlagende selbst. Dazu können z.B. Notarkosten oder Gerichtskosten gehören.
11. Was passiert mit Schulden des Erblassers nach dem Ausschlagen?
Wenn das Erbe ausgeschlagen wird, erben die nächsten gesetzlichen Erben auch nicht die Schulden des Erblassers. Diese verbleiben beim Nachlass und müssen von anderen Gläubigern geltend gemacht werden.
12. Kann ein ausgeschlagenes Erbe später doch noch angenommen werden?
Nein, ein einmal ausgeschlagenes Erbe kann in der Regel nicht mehr angenommen werden.

Die Informationen in diesem Q&A-Bereich dienen nur zur allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Für individuelle rechtliche Fragen sollten Sie einen spezialisierten Anwalt kontaktieren.