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Betriebskostenabrechnung
Abrechnung für das Jahr: _________
Objekt: _________________________________________
Im Folgenden werden die Betriebskosten detailliert aufgelistet:
Betriebskostenart | Einheit | Gesamtfläche (qm) | Einheitenfläche (qm) | Umlageschlüssel | Betrag (€) |
---|---|---|---|---|---|
Grundsteuer | |||||
Reinigung | |||||
Gartenpflege | |||||
Wasserverbrauch | m³ | ||||
Heizung | kWh | ||||
Müllabfuhr | |||||
Haftpflichtversicherung | |||||
Fahrstuhl | Anzahl Fahrten | ||||
Sonstiges |
Gesamtkosten:
Die oben aufgeführten Kosten werden entsprechend den individuellen Umlageschlüsseln auf die Mieter des Objekts aufgeteilt. Der Gesamtbetrag der Betriebskosten für das Jahr beträgt _________ Euro.
Jeder Mieter hat entsprechend seinem Mietvertrag einen Anteil an den Gesamtkosten zu zahlen. Die Höhe des Anteils richtet sich nach der Mietfläche der jeweiligen Einheit im Verhältnis zur Gesamtfläche.
Die oben genannten Kosten sind nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen ermittelt worden.
Es besteht gemäß §556 BGB ein Recht auf Einsichtnahme in die Originalbelege.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Der/Die Mieter sind verpflichtet, den ihnen zugewiesenen Anteil der Betriebskosten in einem Betrag innerhalb von _________ Tagen nach Erhalt dieser Abrechnung zu zahlen.
_________________________ _________________________
Unterschrift Vermieter Unterschrift Mieter
Vordruck für Betriebskostenabrechnung zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format
Vordruck für Betriebskostenabrechnung
Betriebskostenabrechnung |
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- Was ist eine Betriebskostenabrechnung?
- Eine Betriebskostenabrechnung ist eine Aufstellung der Kosten, die vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden, um die gemeinschaftlich genutzten Betriebskosten eines Gebäudes oder einer Wohneinheit zu decken. Sie dient zur Nachweisführung der Kosten und stellt eine Grundlage für die Verteilung der Betriebskosten auf die Mieter dar.
- Wer ist verpflichtet, eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen?
- Der Vermieter ist verpflichtet, eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen und diese den Mietern zuzustellen. In der Regel geschieht dies einmal jährlich.
- Welche Kosten kann der Vermieter auf die Mieter umlegen?
- Der Vermieter kann die Kosten für verschiedene Betriebskostenarten auf die Mieter umlegen. Dazu gehören beispielsweise Heizkosten, Wasser- und Abwasserkosten, Grundsteuer, Versicherungen, Hausmeisterkosten und Müllgebühren. Die genauen Kostenarten sind im Mietvertrag oder der Betriebskostenverordnung festgelegt.
- Wie werden die Betriebskosten auf die Mieter verteilt?
- Die Betriebskosten werden in der Regel nach dem im Mietvertrag vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel auf die Mieter umgelegt. Dies kann beispielsweise nach Wohnfläche, Personenzahl oder Verbrauchseinheiten erfolgen.
- Wie lange hat der Vermieter Zeit, um die Betriebskostenabrechnung zu erstellen?
- Der Vermieter hat in der Regel bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit, die Betriebskostenabrechnung zu erstellen und zuzustellen. Eine Verlängerung ist unter bestimmten Umständen möglich.
- Wie lange hat der Mieter Zeit, um die Betriebskostenabrechnung zu prüfen?
- Der Mieter hat in der Regel 12 Monate Zeit, um die Betriebskostenabrechnung zu prüfen und eventuelle Einwendungen beim Vermieter geltend zu machen. Eine verspätete Prüfung kann dazu führen, dass der Mieter seine Ansprüche verliert.
- Ist eine Betriebskostenabrechnung immer verbindlich?
- Ja, die Betriebskostenabrechnung ist grundsätzlich verbindlich, sofern sie formell und inhaltlich ordnungsgemäß ist. Der Mieter hat jedoch das Recht, eventuelle Fehler oder Unstimmigkeiten zu beanstanden und Einsicht in die Belege zu verlangen.
Prüfung der Betriebskostenabrechnung
- Welche Unterlagen sollte die Betriebskostenabrechnung enthalten?
- Die Betriebskostenabrechnung sollte folgende Unterlagen enthalten:
- Aufstellung der einzelnen Betriebskostenarten
- Angabe der Gesamtkosten pro Kostenart
- Verteilungsschlüssel zur Aufteilung der Kosten auf die Mieter
- Berechnung der individuellen Kostenbeteiligung je Mieter
- Übersicht über die geleisteten Vorauszahlungen
- Ergebnis der Abrechnung (Nachzahlung oder Guthaben)
- Belege, die die angegebenen Kosten nachvollziehbar machen
- Was sollte der Mieter bei der Prüfung der Betriebskostenabrechnung beachten?
- Bei der Prüfung der Betriebskostenabrechnung sollte der Mieter folgende Aspekte beachten:
- Stimmen die aufgeführten Kostenarten mit den im Mietvertrag vereinbarten Kosten überein?
- Ist der Kostenverteilungsschlüssel korrekt angewendet worden?
- Sind die Gesamtkosten pro Kostenart plausibel?
- Ist die individuelle Kostenbeteiligung je Mieter korrekt berechnet worden?
- Sind die Vorauszahlungen korrekt berücksichtigt worden?
- Sind die Belege nachvollziehbar und vollständig?
- Was kann der Mieter tun, wenn er Fehler in der Betriebskostenabrechnung feststellt?
- Wenn der Mieter Fehler oder Unstimmigkeiten in der Betriebskostenabrechnung feststellt, sollte er diese dem Vermieter schriftlich mitteilen und um eine Korrektur bitten. Der Vermieter ist verpflichtet, eventuelle Fehler zu berichtigen und eine korrigierte Abrechnung zu erstellen.
- Welche Fristen gelten für die Geltendmachung von Einwendungen?
- Der Mieter hat in der Regel bis zum Ablauf einer Frist von 12 Monaten nach Zugang der Betriebskostenabrechnung Zeit, um Einwendungen gegen die Abrechnung geltend zu machen. Versäumt er diese Frist, können seine Ansprüche verfallen.
Nachzahlung und Guthaben
- Was passiert, wenn die Betriebskostenabrechnung zu einer Nachzahlung führt?
- Wenn die Betriebskostenabrechnung zu einer Nachzahlung führt, ist der Mieter verpflichtet, den entsprechenden Betrag an den Vermieter zu zahlen. Die Nachzahlung kann in der Regel in monatlichen Raten beglichen werden.
- Was passiert, wenn die Betriebskostenabrechnung zu einem Guthaben führt?
- Wenn die Betriebskostenabrechnung zu einem Guthaben führt, hat der Vermieter dieses Guthaben an den Mieter auszuzahlen. Der Mieter kann die Auszahlung des Guthabens beim Vermieter anfordern.
- Wie lange hat der Vermieter Zeit, um ein Guthaben auszuzahlen?
- Der Vermieter ist verpflichtet, ein Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung innerhalb einer angemessenen Frist auszuzahlen. Die genaue Frist ist gesetzlich nicht festgelegt, sollte jedoch in der Regel nicht länger als ein bis zwei Monate betragen.